Steuern

Steuerliche Erleichterungen für Freiwillige in Impfzentren verlängert

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Mitarbeiterin des Impfzentrums des Klinikum Stuttgart verabreicht einem Impfling eine Dosis des Impfstoffes Moderna.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Helferinnen und Helfer in Impf- und Testzentren auch 2022 von der Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren und somit steuerlich entlastet werden.

Bereits in den Jahren 2020 und 2021 konnten die freiwilligen Helferinnen und Helfer in den Impf- und Testzentren von der sogenannten Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren. Die Finanzministerien der Länder sowie das Bundesfinanzministerium haben nun beschlossen, diese Erleichterungen auch für das Jahr 2022 zu verlängern.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Impfen und Testen sind weiterhin der Schlüssel, um die Pandemie zu bekämpfen. Die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer, die sich in den Impf- und Testzentren engagieren, leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Sie haben es verdient, dass die bestehenden steuerlichen Entlastungen in diesem Bereich auch für 2022 gelten.“

Geltende Regelungen

So wie es Bund und Länder vereinbart haben, gelten für die Jahre 2020 bis 2022 folgende Regelungen:

  • Für all diejenigen, die direkt an der Impfung oder Testung beteiligt sind – also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen oder Testen selbst – gilt die Übungsleiterpauschale. Im Jahr 2020 lag die Übungsleiterpauschale bei 2.400 Euro, seit 2021 beträgt sie 3.000 Euro jährlich. Wer sich in der Verwaltung und der Organisation von Impf- oder Testzentren engagiert, kann die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Diese lag 2020 bei 720 Euro und erhöhte sich ab 2021 auf 840 Euro. Das gilt auch für mobile Impf- und Testzentren.
  • Aufgrund der steuerlichen Vorschriften können die freiwilligen Helferinnen und Helfer in den Testzentren die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale nur in Anspruch nehmen, wenn es sich beim Auftraggeber oder Arbeitgeber um eine gemeinnützige Einrichtung oder einen öffentlichen Arbeitgeber handelt, das heißt das Land oder eine Kommune.
  • Bei den Impfzentren haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale auch dann in Betracht kommt, wenn das Impfzentrum im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unter Hinzuziehung von Privaten oder gänzlich von Privaten betrieben wird.
  • Sowohl Übungsleiter- als auch Ehrenamtspauschale greifen lediglich bei Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten. Das ist in der Regel der Fall, wenn diese Tätigkeiten nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitstelle in Anspruch nehmen oder die regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht mehr als 14 Stunden beträgt. Dabei können auch solche Helferinnen und Helfer nebenberuflich tätig sein, die keinen Hauptberuf ausüben, etwa Studentinnen und Studenten oder Rentnerinnen und Rentner.
  • Die Pauschalen sind Jahresbeträge, die den freiwilligen Helferinnen und Helfern nur einmal pro Kalenderjahr gewährt werden. Bei mehreren Tätigkeiten, für die die Übungsleiterpauschale anzuwenden ist (zum Beispiel Helferin im Impfbereich und Trainerin einer Jugendmannschaft), sind die Einnahmen daher zusammenzurechnen. Das gilt für die Ehrenamtspauschale ebenso.
  • Sind die freiwilligen Helferinnen und Helfer sowohl im Bereich Impfung/Testung als auch im Bereich der Verwaltung/Organisation der Impf- und Testzentren nebenberuflich tätig, können beide Pauschalen nebeneinander berücksichtigt werden. Das setzt aber voraus, dass die Tätigkeiten entsprechend vereinbart und gesondert vergütet werden.

Weitere Meldungen

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Technologie

Chipindustrie-Ökosystem in Baden-Württemberg wächst

Paragraph vor Laptop
Justiz

Bundesweit erstes Gericht mit neuer Justiz-Software

Ein Logo des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT).
Wissenschaft und Forschung

KIT wird Forschungshub für Fusionstechnologie

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Ländlicher Raum

Jetzt noch für „Spitze auf dem Land!“ bewerben

Ein Thermometer zeigt 36 Grad Celsius an.
Gesundheit

Hitzeschutz gewinnt weiter an Bedeutung

Landespressekonferenz Stuttgart
Staatsmodernisierung

Landesregierung beschließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Anzeige nach der Karenzzeitregelung

Ministerialdirektorin Gerda Windey
Justiz

Innovationstag zu Künstlicher Intelligenz und Justiz

Ein Gruppenbild mit einer Delegation aus Lwiw und der Ministerin
Wirtschaft

Wirtschaftsforum Baden-Württemberg – Ukraine

Zwei Straßenwärter knien auf dem Boden und verlegen Steine.
Straße

44 neue Straßenwärter für Baden-Württemberg

Ein Ausbilder im Garten- und Landschaftsbau (r.) erklärt einem angehenden Gärtner (l.) das Einpflanzen einer Dachbegrünung. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Meisterbriefe für Floristen und Gärtner

Verfassungsschutzbericht 2025
Verfassungsschutz

Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt

Collage: Screenshot der Website https://oegd-bw-karriere.de und Kampagnenmotiv des ÖGD Baden-Württemberg
Gesundheit

Öffentlicher Gesundheitsdienst wirbt um Nachwuchskräfte

Eine Hand hält einen in augmented Reality illustrierten Kopf.
Wirtschaft

Zwei Millionen Euro für vier Digital Hubs

Ein Mitarbeiter der Robert Bosch GmbH überprüft mit einem Tablet die Betriebsdaten von vernetzten Maschinen für Metallspritzguss. (Foto: © dpa)
Wirtschaft

Land fördert Stärkung resilienter Lieferketten