Steuern

Weihnachtsfrieden der Steuerverwaltung

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Ein Lebkuchenherz mit der Aufschrift „Frohe Weihnacht“ hängt auf einem Weihnachtsmarkt (Bild: © dpa).

Auch in diesem Jahr verzichten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der baden-württembergischen Finanzämter in der Zeit vom 22. Dezember 2018 bis einschließlich 1. Januar 2019 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen. Diese gute Tradition im Land trägt zur Bürgerfreundlichkeit der Finanzverwaltung bei.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der baden-württembergischen Finanzämter verzichten in der Zeit vom 22. Dezember 2018 bis einschließlich 1. Januar 2019 auf Maßnahmen, welche die Bürgerinnen und Bürger besonders belasten.

„Auch in diesem Jahr wird die baden-württembergische Finanzverwaltung den Weihnachtsfrieden wahren. Diese gute Tradition im Land trägt zur Bürgerfreundlichkeit der Finanzverwaltung bei“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann.

Während des Weihnachtsfriedens sollen vor allem keine Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen durchgeführt werden. Ausgenommen sind lediglich Einzelfälle, in denen aus zwingenden Gründen – etwa wegen drohender Verjährung – solche Maßnahme doch getroffen werden müssen.

Zudem erstrecke sich der Weihnachtsfrieden nicht auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden. „Diese Regelung hat sich bewährt, denn so werden Steuererstattungen für Bürgerinnen und Bürger nicht verzögert“, so Sitzmann.

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