Bundestagswahl

Wahlaufruf und letzte Tipps zur Briefwahl

Landeswahlleiterin Cornelia Nesch gibt wichtige Hinweise zur Briefwahl der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 und appelliert an alle Wahlberechtigten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Schild weist in einem Wahlbüro auf eine Wahlurne für die Briefwahl  hin.

Wenige Tage vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 appellierte Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit auch zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen. „Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer die Bundesrepublik Deutschland in den nächsten vier Jahren regiert.“ Das sagte Landeswahlleiterin Cornelia Nesch in Stuttgart. Es entspreche guter demokratischer Tradition, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Selbstverständlich besteht aber auch noch die Möglichkeit per Briefwahl seine Stimme abzugeben.

Briefwahlanträge

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden. Wer dies noch in den letzten Tagen vor der Wahl tut, sollte den Antrag persönlich stellen und die Wahlunterlagen gleich mitnehmen oder gleich direkt vor Ort wählen. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.

Wer zum Wahlwochenende plötzlich erkrankt und dies nachweist, kann Briefwahlunterlagen sogar noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Briefwahlunterlagen nicht bekommen

Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig vor der Wahl eintreffen, muss man sich spätestens bis Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr bei seiner Gemeinde melden, damit neue Unterlagen ausgestellt werden. Wer das nicht macht, kann am Wahlsonntag auch nicht im Wahllokal wählen. „Hier greift der Sicherungsmechanismus zur Verhinderung einer doppelten Stimmabgabe“, so Nesch. Jeder, der Briefwahl beantragt hat, wird automatisch im Wählerverzeichnis gekennzeichnet und ist damit für die Wahl im Wahllokal gesperrt.

Rücksendung des Wahlbriefs per Post

Wer seinen hellroten Wahlbrief innerhalb der Bundesrepublik mit der Post verschickt, sollte ihn möglichst frühzeitig aufgeben, allerspätestens so, dass ihn die Post am Donnerstag, 20. Februar 2025 mitnehmen kann, bei entfernter liegenden Orten noch früher. „Ich empfehle, noch einen weiteren Tag als Sicherheitspuffer für den Postversand einzuplanen und den Wahlbrief spätestens am Mittwoch vor der letzten Leerung einzuwerfen“, so Landeswahlleiterin Nesch. Danach sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. „Dann kann man sicher sein, dass die Stimmen bei der Auszählung berücksichtigt werden.“ Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18.00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Meldungen

Ein Mann tippt auf einer beleuchteten Tastatur eines Laptops.
Justiz

Strafverfolgungsstatistik 2025 veröffentlicht

Start-up BW Local
Gründungsförderung

Auszeichnung für 23 Kommunen und Kommunalverbünde

Eine neue Asphaltdecke wird auf einer Straße aufgebracht. (Bild: Patrick Seeger / dpa)
Straßenverkehr

Fahrbahnsanierung auf B 462 abgeschlossen

Schülerinnen mit Smartphones
Internet

Junge Menschen im Umgang mit Gefahren im Netz stärken

Symbolbild: Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen (Bild: dpa).
Opferschutz

13 Millionen Euro für Opfer aus Gewalttaten

Schematische Darstellung von CCS-Prozessen zur on-shore-Speicherung (links) und off-shore-Speicherung (rechts).
Klimaschutz

Bürgerforum zur CO2-Speicherung

Logo des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“
Ländlicher Raum

29. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ gestartet

Porträt Prof. Dr. Thomas Riecke-Baulecke
Schule

ZSL-Präsident geht in Ruhestand

Vier Jugendliche sitzen auf einer Freitreppe und betrachten etwas auf dem Smartphone
Bürgerbeteiligung

Auswahlprozess für neuen Jugendberaterkreis gestartet

Landgericht Ulm
Justiz

Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen wird genannt

Flurneuordnung Schrozberg
Flurneuordnung

Flurneuordnung macht die Landschaft klimaresilient

Vordere Reihe (von links nach rechts): Julia Hellmann, Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt und Petra Klein  Hintere Reihe (von links nach rechts): Dr. Sarah Straub, Michael Kühn, Anne Stöhr, Panajotis Neuert und Claudia Österle
Justiz

Tag der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer 2026

Auszeichnung der Gigabitkommunen mit Herrn Minister
Digitalisierung

Fast ein Drittel der Kommunen erreicht vollständige Gigabitversorgung

20261008_MIN Kriegsgräberfürsorge
Gedenken

Spenden für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Blick auf die Landesgartenschau Wangen mit einem bunten Blumenfeld im Vordergrund
Landesgartenschau

Förderbescheid für Landesgartenschau 2030 in Ulm