Atomenergie

Offene Fragen zur Nachnutzung der Deponie Froschgraben

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (Bild: © dpa)

Umweltminister Franz Untersteller hat angekündigt, bis auf Weiteres keine frei gemessenen Abfälle aus dem Rückbau von Atomkraftwerken oder anderen atomaren Einrichtungen mehr auf die Deponie Froschgraben im Landkreis Ludwigsburg und andere Deponien in Baden-Württemberg verbringen zu lassen.

Diesbezüglichen Anträgen würde das Umweltministerium vorerst nicht zustimmen. Zuerst, so Untersteller, müsse das Bundesumweltministerium Klarheit schaffen bezüglich einer eventuellen landwirtschaftlichen Nachnutzung von Deponieflächen.

„Die Strahlenschutzkommission geht davon aus, dass Deponieflächen, auf denen freigemessene Abfälle lagern, nach Schließung der Deponie nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Der Bund hat es aber unterlassen den Nachweis für die Unbedenklichkeit zu erbringen oder bestimmte Nachnutzungen strahlenschutzrechtlich auszuschließen. Deshalb gibt es Klärungsbedarf. Es entspricht der höchsten Vorsorge, bis dahin die Ablagerung auszusetzen“, sagte Untersteller.

Auf der Deponie Froschgraben werde dieser Bedarf offensichtlich. Denn laut Planfeststellungsbeschluss sei dort genau das eines Tages vorgesehen: eine landwirtschaftliche Nachnutzung möglicherweise auch zur Nahrungsmittelproduktion. „Das können wir jetzt nicht einfach so hinnehmen“, erklärte Untersteller. „Wie für die deponierten Abfälle selbst, die freigemessen und deshalb vollkommen unbedenklich sind, muss ganz konkret auch für die landwirtschaftliche Nachnutzung nachgewiesen sein, dass alle Sicherheitsgrenzwerte für radioaktive Strahlung auf der Deponiefläche eingehalten werden.“

Das müsse radiologisch bewertet werden. „Hier sehe ich das Bundesumweltministerium in der Pflicht. Es geht um eine Berechnung, die weit in die Zukunft blickt, und gewährleistet, dass auch in Jahrzehnten noch keine radiologische Gefährdung der Bevölkerung zu befürchten ist. Das würde ich gerne berechnet haben und wissen.“

10 Mikrosievert-Kriterium für frei gemessene Abfälle

Für frei gemessene Abfälle gilt das so genannte 10 Mikrosievert-Kriterium. Dieses Kriterium muss auch bei der Nachnutzung einer Deponie eingehalten werden. Dieses der Freigaberegelung zu Grunde liegende Konzept geht davon aus, dass eine Freigabe von Stoffen, die zum Beispiel beim Betrieb eines Kernkraftwerks angefallen sind und für die eine Deponierung vorgesehen ist, dann verantwortet werden kann, wenn dies maximal zu einer zusätzlichen Strahlenbelastung führt, die im Bereich von 10 Mikrosievert (10 Mikrosievert = 0,01 Millisievert) für die effektive Dosis von Einzelpersonen im Jahr liegt. Diese Dosis gilt als unbedenklich, sie liegt bei etwa 0,5 Prozent der natürlichen Strahlenbelastung

Weitere Meldungen

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Masterplan Wasserversorgung

Beirat für sichere Wasserversorgung gegründet

Ein Mitarbeiter montiert im Porsche Werk in Stuttgart-Zuffenhausen eine Vorderachse mit Elektromotor. (Foto: © dpa)
Automobilindustrie

Anpassungen bei EU-CO₂-Regulierung gefordert

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Klimawandel

Land rüstet sich für Extremwasserereignisse

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Bodenverunreinigungen

1,2 Millionen Euro für PFAS-Forschung

German Expo Pavilion / Hotaka Matsumura - German Pavilion - to download, click on "high-res download"
Kreislaufwirtschaft

Expo-Ausstellung aus Osaka kommt nach Stuttgart

Windräder
Windenergie

Land setzt sich für Ausbau der Windenergie ein

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Land fördert Tierheim Dreherhof im Ostalbkreis

Ministerin für den Ländlichen Raum, Marion Gentges MdL
Verwaltung

Amtsübergabe im Ministerium Ländlicher Raum

Broschüre Kulturdenkmale und Photovoltaikanlagen
Denkmalpflege

Neue Broschüre zu Photovoltaik auf Kulturdenkmalen

Holzbau
Forst

Fünfter Fachkongress Holzbau

Biosphärengebiet Schwäbische Alb - Blick von Teck
Naturschutz

Erfolgsmodell Biosphärengebiet Schwäbische Alb wächst

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Süddeutscher Biogasgipfel in Ulm