Justiz

Rund 7.000 Schöffen werden neu gewählt

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Ein Richter kommt in einen Sitzungssaal des Landgerichts Mannheim. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Rund 7.000 Schöffinnen und Schöffen werden in Baden-Württemberg im Jahr 2023 neu gewählt. Wer sich für das Ehrenamt als Schöffen interessiert, kann sich ab sofort bei seiner Wohnortgemeinde bewerben. Dieses Ehrenamt ist von großer Bedeutung für die Justiz im Land.

2023 findet die bundesweite Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt. In Baden-Württemberg müssen rund 7.000 Ehrenamtliche als (Haupt- und Ersatz-) Schöffen gefunden und gewählt werden. Im Rahmen der Landespressekonferenz am 30. Januar 2023 informierte die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, zusammen mit der Landesvorsitzenden des Schöffenverbands (DVS-BW), Claudia Kitzig, darüber, dass die Gemeinden ab sofort die Bewerbungen entgegennehmen. Da die Kommunen in ihren Aufstellungsverfahren teilweise unterschiedliche Fristen vorsehen, ist es sinnvoll, dass sich Bewerber zeitnah an ihre jeweilige Wohnortgemeinde wenden.

Große Verantwortung und großes Interesse

Justizministerin Marion Gentges sagte: „Es ist eine große Verantwortung ‚im Namen des Volkes‘ zu urteilen. Alle Kandidaten, die sich dessen bewusst sind, möchte ich ermutigen: Bewerben Sie sich und übernehmen Sie ein Ehrenamt, das von wirklich großer Bedeutung für unsere Justiz ist! Genauso wie Berufsrichter sind Schöffen nur dem Gesetz unterworfen und üben das Richteramt in der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie Berufsrichter aus. Schöffen bringen spezielle Sachkunde, Lebens- und Berufserfahrung ein, sodass auch nichtjuristische Wertungen und Überlegungen in Gerichtsverfahren miteinfließen. Das ist ein wichtiger Beitrag in unserem Rechtsstaat.“ 

Es sei davon auszugehen, dass das Interesse am Schöffenamt auch bei der diesjährigen Wahl groß ist, und sich viele geeignete Kandidaten finden lassen, so Marion Gentges. In der aktuellen Schöffenamtsperiode sind in Baden-Württemberg insgesamt 3.772 Hauptschöffen (1.840 Frauen, 1.932 Männer) bestellt, von denen 1.669 beim Amtsgericht und 2.103 beim Landgericht tätig sind. Hiervon entfallen auf den Bereich der Jugendgerichtsbarkeit insgesamt 1.161 Schöffen, wovon 679 bei den Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte und 482 bei den Jugendkammern der Landgerichte aktiv sind. Hinzu kommen circa 3.000 Ersatzschöffen. 

Die Landesvorsitzende des Schöffenverbandes von Baden-Württemberg, Claudia Kitzig sagte: „Das Interesse am richterlichen Ehrenamt ist groß. Fast täglich erreichen mich Anfragen von Personen, die sich über das verantwortungsvolle Ehrenamt erkundigen wollen. So erfahren Freiwillige rechtzeitig, dass sie durchaus bestimmte Eigenschaften mitbringen sollen: Schöffen sollen selbstbewusst, sozial kompetent, dialog- und teamfähig, vorurteilsfrei und neutral im Urteilen sein. Dazu gehören auch Gerechtigkeitssinn, logisches Denken und Mut zum Richten, da sie mit dem gesprochenen Urteil das Leben anderer Menschen beeinflussen. Der Landesverband DVS-BW unterstützt seine Mitglieder durch Beratungen und Veranstaltungen, um sie in ihrem richterlichen Amt zu fördern und zu stärken und um die demokratische Beteiligung am Rechtswesen zu vertreten.“

Der Landesverband DVS-BW veranstaltet zusammen mit den Volkshochschulen Online-Informationsveranstaltungen unter dem Titel „Verantwortung übernehmen – Schöff:in werden“ für Interessierte.

Ministerium der Justiz und für Migration: Leitfaden für Schöffen (PDF)
Schöffenwahl 2023
Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.
 

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