Steuern

Weihnachtsfrieden der Steuerverwaltung

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Ein Lebkuchenherz mit der Aufschrift „Frohe Weihnacht“ hängt auf einem Weihnachtsmarkt (Bild: © dpa).

Auch in diesem Jahr verzichten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter in der Zeit vom 21. Dezember 2019 bis einschließlich 1. Januar 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen.

Wie schon in den vergangenen Jahren wird die Steuerverwaltung in Baden-Württemberg auch um den Jahreswechsel 2019/2020 auf Vollstreckungen oder Außenprüfungen verzichten. „Zwischen dem 21. Dezember und dem 1. Januar werden die Finanzämter in Baden-Württemberg am Weihnachtsfrieden festhalten“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Jede und jeder soll seinen Anteil beitragen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Zwischen den Jahren drückt die Finanzverwaltung kein Auge zu, aber sie lässt manchen eine Verschnaufpause“, sagte Sitzmann. 

Wie gewohnt werden Steuerbescheide weiterhin versendet, so dass es bei Steuerrückerstattungen nicht zu Verzögerungen kommen wird. Nur wenn die Verjährung einer Steuerschuld droht, müssen die Finanzämter trotz des Weihnachtsfriedens tätig werden.

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