Coronavirus

Neue Regeln bei Einreise aus ausländischen Risikogebieten

Lesezeit: 4 Minuten
  • Teilen
  •  
Grenzübergang zwischen der Schweiz und Deutschland (Bild: © dpa) .

Die Bundesregierung hat bundesweit strengere Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten festgelegt. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb seine Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne nochmals angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 18. Januar.

Aufgrund der nach wie vor sehr angespannten Lage durch die Corona-Pandemie hat die Bundesregierung am vergangenen Donnerstag bundesweit strengere Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten festgelegt. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb seine Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne heute auf dieser Grundlage nochmals angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 18. Januar.

Bund regelt Testpflicht und Einreiseanmeldung

Die Regeln zur Testung und Extern: digitalen Anmeldung (Öffnet in neuem Fenster) bei der Einreise aus Risikogebieten Extern: hat die Bundesregierung nun bundeseinheitlich festgelegt (Öffnet in neuem Fenster). Dieses Vorgehen entspricht der im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und der Kanzlerin vom 5. Januar 2021 festgelegten Zwei-Test-Strategie: Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland wird damit grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Ergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei der Einreise eingeführt werden. Baden-Württemberg hatte die Zwei-Test-Strategie bereits zum 11. Januar 2021 im Land umgesetzt.

Zudem besteht zur verbesserten Kontrolle eine bundesweite digitale Meldeverpflichtung einreisender Personen aus Risikogebieten (unter anderem zur Feststellung der Identität, von Kontaktdaten und zum Vorliegen eines Negativtests), die diese vor der Einreise auszufüllen haben, sowie die Verpflichtung der Beförderer und der Betreiber von Flughäfen, Häfen und Bahnhöfen zur Information der Einreisenden.

Schließlich legt die neue Verordnung der Bundesregierung fest, dass Einreisende ab 1. März per SMS Informationen über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen bekommen sollen.

Künftig drei Arten von Risikogebieten

Unterschieden werden künftig Extern: drei Arten von Risikogebieten im Ausland (Öffnet in neuem Fenster): Neben den bekannten Risikogebieten wurden Gebiete definiert, von denen aufgrund besonders hoher Inzidenzen (Hochinzidenzgebiet) oder der Verbreitung von Mutationen des Virus (Virusvarianten-Gebiet) ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite veröffentlicht; sie wird laufend aktualisiert. Einreisende sollten sich daher vor einem Grenzübertritt informieren. Für Einreisende aus Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten gelten dieselben Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten gelten nur sehr wenige Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Aktuell wurden noch keine Hochinzidenzgebiete ausgewiesen. Als Virusvarianten-Gebiete eingestuft wurden bislang das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland und Südafrika.

Besserer Schutz vor Virus-Mutationen durch Verschärfung der Quarantänepflichten

Die Quarantänepflichten sind weiterhin von den Ländern zu regeln. Für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten gibt es künftig in Baden-Württemberg weitere Einschränkungen. Ansonsten wird bei der Quarantäne nicht zwischen einem Risikogebiet und einem Hochinzidenzgebiet unterschieden. Hierfür gelten in Baden-Württemberg weiterhin die Ausnahmen, die bislang schon für Risikogebiete bestanden.

Im Einzelnen gilt Folgendes:

Die Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten gelten für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Der Test darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Grundsätzlich reicht ein Point of Care-Antigen-Schnelltest aus. Der Nachweis über den Negativtest ist zehn Tage lang aufzuheben und auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Einreise aus Risikogebiet (das nicht Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet ist):

  • Pflicht zur elektronischen Extern: Einreiseanmeldung (Öffnet in neuem Fenster). Nur wenige Ausnahmen (z. B. Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung aus Grenzregionen einreisen).
  • Pflicht, bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise im Besitz eines Negativtests zu sein. Daher kann der Test auch kurz nach Einreise nachgeholt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur bestimmte Personengruppen, zum Beispiel:
    • Durchreisende
    • Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung aus Grenzregionen einreisen
    • Grenzpendler und Grenzgänger
    • Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren
    • Personen, die für weniger als 72 Stunden zum Besuch eines Verwandten ersten Grades oder des Partners einreisen
  • Grundsätzlich Quarantänepflicht. Allerdings mit den bislang schon geltenden Ausnahmetatbeständen, die insbesondere für die oben genannten Gruppen gelten.

Einreise aus Hochinzidenzgebiet:

  • Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung. Nur wenige Ausnahmen (zum Beispiel Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung aus Grenzregionen einreisen).
  • Negativtest ist bei Einreise mitzuführen. Ausnahmen von der Testpflicht nur in wenigen Fällen.
  • Grundsätzlich Quarantänepflicht. Es gelten dieselben Ausnahmentatbestände wie für Risikogebiete.

Einreise aus Virusvarianten-Gebiet:

  • Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung ohne Ausnahme.
  • Negativtest ist bei Einreise mitzuführen. Keine Ausnahmen von der Testpflicht.
  • Quarantänepflicht. Nur sehr wenige Ausnahmen (z. B. für Grenzpendler und Grenzgänger). Keine Verkürzung der Quarantänedauer möglich.

Extern: Robert Koch-Institut: Tagesaktuelle Informationen zur Einstufung von Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten (Öffnet in neuem Fenster)

Extern: Robert Koch-Institut: Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Öffnet in neuem Fenster)

FAQ zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Corona-Verordnung Einreise

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Gruppenbild mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, vierter von links) und den Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten
Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an 24 verdiente Persönlichkeiten

Lachende Jugendliche sitzen in Sportklamotten in einer Sporthalle
Sportministerkonferenz

Olympiawerbung soll positiv auf Breitensport ausstrahlen

Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Offenburg steht im Raum einer Werkstatt der Anstalt. (Foto: © dpa)
Justiz

50 Jahre Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“

Award in Form eines bunten Löwen in Acryl mit Aufdruck "Integrationspreis des Landes Baden-Württemberg 2025"
Integration

Integrationspreis des Landes verliehen

Frau mit KI Brille
Digitalisierung

Land zeigt Chancen im Metaverse für die Wirtschaft auf

Die Preisträger und Preisträgerin mit Staatssekretärin Elke Zimmer und Ministerialdirektor Berthold Frieß
Nahverkehr

Land kürt „BWeger und BWegerin 2025“

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnraumoffensive BW

Neue Prämien für Kommunen zum Schaffen von Wohnraum

Ein Schild mit der Aufschrift "Universitätsklinikum" steht in Mannheim an einer Einfahrt zum Universitätsklinikum.
Krankenhäuser

Grünes Licht für Klinikverbund Heidelberg-Mannheim

Ein Neubaugebiet von Weissach
Ländlicher Raum

Studie zu Wohnortwahl junger Menschen veröffentlicht

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 6. Mai 2025

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße (Bild: © Verkehrsministerium Baden-Württemberg)
Lärmschutz

Initiative Motorradlärm bilanziert Erfolge

Siebte Sitzung des Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“
Innere Sicherheit

Siebte Sitzung des Kabinetts­ausschusses gegen Hass und Hetze

Eine S-Bahn der Deutschen-Bahn fährt Richtung Stuttgart. (Bild: © picture alliance/Tom Weller/dpa)
Nahverkehr

ÖPNV-Angebot im Land wächst um 15 Prozent

Kinder und Jugendliche proben im Kammertheater Stuttgart das Musiktheaterstück „Nimmerland“ (Bild: © dpa).
Kunst und Kultur

200.000 Euro für Projekte von Kinder- und Jugendtheatern

Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Kreisbesuch

Kretschmann besucht Landkreis Reutlingen