Corona-Massnahmen

Voraussetzungen für Ausnahme von der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Discokugeln hängen in einer Diskothek.

Die Maske darf in Clubs und Diskotheken auf der Tanzfläche auch in der Warnstufe abgenommen werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Darauf hat sich das Gesundheitsministerium in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA und der Club-Branche geeinigt. 

Die Ausnahme von der Maskenpflicht soll in der Warnstufe nur noch gelten, wenn der Zutritt auf geimpfte und genesene Personen beschränkt ist (2G). Abhängig davon, ob die Belüftung der Räumlichkeiten ausreichend ist, können die Clubs dann unter Vollauslastung betrieben werden. Betriebe, die über keine ausreichende Lüftung oder Luftreinigung verfügen, dürfen nur zu maximal 70 Prozent der Kapazität ausgelastet sein. CO2- Ampeln sollen dabei unterstützen zu erkennen, ob gelüftet werden muss. Die Ausnahmegenehmigungen stehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs, für den Fall, dass sich die landesweite oder regionale Infektionslage verschlechtert.

„Leider beobachten wir mit den sinkenden Außentemperaturen ein sich stark verschärfendes Infektionsgeschehen. Die Impfquote ist entgegen aller Anstrengungen bislang nicht hoch genug, um diese Entwicklungen einzudämmen. Die Ausnahme von der Maskenpflicht müssen wir daher jetzt mit Erreichen der Warnstufe etwas einschränken – wir ermöglichen aber weiterhin, dass ohne Maske getanzt werden kann“, sagt Amtschef Uwe Lahl nach den Gesprächen.

Gute und sichere Lösung für Gäste und Betriebe

Der DEHOGA-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt ergänzte: „Der 2G-Standard in Verbindung mit den anspruchsvollen, geprüften Hygienekonzepten der Betriebe ist eine gute Basis für ein sicheres, verantwortungsvolles Club- und Diskotheken-Erlebnis ohne Maske auf der Tanzfläche. Wir sind froh, dass wir nun auch für die Corona-Warnstufe gemeinsam eine gute und sichere Lösung für Gäste und Betriebe gefunden haben.“

Und Theresa Kern, die Vorsitzende der Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg, sagte: „Clubatmosphäre und Maske tragen schließen sich leider aus. Die nun vereinbarten einheitlichen Regelungen sind ein guter Kompromiss aus einer möglichst sicheren infektionsarmen Partyatmosphäre und einer sicheren wirtschaftlichen Perspektive für unsere Szene. Wir freuen uns über die offene und konstruktive Kooperation mit dem Sozialministerium und sind uns sicher, gemeinsam auch in Zukunft tragfähige Lösungen für den anstehenden Winter zu finden.“

Vor dem Hintergrund des niedrigen Infektionsgeschehens konnten im Sommer die Clubs und Diskotheken in Baden-Württemberg wieder öffnen. Auf Grundlage eines von vom DEHOGA in Abstimmung mit dem Sozialministerium erstellten Musterhygienekonzepts konnten die örtlichen Gesundheitsämter eine Ausnahmegenehmigung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche in Clubs und Diskotheken erteilen. Berücksichtigt wurden dabei die Voraussetzungen des Musterhygienekonzepts sowie die örtlichen Gegebenheiten.

Die Landesregierung hatte mit der 11. Corona-Verordnung Mitte September in Vorbereitung auf den Herbst/Winter ein Stufenkonzept eingeführt, mit dem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden soll. Demnach gelten bei Überschreitung definierter Schwellenwerte strengere Schutzmaßnahmen. Dies ist mit dem Erreichen der Warnstufe seit Mittwoch, 3. November 2021, der Fall. „Die Intensivstationen sind bereits jetzt mit vielen COVID-19-Erkrankten belegt und es werden weiterhin steigende Zahlen prognostiziert. Daher ist es notwendig, jetzt zu handeln, um weiterhin die Versorgung aller Notfallpatienten sicherstellen zu können“, erklärte Amtschef Lahl.

Weitere Meldungen

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Masterplan Wasserversorgung

Beirat für sichere Wasserversorgung gegründet

von links nach rechts: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Georg Kräusslich, Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften; Prof. Dr. Irena Kogan, Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung; Prof. Dr. Largus Angenent, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen; Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Prof. Dr. Robert Zeiser, Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
Forschung

Landesforschungspreise 2026 in Stuttgart verliehen

Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis in Deizisau im Landkreis Esslingen ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur. (Bild: dpa)
Gesundheitsreform

Nachbesserungen bei Kranken­versicherung-Reform gefordert

Tamas Detrich und Petra Olschowski bei Vertragsunterzeichnung
Kunst

Tamas Detrich bleibt Intendant des Stuttgarter Balletts

Anzeigetafel mit Abfahrtszeiten von Zügen an einem Bahnhof.
Nahverkehr

Neuer Fahrplan für Bus und Bahn

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Bodenverunreinigungen

1,2 Millionen Euro für PFAS-Forschung

Das Bild ist in vier orangefarbene Kacheln unterteilt. Jede Kachel beinhaltet eine Empfehlung zum Umgang mit großer Hitze. Kachel eins: In der Mittagshitze Schatten aufsuchen und große Anstrengungen möglichst meiden. Kachel zwei: Ausreichend trinken, zum Beispiel Wasser oder Saftschorle. Koffein und Alkohol meiden. Kachel drei: Leichte Baumwollkleidung in hellen Farben tragen. Sonnenbrille und Mütze oder Hut aufsetzen. Kachel vier: Auf Menschen achten, die die Empfehlungen nicht selbst umsetzen können und ihnen helfen. Im Zentrum des Bildes ist ein Kreis in dem eine Sonne strahlt. Ein Thermometer zeigt eine Temperatur von 40 Grad Celsius.
Gesundheitsschutz

Wenn Hitze zur Gesundheitsgefahr wird

Eine Mitarbeiterin eines Pharmahändlers bestückt in Stuttgart-Münster in Baden-Württemberg eine Kommissioniermaschine.
Wirtschaft

Investitionen in Pharmaindustrie wandern ab

Promotionsfahrzeug Mehr Leben im Eigenheim
Wohnraumoffensive

Online-Dialog zu „Mehr Leben im Eigenheim“ am 25. Juni

Organspendeausweis
Organspende

Zahl der Organspenden im Land steigt leicht

Eine asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
Gesundheitsschutz

Stechmückensaison hat begonnen

Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.
Menschen mit Behinderung

Land fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Blick auf die Burg Hohenzollern.
Heimatforschung

Landespreis für Heimat­forschung 2027 ausgeschrieben

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Nichtraucherschutz

Neue Regeln für Raucherinnen und Raucher vom 1. Juni an

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Moderate Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt