Justiz

Neuer Leiter der Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft

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Justizminister Guido Wolf (l.) und Generalstaatsanwalt Peter Häberle (r.) (Bild: Justizministerium Baden-Württemberg)

Peter Häberle ist neuer Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Er folgt auf Generalstaatsanwalt Uwe Schlosser, der seit 1. Juli 2020 zum ehrenamtlichen Opferbeauftragten des Landes bestellt wurde.

Am Montag, 3. August, übernimmt Peter Häberle die Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Er tritt damit die Nachfolge von Generalstaatsanwalt a.D. Dr. Uwe Schlosser als ranghöchster Strafverfolger im badischen Landesteil an, der Ende Juni aus dem Amt ausschied und zum 1. Juli zum ehrenamtlichen Opferbeauftragten des Landes Baden-Württemberg bestellt wurde. Häberle wechselt auf seine neue Stelle aus dem Justizministerium der Justiz und für Europa, wo ihm als Ministerialdirigent seit 2013 die Leitung der Abteilung für Straf- und Gnadenrecht oblag.

Wolf sagte: „Ich lasse Peter Häberle nur ungern ziehen, das will ich gerne zugeben. Mit ihm verliert das Justizministerium einen außerordentlich klugen, durchsetzungsstarken und fachlich exzellenten Abteilungsleiter. Doch er ist der Richtige für die Aufgabe bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe: Bei allem, was er tut, zeichnet er sich aus durch Entschlossenheit, Weitblick und Ruhe. Seine außerordentlich breite und vielfältige Erfahrung in fachlicher Hinsicht wie auch bei Führungsaufgaben ist äußerst bemerkenswert.“

Insgesamt sind es zwölf verschiedene Stationen, die Generalstaatsanwalt Häberle in seiner bisherigen Laufbahn seit Eintritt in den höheren Justizdienst im Jahr 1988 durchlief. Dabei war er bei Gerichten und Staatsanwaltschaften gleichermaßen eingesetzt. Führungsverantwortung nahm er in unterschiedlichsten Ämtern als Direktor des Amtsgerichts, Vizepräsident des Landgerichts, Leitender Oberstaatsanwalt oder als Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz und für Europa wahr. Eine feierliche Amtseinführung Peter Häberles mit Würdigung wird stattfinden, wenn solche Veranstaltungen in einem würdigen Rahmen ohne Corona-bedingte Einschränkungen wieder möglich sind.

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