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Polizei leistete in rund 1.000 Fällen Erste-Hilfe

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Ein automatisierter externer Defibrillator (AED) in einem Kasten (Bild: © Carolin Eckenfels/dpa)

Das Innenministerium hat im vergangenen Jahr erstmalig die Zahl der Erste-Hilfe-Maßnahmen durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erfasst. Die Auswertung zeigt: Die Polizei ist oftmals auch Lebensretter.

„Durch eine neue Auswertemöglichkeit haben wir nun schwarz auf weiß, was wir schon lange wussten: Unsere Polizistinnen und Polizisten sind wahre Lebensretter. Gerade bei Unglücksfällen oder bei Gewalttaten gehen sie dabei oft auch ein Risiko für ihre eigene Gesundheit ein“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Erstmalig hat das Innenministerium für das Jahr 2023 eine strukturierte Erfassung eingeführt. Diese ermöglicht es, Erste-Hilfe-Maßnahmen auszuwerten. Die nun erfolgte Auswertung ergab für das vergangene Jahr insgesamt rund 1.000 Erste-Hilfe-Leistungen durch die Polizei Baden-Württemberg. Dabei sind

  • rund 850 Erste-Hilfe-Maßnahmen und lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Wundversorgung, Wärmeerhalt, Verbände und Druckverbände, Versorgung bei epileptischen Anfällen, Betreuungsmaßnahmen und stabile Seitenlagen,
  • 95 Reanimationen sowie
  • 46 Versorgungen stark blutender Wunden dokumentiert.

Die hierbei versorgten Verletzungsbilder entstanden nicht nur bei rein medizinischen Notfällen, sondern auch bei Gewalttaten und Verkehrsunfällen. In diesen oft dynamischen und gefährlichen Situationen führte das professionelle Handeln der Polizeibeamtinnen und -beamten nachweislich in mindestens 15 Fällen unmittelbar zur Rettung von Menschenleben.

Polizei für den Notfall gut ausgebildet und ausgerüstet

Alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Einsatz sind grundsätzlich als polizeiliche Ersthelfer ausgebildet. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten frischen sie regelmäßig auf. Den Beamtinnen und Beamten steht zudem eine Erste-Hilfe-Ausstattung zur Verfügung, die lebensrettende Sofortmaßnahmen ermöglicht. Kern dieser Ausstattung bildet das sogenannte „Essential Individual First Aid Kit“. Die Essential Individual First Aid Kits enthalten neben einem Tourniquet zum Abbinden des Blutflusses unter anderem auch Thorax-Pflaster, Rettungsdecken und einen Notfalldruckverband. Die Streifenwagen der Polizei Baden-Württemberg sind durchweg mit dieser Erste-Hilfe-Ausrüstung ausgestattet. Darüber hinaus stehen den Dienststellen sogenannte Notfallrucksäcke zur Verfügung, die Ausstattungsgegenstände für weitergehende Rettungsmaßnahmen enthalten, wie zum Beispiel weitere Tourniquets, Notverbände, Kompressen und einen Beatmungsbeutel. Landesweit hat das Innenministerium in den Jahren 2015 und 2016 rund 5.000 EIFAKs und 472 Notfallrucksäcke beschafft.

„Unsere Polizistinnen und Polizisten sind Freund und Helfer in jeder Notlage, das zeigt die erste Auswertung der Erfassung eindrucksvoll. Unsere Beamtinnen und Beamten bekommen in der Aus- und Fortbildung und im Einsatztraining die Fertigkeiten gelehrt, die sie brauchen und sie haben die richtige Ausrüstung, um die Sicherheit der Menschen in Baden-Württemberg auch in medizinischen Notlagen zu gewährleisten. Unsere Polizei in Baden-Württemberg ist jeden Tag dreimal im Erste-Hilfe-Einsatz – und schützt auch so Gesundheit und Leben“, erklärte Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf die Ergebnisse der aktuellen Auswertung.

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