Bundesrat

Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts

Baden-Württemberg hat im Bundesrat für die Änderungen zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gestimmt.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Der Erste Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet das Urteil zur Grundsteuer (Foto: © dpa)

Das Land Baden-Württemberg hat dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel der Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen seiner abschließenden Beratung im Bundesrat zugestimmt.

Eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit ist das Fundament unserer Demokratie

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte in der Bundesratssitzung: „Die von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes im Jahr 1949 getroffene Grundentscheidung zu Gunsten einer starken Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene stellt eine der bedeutendsten rechtlichen Innovationen der Deutschen Nachkriegsordnung dar. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 ist das Bundesverfassungsgericht wie selbstverständlich zum Hüter des Grundgesetzes sowie zum Garanten unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats und der Grundrechte geworden. Verfassungsgerichte gehören häufig zu den ersten Zielen autoritärer Kräfte, sobald sie politische Mehrheiten erringen. Das Bundesverfassungsgericht braucht in Zeiten zunehmender Radikalisierung in der politischen Landschaft daher selbst einen besseren Schutz.“

Strukturvorgaben und Status des Bundesverfassungsgerichts von besonderer Bedeutung

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags am 19. Dezember 2024 unter Abkürzung der üblichen Fristen ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel der Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Ministerin Gentges sagte dazu: „Es ist umsichtig, vorausschauend und vor allem klug, den nötigen Schutz zu einem Zeitpunkt zu schaffen, in dem er (noch) nicht benötigt wird. Von besonderer Bedeutung ist es daher, den Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan und die zentralen Strukturvorgaben auf der Ebene der Verfassung zu verankern.“

So wird die unmittelbare Bindung der Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie aller Gerichte und Behörden an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festgeschrieben. Daneben wird in der Verfassung bestimmt, dass das Bundesverfassungsgericht aus zwei Senaten mit je acht Richtern besteht, die jeweils zwölf Jahre im Amt sind. Die Amtszeit dauert längstens bis zum Ende des Monats, in dem der Richter das 68. Lebensjahr vollendet. Um die Arbeitsfähigkeit des Gerichts zu erhalten, sollen die Richter auch nach Ende ihrer Amtszeit bis zur Ernennung ihres Nachfolgers geschäftsführend im Amt bleiben. Zudem wird künftig im Grundgesetz bestimmt, dass sich das Bundesverfassungsgericht selbst eine Geschäftsordnung gibt. Damit behält das Gericht insbesondere die Hoheit über die Zuständigkeiten der Senate.

Ministerin Gentges ergänzte: „Um die Funktionsfähigkeit des Gerichts auch nach dem Ausscheiden eines Richters zu erhalten, ist die neu im Grundgesetz vorgesehene Öffnungsklausel sinnvoll. Sie ermöglicht es dem Gesetzgeber, einen Ersatzwahlmechanismus für den Fall einer im eigentlich zuständigen Wahlorgan (Bundestag oder Bundesrat) blockierten Richterwahl zu schaffen. Auf diese Weise lassen sich Wahlblockaden effektiv lösen, ohne das bewährte Zweidrittelquorum bei der Richterwahl aufzugeben.“

Bund und Länder stehen zum Schutz des Verfassungsstaats zusammen

Ministerin Gentges sagte abschließend: „Von der heutigen Sitzung des Bundesrates geht ein starkes Signal aus: Bund und Länder treten gemeinsam möglichen Gefährdungen der Institutionen unseres Verfassungsstaats frühzeitig und kraftvoll entgegen.“

Weitere Meldungen

Ein Feuerwehrmann holt während einer Einsatzübung einer Freiwilligen Feuerwehr eine Leiter vom Dach eines Einsatzfahrzeugs.
Feuerwehr

Rekordsumme für Feuerwehren

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Kunst und Kultur

Aller.Land fördert Kulturprojekte in Lörrach und Rottweil

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Verkehrspolizei und Einsatztrainingszentrum in Baden-Baden

Einsatzfahrzeug E-Mobilität
Polizei

E-Mobilität bei der Polizei nimmt weiter Fahrt auf

Eine Hand tippt auf einer Tastatur.
Kriminalität

Meilenstein im Kampf gegen internationalen Cybertrading-Betrug

Übergabe Gerätewagen DLRG
Rettungsdienst

Neuer Einsatzleitwagen für die DLRG

Innenministerkonferenz Bremerhaven
Innenministerkonferenz

Große Einigkeit bei der Extremismus-Bekämpfung

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
Bundesrat

Für Entlastungen bei Nachhaltigkeitsberichten und EU-Lieferkettenrichtlinie

Polizei Festnahme
Polizei

Europaweite Aktionstage zur Bekämpfung des Menschenhandels

Marion Gentges (links), Ministerin der Justiz und für Migration, und Georg Eisenreich (rechts), Bayerns Justizminister
Justiz

Initiativen aus dem Land prägen Justizministerkonferenz

Symbolbild: Ländlicher Raum. (Bild: Elke Lehnert / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Ländlicher Raum

Land fördert neun innovative Unternehmen

von links nach rechts: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Bremens Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin
Raumfahrt

Stärkung der deutschen Raumfahrt

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von KI in der Justiz

Wirtschaftsministerkonferenz 2025
Wirtschaftsministerkonferenz

Mehr Unternehmertum wagen

Lebensmittelretterchallenge
Ernährung

Deutsch-französische Lebensmittelretter-Challenge