Corona-Verordnung

Vorgaben der Corona-Verordnung für Zahnärzte konkretisiert

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Zahnarzt behandelt mit Visier, FFP3 Atemschutzmaske und Virenschutzkittel mit seinen Zahnmedizinischen Fachangestellten einen Patienten in seiner Zahnrztpraxis.

Das Gesundheitsministerium hat gemeinsam mit der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Auslegungshinweise zur Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen erarbeitet.

Nach konstruktiven und einvernehmlichen Gesprächen mit der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium über Ostern Auslegungshinweise zu Paragraph 6a der Corona-Verordnung der Landesregierung erarbeitet. Der Paragraf regelt während der Pandemie die zahnärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Fachgebieten Oralchirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Kieferorthopädie. Aus Gründen der Rechtssicherheit hatten sich viele Zahnärzte noch konkretere Vorgaben in Form von Auslegungshinweisen gewünscht.

„Eine bedarfsgerechte zahnmedizinische Versorgung und der bestmögliche Schutz des medizinischen Personals ist mir auch in Krisenzeiten ein Herzensanliegen. Aus diesem Grund bin ich gerne dem Wunsch der Zahnärzte nach Auslegungshinweisen zu Paragraph 6a der Corona-Verordnung nachgekommen. Diese geben den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

„Wir sind froh, dass wir über die Osterfeiertage in sehr konstruktiven Gesprächen mit Herrn Minister Lucha klären konnten, dass die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg weiterhin sichergestellt ist. Durch die Auslegungshinweise ist nun klargestellt, dass keine Patientin und kein Patient bei einem zahnmedizinisch notwendigen Behandlungsbedarf oder im Falle von Schmerzen, in dieser Zeit alleine gelassen wird,“ so Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.

Auslegungshinweise zu Paragraph 6a der Corona-Verordnung

Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sah sich die Landesregierung zum Schutz von Leben und der Gesundheit der Bevölkerung in der Pflicht, die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu erlassen (Corona-Verordnung).

Nach Paragraph 6a Absatz 1 Corona-Verordnung dürfen bei der zahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Fachgebieten Oralchirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Kieferorthopädie nur akute Erkrankungen oder Schmerzzustände (Notfälle) behandelt werden. Andere als Notfallbehandlungen sind auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten dieser Verordnung zu verschieben. Nachfolgende Ausführungen gelten als ministerielle Auslegungshinweise für Paragraph 6a Absatz 1 Corona-Verordnung.

Behandlung akuter Erkrankungen

Behandlungen, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend durchgeführt werden müssen, um eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes abzuwenden (zum Beispiel kosmetische Behandlungen), sind ausgeschlossen.

Medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen, insbesondere solche zur Vermeidung einer Verschlechterung des Gesundheitszustands im Falle chronischer Zahnerkrankungen, können durchgeführt werden. Liegt eine zahnmedizinische Behandlungsbedürftigkeit vor, können unter Einhaltung der geltenden Hygienevorgaben grundsätzlich alle Maßnahmen zur Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten ausgeübt werden (siehe Paragraph 1 Absatz 3 Satz 1 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde).

Schmerzzustände (Notfälle)

Eine Schmerzbehandlung oder eine Behandlung in Notfällen hat unter Beachtung der geltenden Hygienevorgaben grundsätzlich zu erfolgen. Bei allen zahnmedizinischen Behandlungen soll, soweit möglich, die Verwendung folgender Geräte vorübergehend vermieden werden:

  • Ultraschallhandstücke, piezoelektrische Ultraschall- und Chirurgiegeräte,
  • Pulverstrahlgeräte,
  • Turbinen.

Ebenso sollte derzeit jede Form der zahnmedizinischen Behandlung von Risikogruppen mit Risikofaktoren, wie zum Beispiel hohes Alter, kardiale Vorerkrankungen, pulmonale Vorerkrankungen (zum Beispiel Asthma, chronische Bronchitis), chronische Lebererkrankungen, Diabetes mellitus, onkologischer Patient, immunsupprimierter Patient - bedingt durch Erkrankungen oder Therapie – auf das notwendige Maß reduziert werden.

Weitere Meldungen

Gewinnerteam Regional Cup Tübingen
Start-up BW

ELASTheal gewinnt den Regional Cup Tübingen

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Verhaltene Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt

Ein Student im Praktischen Jahr am Universitätsklinikum Heidelberg spricht mit einem Patienten.
Gesundheitsberufe

Neuer Weg ins Medizinstudium startet

Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Bürgerengagement

Neue Angebote bei Ehrenamtskarte

Bauarbeiter laufen in Stuttgart an Neubauten der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) vorbei. (Foto: © dpa)
Wohnraumförderung

Bau von 3.367 Sozialwohnungen bewilligt

Gruppenbild mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, Mitte) und den Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten
Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an 27 verdiente Persönlichkeiten

Titelseite der Broschüre Roadmap Antidiskriminierung „Stark gegen Diskriminierung – Unser gemeinsamer Weg“
Antidiskriminierung

Roadmap Antidiskriminierung 2026 bis 2030 veröffentlicht

Icon eines Gesetzbuches mit aufgedrucktem Paragrafenzeichen.
Verkehr

Landesmobilitätsgesetz macht gute Mobilität einfacher

Ein Arzt nimmt an dem Finger eines jungen Mannes Blut ab.
Medizinische Versorgung

Bericht zur anonymen Kranken­behandlung veröffentlicht

Ministerin Razavi mit den neuen Regierungsbaumeisterinnen und Regierungsbaumeistern 2026. V.l.: Manuel Riedlinger, David Maihöfer, Ministerin Nicole Razavi MdL, Annika Bauer, Johannes Martin Schöckle und Salome Cynthia Schwarz.
Städtebau

Regierungsbaumeisterinnen und -baumeister verabschiedet

Sergej Gößner
Kunst und Kultur

Sergej Gößner erhält Jugendtheaterpreis

Bernhard Löffler (1. Reihe rechts) mit Oberbürgermeister Harry Mergel und Minister Thomas Strobl (2. Reihe von links) sowie Angehörigen
Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Bernhard Löffler

Verleihung des Bevölkerungsschutz Ehrenzeichen
Auszeichnung

Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen verliehen

Gruppenbild auf der Bühne: Sozialminister Manne Lucha mit allen Preisträgern des Präventionspreises 2026
Gesundheit

Zwölf Projekte zur Gesundheits­prävention ausgezeichnet

Röntgenanlage an einem Tuberkulose-Zentrum
Gesundheit

Tuberkulose früher erkennen und wirksam behandeln