Forstwirtschaft

Neuerungen in der forstlichen Förderung

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Symbolbild: Ein Biotopbaum liegt im Wald. (Bild: Marius Becker/dpa)

Das Land stellt den Waldbesitzern in Zeiten von Dürre, Stürmen und Borkenkäfern ein umfangreiches Paket an Fördermaßnahmen zur Verfügung.

„Die anhaltende Dürre der Jahre 2018 und 2019 führte in den Wäldern Baden-Württembergs zu einer dramatischen Waldschutzsituation, die sich zuletzt durch den Wintersturm Sabine verschärft hat. Die notwendige Sturmholzaufarbeitung und das erforderliche Borkenkäfer-Management führen zu einer großen Belastung für Waldbesitzer und Forstleute. Das Land stellt den Waldbesitzern in diesem Zusammenhang ein umfangreiches und passgenaues Paket an Fördermaßnahmen zur Verfügung. Auch in Zeiten von Corona darf die Sorge um den Wald nicht in den Hintergrund geraten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Ziel sei es, die entstandenen Schäden zu beseitigen, das Entstehen von Folgeschäden auf ein Mindestmaß zu reduzieren und die Wälder wieder rasch mit den geeigneten Baumarten in Bestockung zu bringen.

Die Landesforstverwaltung bietet Privatwaldbesitzern Unterstützung in Form der geförderten Privatwaldbetreuung an, beispielsweise bei der Aufarbeitung von Schäden. Dabei kann je nach Forstbetriebsgröße und gewünschter Leistung zwischen vielfältigen Betreuungsarten gewählt werden. „Bereits sehr umfangreich in Anspruch genommen wurde die Aufarbeitungshilfe 2019. Anträge für aufgearbeitetes Holz mit Datum der Belegunterlagen in 2019 können weiterhin gestellt werden“, betonte Forstminister Hauk.

Förderschwerpunkt Wiederaufforstung

Die Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Waldwirtschaft“ (NWW) bietet zahlreiche weitere Fördermaßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Waldschäden. Diese ist nun durch das Land weiterentwickelt und erweitert worden. Sie befindet sich derzeit in der Ressort- und Verbändeabstimmung. „Auch für 2020 wird es nach unseren Plänen eine Aufarbeitungshilfe für Kommunal- und Privatwälder geben. Gefördert werden sollen darüber hinaus unter anderem die Entrindung von Schadholz, das Hacken von befallsgefährdetem Holz, die Anlage von Nass- und Trockenlagern sowie der Transport dorthin“, erklärte Minister Hauk. Zudem würden verschiedene Waldschutzmaßnahmen sowie der Einsatz geschulter Hilfskräfte zur Unterstützung des Borkenkäfer-Monitorings gefördert. Auch ein neu entwickelter Vertragsnaturschutz für den Kommunal- und Privatwald wird in das Förderpaket aufgenommen.

„Förderschwerpunkt der nächsten Monate wird die Wiederaufforstung der durch Sturm, Käfer oder Eschentriebsterben betroffenen Bestände sowie die Nachbesserung trockenheitsgeschädigter Kulturen sein. Da die Frühjahrspflanzung in der diesjährigen milden Witterung jetzt beginnt, besteht die Möglichkeit, sich die Durchführung der Maßnahmen mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigen zu lassen. Das verfügbare Mittelvolumen wurde gegenüber dem letzten Jahr verdreifacht. Aktuell wird von den Verbänden der privaten Forstbaumschulbranche berichtet, dass Forstpflanzen derzeit noch in größerer Menge vorhanden sind“, sagte Hauk.

„Die Fachleute der Landesforstverwaltung an den unteren Forstbehörden stehen allen Waldbesitzern selbstverständlich für sämtliche Fragen der Beratung kostenfrei zur Verfügung, um sie in dieser Situation zu unterstützen“, betonte der Forstminister.

