Wohnen

Neue Beratungsprämie am 1. April gestartet

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Ein mit Solarzellen ausgerüstetes Einfamilienhaus.

Einfamilienhäuser werden oft zu groß für ihre Eigentümerinnen und Eigentümer, wenn die Kinder ausgezogen sind. Zugleich sind viele Menschen auf der Suche nach einer Wohnung. Eine neue Beratungsprämie gibt nun Denkanstöße zum Umbau und Teilen von Einfamilienhäusern.

Wenn die Kinder aus dem Haus sind, werden Einfamilienhäuser oft zu groß für ihre Eigentümerinnen und Eigentümer. Zugleich suchen viele Menschen eine Wohnung. Mit der Einführung einer neuen Beratungsprämie zum 1. April 2023 bringt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen nun beide Seiten zusammen und gibt Denkanstöße zum Umbau und zum Teilen solcher Häuser.

„Wenn aus einem Einfamilienhaus zwei Wohnungen werden, kann dies für alle ein Gewinn sein. Es ermöglicht ein Miteinander von Jung und Alt und fördert gegenseitige Unterstützung. Die Prämie soll einen kleinen, aber wirkungsvollen Beitrag dazu leisten, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu verringern. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, vorhandenen Wohnraum, wo immer möglich, besser zu nutzen“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi.

Land fördert 400 Euro pro Beratung

Wie bereits bei der erfolgreichen Wiedervermietungsprämie kann die Beratungsprämie eine Unterstützung für die Städte und Gemeinden sein, ein neues Angebot zu schaffen. Die Höhe der Förderung beträgt pro Einzelfall 400 Euro. Die Eigentümer eines Einfamilienhauses sollen mit der Beratung durch eine Architektin oder einen Architekten eine erste Einschätzung erhalten, wie ungenutzter Wohnraum aktiviert werden kann.

Vorbild für die Beratungsprämie ist das Projekt „Aus Alt mach 2 und mehr“ der Gemeinden Bodnegg, Schlier, Waldburg und Grünkraut (Landkreis Ravensburg), welches das Land im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg als beispielgebendes Projekt gefördert hat. Die Kommunen fördern Architektur- und Bauberatung zum Aus- und Umbau vorhandener Einfamilienhäuser mit den Zielen der Nachverdichtung, Barrierefreiheit und Wohnraumschaffung für junge Familien. Bislang haben bereits 77 Interessierte eine Beratung bei den vier Gemeinden angefragt. 16 Häuser konnten schon umgebaut werden oder sollen bald umgebaut werden. In weiteren 14 Fällen gaben die Eigentümer an, aufgrund von gestiegenen Bau- oder Zinskosten sowie mangelnder Verfügbarkeit von Handwerkern einen Umbau zunächst zu verschieben.

„Mit der innovativen Beratungsprämie haben die Gemeinden Bodnegg, Schlier, Waldburg und Grünkraut echten Pioniergeist bewiesen“, so Ministerin Nicole Razavi. „Die hohe Nachfrage zeigt, dass die Menschen offen dafür sind, in ihren Häusern neuen Wohnraum zu schaffen. Deshalb wollen wir solche Beratungen nun im ganzen Land fördern.“

Kommunale Beratungsprämie ist Teil des Prämienkatalogs

Die Beratungsprämie ist Teil des Prämienkatalogs, der von der Landsiedlung Baden-Württemberg umgesetzt wird. Städte und Gemeinden sollen mit diesem unbürokratischen Angebot schlummernde Potentiale im Bestand aktivieren. Die Landsiedlung Baden-Württemberg steht im Auftrag des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg den Kommunen als Ansprechpartnerin zur Wohnraumoffensive Baden-Württemberg zur Verfügung. Ziele der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg sind, die Städte und Gemeinden auf ihrem Weg zu mehr bezahlbarem, sozial gemischtem Wohnraum zu unterstützen, eine aktive kommunale Bodenpolitik zu ermöglichen und zugleich innovatives Planen und Bauen zu befördern. Weitere Bausteine der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg sind der kommunale Grundstücksfonds, das Kompetenzzentrum Wohnen Baden-Württemberg, die Wiedervermietungsprämie und die Patenschaft Innovativ Wohnen Baden-Württemberg.

Wohnraumoffensive Baden-Württemberg: Beratungsprämie

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