Tierseuche

Weitere Fälle von Vogelgrippe - Aufstallungspflicht ausgeweitet

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Junge Hennen wärmen sich gegenseitig durch dichtes Beisammenstehen (Quelle: dpa).

Um ein Übergreifen des hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N8 auf einen Haus- oder Nutztiergeflügelbestand zu vermeiden, wurden vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verschiedene Maßnahmen ergriffen. Für den gesamten Bodenseekreis und die Landkreise Konstanz und Ravensburg wurde Aufstallungspflicht angeordnet.

„Wir setzen alles daran, ein Übergreifen des hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N8 auf einen Haus- oder Nutztiergeflügelbestand zu vermeiden. Deshalb haben wir risikoorientiert alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Diese werden jeweils an das laufende Geschehen angepasst”, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Aktuell verzeichnet Baden-Württemberg 50 (Stand 12.11. 10.00 Uhr) bestätigte Fälle des für Geflügel hochpathogenen Virus H5N8 im Landkreis Konstanz und im Bodenseekreis. Derzeit gibt es insgesamt 121 tote Wildvögel im Bereich des Bodensees auf baden-württembergischer Seite, 73 im Landkreis Konstanz und 48 im Bodenseekreis. Die Abklärung, ob die 71 Verdachtsfälle ebenfalls an H5N8 verendet sind, läuft derzeit. Mit Ergebnissen wird Anfang der Woche gerechnet.

Umgesetzte Maßnahmen

Da sich seit Mittwoch die Zahl der verendeten Tiere deutlich erhöht hat, werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Die Aufstallungspflicht wird ausgeweitet. Sie gilt für die gesamten Landkreise Konstanz und Ravensburg sowie den Bodenseekreis.
  • In diesen Kreisen gelten zusätzlich besondere Biosicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung in den Ställen, kein Zugang betriebsfremder Personen, sorgfältige Einhaltung von Desinfektionsmaßnahmen, intensives Beobachten des Gesundheitszustandes der Tiere auch in Kleinstbeständen und bei Auffälligkeiten sofortige Zuziehung des Haustierarztes.
  • Diese Biosicherheitsmaßnahmen wurden vorsorglich auch entlang des gesamten baden-württembergischen Rheinufers auf 500 Meter Breite angeordnet.
  • In Absprache mit der unteren Jagdverwaltung sind Jäger angehalten, entlang von Flüssen und Seen ein besonderes Augenmerk auf tote Vögel zu haben und Funde sofort dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
  • Innerhalb der betroffenen Gebiete und im Bereich von Seen und Flüssen, die zu den bevorzugten Rast- und Ruheplätzen von den bisher befallenen Vögeln, vor allem aber von Graugänsen gehören, wird das Einsammeln von Kotproben angeordnet. 

Auf Grund des Ausbruchs des Virus H5N8 in 2 Geflügelbetrieben in Vorarlberg, ergeben sich auch Folgen für Baden-Württemberg. Da in Österreich auf Grund von EU-Recht rund um den betroffenen Betrieb eine Beobachtungszone von zehn Kilometern eingerichtet wurde, sind auch kleine Teile des Bodenseekreises und des Landkreises Ravensburg betroffen. Vorsorglich werden im Bodenseekreis und im Kreis Ravensburg deshalb Sperrungen von Betrieben vorgenommen. Für die Betriebe bedeutet dies, dass weder lebende Tiere, noch Fleisch oder andere tierische Produkte (Eier) in das Beobachtungsgebiet bzw. aus dem Gebiet gebracht werden dürfen.

Krisenstab eingerichtet

„Wir sind in enger Abstimmung mit dem Bund, mit unseren Nachbarländern am Bodensee und mit der Geflügelwirtschaft, um gemeinsam abgestimmte Maßnahmen zu ergreifen“, erklärte Hauk. Es wurde im Ministerium ein Krisenstab eingerichtet, der auch am heutigen Tag beraten hat. Zusätzlich fand ein zentraler Krisenstab Tierseuchen von Bund und Ländern statt, an dem Baden-Württemberg teilgenommen und über das aktuelle Geschehen berichtet hat.

Den Geflügelhaltern im Land empfahl der Minister erneut, ihre Desinfektionsmaßnahmen zu intensivieren und den Personenverkehr auf den Höfen möglichst einzuschränken. Darüber hinaus sollte streng darauf geachtet werden, dass die oben genannten Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Dies sei auch Ergebnis der Bund-Länderrunde gewesen. Dazu gehört zum Beispiel die sichere Lagerung von Futter und Einstreu, so dass keine Kotverunreinigung durch Wildvögel stattfinden kann. Sowie die Einhaltung von Hygienemaßnahmen beim Betreten der Ställe und im Umgang mit den Tieren.

Was den Fund von toten Tieren in freier Wildbahn betrifft erklärte Hauk: „Tote Vögel sollten auf keinen Fall angefasst werden. Wer einen toten Vogel findet, wende sich an das jeweils zuständige Bürgermeisteramt.”

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Vogelgrippe

Friedrich-Loeffler-Institut: Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Weitere Meldungen

Der Luchs wird eingefangen, um ihn zu besendern
Forst

Luchs im Landkreis Rastatt mit Halsbandsender ausgestattet

Ein Landwirt pflügt ein Feld. Luftaufnahme mit einer Drohne. (Foto: Patrick Pleul / dpa)
Landwirtschaft

FIONA-Antragssaison 2026 startet

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Mehr Förderung und Flexibilität für den Weinbau

Paradiestal 13.10.2008: auf einer Weide schauen ein Schaf und drei Ziegen neugierig in die Kamera
Naturschutz

Jetzt für Landesnaturschutzpreis 2026 bewerben

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 24. Februar 2026

Studenten nehmen in einer Mensa ihr Mittagessen ein (Foto: © dpa).
Ernährung

Mehr regionale Bio-Produkte in Kantinen und Mensen

Apfelbäuerin Sonja Heimgartner, ehemalige Apfelkönigin für das Bodensee-Obst, füllt in einer Obstplantage Äpfel der Sorte Gala in eine Obstkiste. (Bild: Felix Kästle / dpa)
Landwirtschaft

Obstbau am Bodensee ist Teil der Identität des Landes

Eine Frau bei der Weinlese
Landwirtschaft

Einzelbetriebliche Investitionsförderung ab 2026

Eine Rötelmaus (Clethrionomys glareolus) im Schnee (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Pragmatischer Umgang bei der Bekämpfung von Schadnagern

Ein Landwirt lässt auf seinem Bauernhof Pferde auf die Weiden laufen (Bild: © picture alliance/Daniel Bockwoldt/dpa)
Landwirtschaft

Kurtz besucht traditionellen Öhringer Pferdemarkt

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Land mit vielfältiger Bio-Qualität auf BIOFACH präsent

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Ländlicher Raum

Flurneuordnung in Furtwangen bewilligt

Ländlicher Raum
Ländlicher Raum

Modernisierung Ländlicher Wege ist Zukunftssicherung

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Holzbau

Aktualisierte Holzbau-Richtlinie stärkt Klimaschutz und Wirtschaft

Kuhweide mit Kühen
Tierschutz

Impfung hilft gegen Ausbruch der Blauzungenkrankheit