Wohnraumförderung

Bau von 3.367 Sozialwohnungen bewilligt

Im Jahr 2025 wurden in Baden-Württemberg 3.367 neue Sozialwohnungen bewilligt. Das ist der höchste Wert seit zehn Jahren.

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Bauarbeiter laufen in Stuttgart an Neubauten der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) vorbei. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Die L-Bank konnte im Auftrag des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen im vergangenen Jahr Förder- und Reservierungszusagen für den Neubau von 3.367 Sozialwohnungen erteilen. Dies gab Ministerin Nicole Razavi bekannt. „3.367 weitere Sozialwohnungen – das ist der höchste Wert seit zehn Jahren und ein Anstieg von 43 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2.348)“, erläuterte die Ministerin. „Das ist eine starke, erfreuliche Zahl, denn die Bewilligungen von heute sind die Sozialwohnungen von morgen“, so die Ministerin weiter. In der Eigentumsförderung gab es 2025 zudem insgesamt 848 Förderzusagen für junge Familien unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen, um ihnen mit vergünstigten Darlehen den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen (Vorjahr 1.100).

Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank, sagte: „Für die Wohnungsbauförderung in Baden-Württemberg war 2025 ein sehr gutes Jahr. Land und L-Bank haben mit Ihren Förderprogrammen wieder zahlreichen Menschen, darunter vielen jungen Familien und Personen mit geringem Einkommen, zu bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum verholfen. Das war und ist für die Entwicklung unseres Landes und die Zukunft seiner Menschen eine bedeutende Leistung.“

Neue Rekordsumme dank Sondervermögen

Insgesamt flossen vergangenes Jahr 804,36 Millionen Euro in die Landesprogramme zur sozialen Wohnraumförderung (Junges Wohnen inklusive). Das ist ein Anstieg um rund 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr (641,97). „Für dieses Jahr steht uns sogar die Rekordsumme von rund 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung“, erläuterte Razavi. Möglich machen dies rund 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes, die von der Landesregierung für 2026 einmalig der sozialen Wohnraumförderung zugewiesen wurden.

Land verdoppelt Ausgaben: Kofinanzierungsquote erhöht sich auf 60 Prozent

Für die soziale Wohnraumförderung gewährt der Bund jedem Bundesland jedes Jahr eine bestimmte Summe – unter der Voraussetzung, dass die Bundesländer mindestens weitere rund 30 Prozent selbst beisteuern. Diese sogenannte Kofinanzierung wurde von Baden-Württemberg seit 2024 deutlich erhöht: 2024 lag die Quote im Haushaltsplan noch bei 36 Prozent, 2025 waren es dank einer Verdoppelung der Landesmittel in diesem Bereich 60 Prozent.

Bestand an Sozialwohnungen wächst das vierte Jahr in Folge

Auch der Gesamtbestand an Sozialwohnungen im Land hat sich dank eines seit Jahren erheblich stärkeren finanziellen Engagements von Bund und Land 2025 weiter erhöht – das vierte Jahr in Folge. „Wir haben die Trendwende geschafft“, so Razavi. Laut den aktuell verfügbaren Zahlen der neuen Wohnungsbindungskartei, die vor kurzem dem Bund gemeldet wurden, erhöhte sich die Zahl der Sozialwohnungen im Land im vergangenen Jahr unterm Strich um 1.316 von 54.756 auf 56.072 Wohnungen: Demnach wurden im vergangenen Jahr 2.649 Sozialwohnungen neu geschaffen und bezogen, davon in Anlehnung an die Jahresstatistik der L-Bank voraussichtlich 496 im Bestand. Im Gegenzug lief bei 1.333 Wohnungen die Sozialbindung aus. Bei diesen Zahlen ist zu berücksichtigen, dass noch nicht alle Aktualisierungen von den Städten und Gemeinden für Ende 2025 vorliegen, die Zahlen sich also noch leicht verändern werden. Seit 2021 hat sich damit nach jetzigem Stand die Zahl der Sozialwohnungen im Land von 51.551 auf 56.072 erhöht. Das ist ein Zuwachs in Höhe von 4.521 Wohnungen (plus neun Prozent). Zuvor war die Zahl der Sozialwohnungen im Land über Jahre hinweg rückläufig gewesen. 

Wohnraumförderung des Landes

Bei der Förderung von Sozialmietwohnungen unterstützt der Staat (Bund und Land) die Schaffung sozial gebundenen Mietwohnraums. Im Gegenzug werden die Verfügungsberechtigten verpflichtet, die Miete für einen bestimmten Zeitraum (bis zu 40 Jahre) deutlich (zwischen 20 und 40 Prozent) unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zu halten und die Wohnung ausschließlich an Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Die genaue Höhe der Förderung hängt von der Dauer der sozialen Miet- und Belegungsbindungen ab und davon, wie stark die Miete zu reduzieren ist.

Wohnungsbindungskartei

Um festzustellen, wie viele Sozialwohnungen es im Land gibt und in wie vielen Fällen in den nächsten Jahren die Sozialbindungen enden, wurde der landesweite Sozialwohnungsbestand sowie dessen künftige Entwicklung früher in regelmäßigen Abständen mit hohem Aufwand bei den Gemeinden erhoben. Zuletzt war dies Ende 2020 der Fall. Inzwischen ist der Aufbau einer zentralen elektronischen Wohnungsbindungskartei abgeschlossen. Mit dieser Kartei ermittelt das Land mit Unterstützung der Kommunen den landesweiten Bestand an Sozialwohnungen. Sie ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Landesverwaltung und ein wichtiges Kontrollinstrument für die Kommunen.

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