Nahverkehr

Modellkommunen für Gutachten zur ÖPNV-Finanzierung ausgewählt

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Abfahrtinformationen für Busse und Straßenbahnen am Heidelberger Hauptbahnhof (Bild: © RNV).

Das Verkehrsministerium hat vier Modellkommunen für ein geplantes Gutachten zu neuen Finanzierungsinstrumenten für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausgewählt. Dabei handelt sich um die Verbundregion Rhein-Neckar mit Mannheim und Heidelberg sowie die Städte Stuttgart, Tübingen und Bad Säckingen.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat die Verbundregion Rhein-Neckar mit den Städten Mannheim und Heidelberg sowie die Städte Stuttgart, Tübingen und Bad Säckingen als Modellkommunen für das Gutachten zu „Finanziellen Auswirkungen von kommunalen Instrumenten der Drittnutzerfinanzierung im ÖPNV“ ausgewählt. Insgesamt hatten 14 Kommunen ihr Interesse an der Mitwirkung bekundet. „Die Resonanz war sogar noch besser als erwartet. Das zeigt: Das Thema ÖPNV-Finanzierung drängt. Den Ausbau von Bus und Bahn weiterhin nur über höhere Fahrpreise zu finanzieren, wird nicht funktionieren,“ sagte der Amtschef des Verkehrsministeriums, Uwe Lahl.

Gutachten für vier ausgewählte Kommunen

Mit dem Ziel die finanziellen Auswirkungen neuer ÖPNV-Finanzierungsansätze und -instrumente zu ermitteln, hat das Verkehrsministerium derzeit ein Gutachten ausgeschrieben. Dabei sollen gemeinsam mit Kommunen bzw. Regionen unterschiedlicher Größe, Verbundstruktur und Rahmenbedingungen modellhaft Einnahmepotentiale und damit finanzierbare Angebotsverbesserungen im ÖPNV untersucht werden. Die ausgewählten vier Modellkommunen beziehungsweise –regionen aus allen Regierungsbezirken ermöglichen nun die Betrachtung einer Verbundregion sowie einer Groß-, Mittel- und Kleinstadt.

Ziel: Auswahl an Finanzierungsinstrumenten

Die Arbeiten am Gutachten sollen im Sommer 2018 beginnen und etwa ein Jahr in Anspruch nehmen. Neben den vier Modellkommunen sollen auch die weiteren zehn interessierten Kommunen eingebunden werden und von den Ergebnissen profitieren. Langfristiges Ziel ist es, dass Gebietskörperschaften im Land die notwendige Freiheit erhalten, um auf gesicherter Rechtsgrundlage selbst über die Einführung des für sie passende Finanzierungsinstruments zu entscheiden. Daher sollen auch juristische Eckpunkte für den erforderlichen Rechtsrahmen zur Umsetzung der Instrumente erarbeitet werden.

Herausforderung ÖPNV-Finanzierung

Ein attraktives und leistungsfähiges ÖPNV-Angebot trägt maßgeblich zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz in den Kommunen bei. Problematisch ist, dass die ÖPNV-Fahrpreise in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen sind als die allgemeinen Lebenshaltungs- oder Mobilitätskosten. Gleichzeitig stehen die Kommunen vor der Herausforderung, dass die ÖPNV-Finanzierung angesichts knapper Haushaltsmittel zunehmend schwierig ist. Daher lohnt es sich für Kommunen, weitere Instrumente in den Blick zu nehmen.

Weitere Informationen

Bereits 2017 hat das Ministerium für Verkehr die Ergebnisse der Grundlagenuntersuchung „Instrumente zur Drittnutzerfinanzierung für den ÖPNV in Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Auf konzeptionell-theoretischer Ebene wurden darin verschiedene Finanzierungsinstrumente skizziert und untersucht. Attraktiv erscheint der Gedanke eines Mobilitätspasses, der zur Nutzung unter anderem von ÖPNV-Angeboten zu einem günstigen Preis berechtigt und gleichzeitig über die damit generierten Einnahmen den Verbesserungen im ÖPNV-Angebot dient. Im ausgeschriebenen Gutachten sollen daher gemeinsam mit den vier Modellkommunen die finanziellen Effekte des Mobilitätspasses in drei unterschiedlichen Ausgestaltungen beispielhaft berechnet werden. Dabei werden verschiedene Adressaten betrachtet: die Bürgerinnen und Bürger („Bürgerticket“), die Kfz-Halterinnen und -Halter („Nahverkehrsabgabe“) oder die Kfz-Nutzerinnen und -Nutzer („Straßenbenutzungsgebühr“).

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