Bundesrat

Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts

Baden-Württemberg hat im Bundesrat für die Änderungen zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gestimmt.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Der Erste Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet das Urteil zur Grundsteuer (Foto: © dpa)

Das Land Baden-Württemberg hat dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel der Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen seiner abschließenden Beratung im Bundesrat zugestimmt.

Eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit ist das Fundament unserer Demokratie

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte in der Bundesratssitzung: „Die von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes im Jahr 1949 getroffene Grundentscheidung zu Gunsten einer starken Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene stellt eine der bedeutendsten rechtlichen Innovationen der Deutschen Nachkriegsordnung dar. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 ist das Bundesverfassungsgericht wie selbstverständlich zum Hüter des Grundgesetzes sowie zum Garanten unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats und der Grundrechte geworden. Verfassungsgerichte gehören häufig zu den ersten Zielen autoritärer Kräfte, sobald sie politische Mehrheiten erringen. Das Bundesverfassungsgericht braucht in Zeiten zunehmender Radikalisierung in der politischen Landschaft daher selbst einen besseren Schutz.“

Strukturvorgaben und Status des Bundesverfassungsgerichts von besonderer Bedeutung

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags am 19. Dezember 2024 unter Abkürzung der üblichen Fristen ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel der Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Ministerin Gentges sagte dazu: „Es ist umsichtig, vorausschauend und vor allem klug, den nötigen Schutz zu einem Zeitpunkt zu schaffen, in dem er (noch) nicht benötigt wird. Von besonderer Bedeutung ist es daher, den Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan und die zentralen Strukturvorgaben auf der Ebene der Verfassung zu verankern.“

So wird die unmittelbare Bindung der Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie aller Gerichte und Behörden an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festgeschrieben. Daneben wird in der Verfassung bestimmt, dass das Bundesverfassungsgericht aus zwei Senaten mit je acht Richtern besteht, die jeweils zwölf Jahre im Amt sind. Die Amtszeit dauert längstens bis zum Ende des Monats, in dem der Richter das 68. Lebensjahr vollendet. Um die Arbeitsfähigkeit des Gerichts zu erhalten, sollen die Richter auch nach Ende ihrer Amtszeit bis zur Ernennung ihres Nachfolgers geschäftsführend im Amt bleiben. Zudem wird künftig im Grundgesetz bestimmt, dass sich das Bundesverfassungsgericht selbst eine Geschäftsordnung gibt. Damit behält das Gericht insbesondere die Hoheit über die Zuständigkeiten der Senate.

Ministerin Gentges ergänzte: „Um die Funktionsfähigkeit des Gerichts auch nach dem Ausscheiden eines Richters zu erhalten, ist die neu im Grundgesetz vorgesehene Öffnungsklausel sinnvoll. Sie ermöglicht es dem Gesetzgeber, einen Ersatzwahlmechanismus für den Fall einer im eigentlich zuständigen Wahlorgan (Bundestag oder Bundesrat) blockierten Richterwahl zu schaffen. Auf diese Weise lassen sich Wahlblockaden effektiv lösen, ohne das bewährte Zweidrittelquorum bei der Richterwahl aufzugeben.“

Bund und Länder stehen zum Schutz des Verfassungsstaats zusammen

Ministerin Gentges sagte abschließend: „Von der heutigen Sitzung des Bundesrates geht ein starkes Signal aus: Bund und Länder treten gemeinsam möglichen Gefährdungen der Institutionen unseres Verfassungsstaats frühzeitig und kraftvoll entgegen.“

Weitere Meldungen

Sojabohnenernte in Umkirch
Landwirtschaft

Ernte auf gentechnisch veränderte Organismen untersucht

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Ländlicher Raum

Vier Millionen Euro für innovative Unternehmen

Etwa ein Dutzend Besucher der Futorumundo vor Werbefahnen der Veranstaltung.
Futuromundo

Land treibt interdisziplinäre Innovationen voran

Grafik Bevölkerungsschutztag
Bevölkerungsschutz

Bevölkerungsschutztag 2026 verschoben

Innenminister Manuel Hagel (links) und Kapitän zur See Michael Giss, Kommandeur des Landeskommandos der Bundeswehr Baden-Württemberg (rechts)
Sicherheit

Zukunft des Landeskommandos Baden-Württemberg gesichert

Logo des Wirtschaftsgipfels BW-EU
Wirtschaft

„Wirtschaftsgipfel BW-EU on Tour“ in Stuttgart

Ministerpräsident Cem Özdemir spricht während der Auftaktveranstaltung des Deutschen Bauerntags in Freiburg.
Bauerntag

Landwirtschaft als Zukunftsverantwortung

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Landwirtschaft

Nachbesserungen bei Wieder­herstellungsverordnung gefordert

Euro-Banknoten und -Münzen
Haushalt

Ministerrat beschließt Eckpunkte für den Haushalt 2027

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Tödlicher Unfall auf dem Hockenheimring

Die deutsche und französische Flagge. (Bild: picture alliance/Rainer Jensen/dpa)
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Land lädt Schulen und Kitas zur Fête de la Musique ein

Das Logo der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg ist am Eingang eines Gebäudes der Rentenversicherung angebracht.
Rentenkommission

Zügige Umsetzung der Rentenreform gefordert

Ein Demonstrant vor den Houses of Parliament, dem Westminster-Palast, schwenkt eine EU-Flagge und eine britische Flagge. (Bild: © dpa)
Wirtschaft

Zehn Jahre Brexit-Referendum

Kränze am Gedenktag
Heimat

Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Collage aus zwei Fotos: Teilnehmende der GFMK 2026 stehen als Gruppe auf einer Treppe, Foto von Baden-Württembergs Sozialminister Oliver Hildenbrand mit Abstimmungsschild für Baden-Württemberg in der erhobenen Hand.
Gleichstellung

Land setzt Impulse für Demokratie, Gewaltschutz und Integration