Tierwohl

Neuer Leitfaden zur mobilen Schlachtung

Das Land hat einen neuen Leitfaden zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb veröffentlicht und unterstützt damit Landwirte, Schlachtbetriebe sowie Behörden.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kühe auf der Weide
Symbolbild

„Unser Ziel ist es, die bäuerlichen Strukturen im Land zu stärken und die regionale Vermarktung hochwertiger Lebensmittel weiter voranzubringen. Mit dem Modell der Schlachtung auf dem Herkunftsbetrieb können die Interessen von Verbrauchern, Tierhaltern und regionalen Schlachtbetrieben sowie des Tierschutzes noch besser zusammengebracht werden. Durch den vollständigen Verzicht auf einen Tiertransport unmittelbar vor einer Schlachtung werden Belastungen für die Schlachttiere vermieden und die Qualität des Fleisches verbessert. Der Leitfaden zur Umsetzung der hygienerechtlichen Anforderungen an eine Schlachtung im Herkunftsbetrieb (PDF) gibt allen beteiligten Akteuren wertvolle Hinweise bei der Umsetzung und ist ab sofort online verfügbar. Er hilft den Tierhaltern und Schlachtbetrieben bei der Antragstellung sowie Durchführung der Schlachtung und den Behörden bei der amtlichen Kontrolle. Wir stärken damit sowohl das Tierwohl als auch unsere regionalen bäuerlichen Strukturen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Bei der Schlachtung im Herkunftsbetrieb kommt eine mobile Schlachteinheit zum Einsatz. Diese kann in Verbindung mit verschiedenen Schlachtbetrieben oder Metzgereien eingesetzt werden. Die Tiere werden tierwohlgerecht vor Ort betäubt und hygienisch entblutet, um dann für den weiteren Schlachtprozess in einen Schlachtbetrieb in der Nähe befördert zu werden. „Diese neuen Möglichkeiten im Recht der Europäischen Union (EU) wurden maßgeblich durch Vorschläge aus Baden-Württemberg auf den Weg gebracht, um das Tierwohl bei der Schlachtung zu stärken“, so Minister Hauk.

Schlachtung im Herkunftsbetrieb

Seit knapp drei Jahren ist es durch Änderung der EU-Vorschriften möglich, Rinder, Schweine und Pferde im Herkunftsbetrieb zu schlachten. Seit dem 9. Mai 2024 gilt dies auch für Schafe und Ziegen. Voraussetzung für eine mobile Schlachtung im Haltungsbetrieb ist eine Genehmigung durch das zuständige Veterinäramt. Der Antragsteller (Tierhalter, Schlachtbetrieb oder beauftragter Dienstleister) legt hierzu eine Ablaufbeschreibung (Wer macht was, welche Gerätschaften/Anlagen werden verwendet) zu den vorgesehenen Schlachtungen sowie eine Vereinbarung mit dem Schlachtbetrieb vor. Mit der behördlichen Genehmigung können je Schlachtvorgang bis zu drei Hausrinder, bis zu sechs Hausschweine, bis zu neun Schafe beziehungsweise Ziegen oder bis zu drei Pferde im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Einheit geschlachtet werden.

Weitere Meldungen

Windräder stehen während des Sonnenaufgangs auf einem Feld.
Erneuerbare Energien

Schnellere Genehmigungen für Windkraft-Anlagen durch Digitalisierung

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
Wirtschaft

Land präsentiert sich auf Messe für Sicherheit und Verteidigung

Der Ladestecker eines elektrisch betriebenen Renault ZOE (Bild:© dpa)
Elektromobilität

Elektro-Carsharing für 66 Standorte

Im Energiepark Mainz ist der verdichtete grüne Wasserstoff aus einem Elektrolyseur in Tanks gelagert.
Wasserstoff

Förderung der regionalen Erzeu­gung von Wasserstoff geht weiter

Ein Beratungsgespräch. (Bild: Roland Weihrauch / dpa)
Soziales

4,3 Millionen Euro für Weiter­bildung von Langzeitarbeitslosen

Gruppenbild Teilnehmer Podiumsdiskussion
Wissenschaft

Widerstandskraft von Wissenschaft stärken

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Künstliche Intelligenz

Baden-Württemberg drängt auf praktikable KI-Regeln

Apfelbäuerin Sonja Heimgartner, ehemalige Apfelkönigin für das Bodensee-Obst, füllt in einer Obstplantage Äpfel der Sorte Gala in eine Obstkiste. (Bild: Felix Kästle / dpa)
Landwirtschaft

Obstbau am Bodensee ist Teil der Identität des Landes

Landschaft von oben im Neckar-Odenwald-Kreis
Ländlicher Raum

Flurbereinigung in Ravenstein bedeutet Fortschritt und Zukunft

Eine Frau bei der Weinlese
Landwirtschaft

Einzelbetriebliche Investitionsförderung ab 2026

Logo der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg
Wirtschaft

„Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg“ wird fortgesetzt

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Städtebauförderung

Nichtinvestive Städtebau­förderung 2026 startet

Eine Rötelmaus (Clethrionomys glareolus) im Schnee (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Pragmatischer Umgang bei der Bekämpfung von Schadnagern

Eine junge Frau forscht im Life Science Center der Universität Hohenheim an Pflanzen in Klimakammern (Symbolbild: © dpa).
Forschung

Land fördert Zukunftstechnolo­gien an Landesuniversitäten

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Wolfsmanagement

Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald soll entnommen werden