Marktüberwachung

Überprüfung von Roboter-Rasenmähern

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Rasen wird mit einem Roboter-Rasenmäher gemäht (Quelle: dpa).

In einer Schwerpunktaktion hat die im Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Marktüberwachung Baden-Württemberg zwölf Roboter-Rasenmäher überprüft. Dabei wiesen insgesamt zehn der zwölf getesteten Geräte Mängel bei der Kennzeichnung oder den Sicherheitseinrichtungen auf.

„Die hohe Zahl an Mängeln ist erschreckend“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller. „Es ist gut, dass unsere Marktüberwachungsbehörden hier genau hinschauen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, die von solchen Geräten ausgehende Gefahr spürbar zu verringern.“

Nachdem in Deutschland und in der Schweiz Kinder beim Spielen in der Nähe von Rasenmäher-Robotern am Fuß zum Teil erheblich verletzt wurden, stand die Sicherheit von Kindern bei der Prüfaktion im Vordergrund. Die von der Prüfstelle der Marktaufsicht bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz eigens entwickelte Kinderfußprüfung ergab, dass drei der zwölf Geräte speziell bei Kindern bis zu einem Alter von etwa drei Jahren keinen ausreichenden Schutz vor Verletzungen aufgewiesen haben.

„Völlig inakzeptabel finde ich, dass die einschlägige technische Norm den Schutz von Kinderfüßen bisher überhaupt nicht ausreichend berücksichtigt“, betonte der Umweltminister. „Dies ist ein Fehler im Regelwerk, der schnellstmöglich beseitigt werden muss“, so Franz Untersteller. Das Umweltministerium werde daher bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik auf eine rasche Änderung der Norm drängen.

Darüber hinaus konnten bei sieben getesteten Modellen Hände oder Füße von Erwachsenen mangels Schutzvorkehrungen in den Bereich des Schneidewerkzeugs gelangen. Die Hebe- oder Hindernissensoren, die das Schneidwerkzeug abschalten sollen, wenn der Roboter gegen ein Hindernis fährt oder wenn er angehoben wird, funktionierten bei sieben Geräten nicht richtig. Fünf der getesteten Rasenmäher-Roboter wiesen Kennzeichnungsmängel auf, das heißt, notwendige Warnhinweise auf der Maschine oder in der Betriebsanleitung fehlten.

Aufgrund der Schwerpunktaktion der Marktüberwachung Baden-Württemberg sind bereits drei der zehn bemängelten Roboter-Rasenmäher nicht mehr erhältlich. Die Hersteller haben neue Modelle im Programm oder haben das Produkt vom Markt genommen. Weiter wurden die Schutzvorkehrungen der betroffenen Modelle verbessert. Mit anderen, zum Teil im Ausland sitzenden, Herstellern führt die Marktüberwachung noch Gespräche und prüft die erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen (zum Beispiel Anordnung oder Bußgeld).

„Die Aktion der Marktüberwachung hat die Situation zwar schon verbessert, nach wie vor besteht aber ein gewisses Risiko“, betonte Umweltminister Untersteller weiter. „Insbesondere sollten Eltern aus Sicherheitsgründen dafür sorgen, dass Kinder nicht auf dem Rasen spielen, wenn Roboter-Rasenmäher in Betrieb sind.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Marktüberwachung Baden-Württemberg

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