Absonderung

Quarantäne-Regeln aktualisiert

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Ein junges Mädchen mit Mund-Nasen-Schutz liegt krank auf der Couch.

Das Gesundheitsministerium hat die Corona-Verordnung Absonderung aktualisiert. Damit ändern sich von Mittwoch, 15. Dezember, an die Quarantäne-Regeln, unter anderem die Dauer der Absonderung für Kontaktpersonen.

Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat am Dienstag, 14. Dezember 2021, die Corona-Verordnung Absonderung aktualisiert. Damit ändern sich vom morgigen Mittwoch, 15. Dezember 2021, an die Quarantäne-Regeln. 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Für positiv getestete Personen wird die Absonderungsdauer einheitlich auf 10 Tage festgelegt. Als Startdatum der Berechnung wird nun einheitlich das Datum des Erstnachweises verwendet. Der meist zeitlich davorliegende Symptombeginn entfällt als Startzeitpunkt, da in den Wintermonaten gehäuft Symptome auch aufgrund anderer Atemwegserkrankungen auftreten können.
  • Kontaktpersonen müssen von nun an einheitlich 14 Tage in Absonderung.
  • Freitesten können sich Personen, die sich in Absonderung befinden, künftig erst ab dem 7. Tag. Allerdings reicht dafür dann ein Schnelltest aus. Positiv getestete Personen können sich weiterhin nur freitesten, wenn sie geimpft sind.
  • Die besorgniserregende Virusvariante Omikron führt dazu, dass Freitestmöglichkeiten nicht wahrgenommen werden können, wenn jemand mit Omikron infiziert ist. Die Absonderungsdauer kann in diesen Fällen nicht verkürzt werden.
  • Keine Änderungen ergeben sich für die Schulen und Kitas. Denn schon heute ist es so, dass die Fünf-Tages-Testung an Schulen oder die Wiedereintritts-Testung bei den Kitas nicht möglich ist, wenn beim Primärfall von einer besorgniserregenden Virusvariante auszugehen ist. Tritt also Omikron in Schulen oder Kitas auf, gelten für Schülerinnen und Schüler und Kita-Kinder die regulären Absonderungs-Regeln für Kontaktpersonen.

Corona-Verordnung Absonderung

Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“

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