Die Neuerungen der forstlichen Förderung

Folgend wird auf jüngst realisierte und geplante Neuerungen eingegangen. Die Landesforstverwaltung bietet Privatwaldbesitzenden Unterstützung in Form der geförderten Privatwaldbetreuung an, zum Beispiel bei der Aufarbeitung von Schäden. Dabei können Waldbesitzende je nach Forstbetriebsgröße und gewünschter Leistung zwischen der sogenannten fallweisen Betreuung und den verschiedenen Varianten der ständigen (vertraglichen) Betreuung wählen. Detaillierte Informationen zu den Neuerungen in der Privatwaldbetreuungsförderung ab 2. Januar 2020 sowie alle Vertrags- und Förderantragsunterlagen finden Sie im Online-Förderwegweiser.

Derzeit arbeitet das Land sehr intensiv an einem wesentlich erweiterten Angebot von Fördermaßnahmen, die in die zentrale Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Waldwirtschaft“ (NWW) aufgenommen werden sollen. Ziel dieser Fördermaßnahmen ist die Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Waldschäden. Dadurch sollen die Waldökosysteme stabilisiert und die Waldfunktionen im Interesse der Allgemeinheit langfristig und in vollem Umfang sichergestellt werden.

Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen sind zum Teil wegen der bevorstehenden Ressort- und Verbändeabstimmung noch vorläufig.

Damit diese Maßnahmen zügig angegangen werden können, wird die Auszahlung – nach schnellstmöglicher Abstimmung des Richtlinienentwurfs der Verwaltungsvorschrift – rückwirkend zum 1. Januar 2020 angestrebt. Waldbesitzende, die Förderung in Anspruch nehmen wollen werden gebeten Belegunterlagen wie Rechnungen aufzubewahren. Es ist geplant, die Förderung aller in diesem Abschnitt genannten Fördermaßnahmen bis zum Zeitpunkt der beihilferechtlichen Notifizierung durch die betroffenen Behörden (voraussichtlich bis September) als De-Minimis-Förderung zu realisieren.

Darüber hinaus sind weitere Fördermaßnahmen unter anderem zur Einbindung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse vorgesehen. Mit dem neu entwickelten Vertragsnaturschutz für den Kommunal- und Privatwald in Baden-Württemberg werden nun attraktive Fördersätze für kleinflächige Nutzungsverzichte und sich wiederholende Pflegemaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Waldlebensräume und Waldarten eingeführt. Sobald die novellierte Verwaltungsvorschrift in Kraft tritt, werden umgehend weitere Informationen veröffentlicht. Zuwendungsvoraussetzungen, Förderhöhen, Fördermerkblätter sowie die Antragsformulare für die oben beschriebenen Maßnahmen werden kontinuierlich im Online-Förderwegweiser aktualisiert.

Mittel für Wiederbewaldung wurden verdreifacht

Förderschwerpunkt der nächsten Monate wird die Wiederaufforstung der durch Sturm, Käfer oder Eschentriebsterben betroffenen Bestände sowie die Nachbesserung trockenheitsgeschädigter Kulturen sein. Da die Frühjahrspflanzung in der diesjährigen milden Witterung jetzt beginnt, werden Maßnahmen nach der derzeitig gültigen Verwaltungsvorschrift (Teil B), nach dem bekannten Verfahren mit bis zu 85 Prozent gefördert. Es besteht die Möglichkeit, sich die Durchführung der Maßnahmen mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigen zu lassen. Das verfügbare Mittelvolumen wurde gegenüber dem letzten Jahr verdreifacht. Aktuell wird von den Verbänden der privaten Forstbaumschulbranche berichtet, dass Forstpflanzen derzeit noch in ausreichender Menge vorhanden sind.

Die Försterinnen und Förster der Landesforstverwaltung an den unteren Forstbehörden beraten Sie gerne, um Sie in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen.

Online-Förderwegweiser

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Fördermaßnahmen für Waldbesitzer

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Klimabedingte Waldschäden

Infodienst Landwirtschaft: Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen

Infodienst Landwirtschaft: Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Waldwirtschaft“

Forstliche versuchs- und Forschungsanstalt: Forstbetrieb

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