Schule

Mehr Geld für Privatschulen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (r.) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (l.) (Foto: Staatsministerium Baden-Württemberg)

Die Landesregierung hat eine Gesetzesnovelle für die Schulen in freier Trägerschaft auf den Weg gebracht. Die Änderung war nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs notwendig geworden. Das Land leiste damit einen wesentlichen Beitrag zu guter Bildung und bekenne sich klar zu den Schulen in freier Trägerschaft, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Der Ministerrat hat die Novelle des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft zur Anhörung freigegeben. Die Gesetzesänderung war nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VerfGH) notwendig geworden.

„Wir leisten mit dieser Gesetzesnovelle einen wesentlichen Beitrag zu guter Bildung in unserem Land und bekennen uns klar zu den Schulen in freier Trägerschaft“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Sie haben sich im Schulsystem in Baden-Württemberg bewährt und finden bei den Eltern guten Zuspruch.“

Meilenstein in den Beziehungen von Land und Schulen in freier Trägerschaft

Kultusministerin Susanne Eisenmann betonte: „Wir stellen die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf eine neue, dauerhafte und insgesamt solide Grundlage. Die Novelle ist ein Meilenstein in den Beziehungen von Land und Schulen in freier Trägerschaft. Damit wird ein jahrelang ungelöstes Problem endlich abgeräumt.“ Der Gesetzentwurf beruhe auf einem einvernehmlichen Verhandlungsergebnis mit der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen. Mit dem Gesetzesvorhaben setze die Landesregierung eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf etwa 65 Millionen Euro.

Zentral sind drei inhaltliche Änderungen des Gesetzes:

  • Der Kostendeckungsgrad von 80 Prozent der Bruttokosten eines öffentlichen Schülers wird im Gesetz verankert. Der Kostendeckungsgrad wird künftig alle zwei Jahre überprüft.
  • Soweit die Schulen in freier Trägerschaft kein Schulgeld erheben, gewährt das Land einen finanziellen Ausgleich für die so entgangenen Einnahmen. Die Gesamtförderung wird dabei auf 90 Prozent der Bruttokosten eines öffentlichen Schülers begrenzt.
  • Auch weiterhin müssen die Schulen in freier Trägerschaft für Kinder aus sozial schwächeren Haushalten angemessene Angebote machen. Im Hinblick auf dieses sogenannte Sonderungsverbot berücksichtigt der Gesetzentwurf, dass das Erheben von Schulgeld differenziert ausgestaltet werden kann.

Verlässlicher Kostendeckungsgrad von 80 Prozent für alle Ersatzschulen

Der erhöhte Kostendeckungsgrad von 80 Prozent (derzeit mindestens 78,1 Prozent) wird erstmalig gesetzlich verankert. Damit erkennt die Landesregierung ein Anliegen der Schulen in freier Trägerschaft an, das diese bereits seit vielen Jahren geltend gemacht hatten.

Die Schulen in freier Trägerschaft bekommen damit langfristige Planungssicherheit. Sie erhalten einen Anspruch darauf, dass das Land die absoluten Zuschüsse zur Aufrechterhaltung eines Kostendeckungsgrads von 80 Prozent entsprechend weiter erhöht, sollte ein künftiger Landtagsbericht ein Wiederabsinken des Kostendeckungsgrades unter 80 Prozent feststellen.

Ausgleichszahlungen bei Schulgeldverzicht

Die vom VerfGH geforderte Konkretisierung des Ausgleichsanspruchs für nicht erhobenes Schulgeld wird in einer für die Schulen in freier Trägerschaft günstigen Weise ausgestaltet. Schulen, die auf Schulgeld verzichten, erhalten auf Antrag einen Ausgleich zusätzlich zur Kopfsatzförderung. Das neue Finanzierungsmodell führt für die ausgleichsberechtigten Schulen bei (teilweisem) Schulgeldverzicht zu einem noch nie da gewesenen Kostendeckungsgrad von bis zu 90 Prozent der Bruttokosten. Das Land erwartet damit eine Eigenleistung der Schulen in freier Trägerschaft in Höhe von zehn Prozent der Bruttokosten eines öffentlichen Schülers.

Sonderungsverbot wird eingehalten – kein Schulgeldverbot

Schulen in freier Trägerschaft können nach wie vor Schulgeld erheben. Der VerfGH verlangt allerdings eine wirksamere Kontrolle darüber, ob Schulen in freier Trägerschaft das Sonderungsverbot einhalten. Unabhängig von dem gewählten Schulgeldmodell muss die Schule anbieten, das Schulgeld nach einem Prozentsatz des Haushaltsnettoeinkommens zu berechnen. Dabei dürfen höchstens fünf Prozent des Haushaltsnettoeinkommens gefordert werden.

Die Schule ist verpflichtet, die Eltern auf die Möglichkeit der prozentualen Berechnung sowie auf alle anderen von ihr angebotenen finanziellen Erleichterungen, wie etwa Stipendien, hinzuweisen. Die Einhaltung des Sonderungsverbots durch die Schulen in freier Trägerschaft wird durch die Regierungspräsidien kontrolliert.

Transparentes Berichtswesen

Der VerfGH verpflichtet das Land dazu, die von den Schulen in freier Trägerschaft erwartbare Eigenleistung transparent zu ermitteln. Daher wird die Höhe des Eigenleistungsanteils kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei der Erarbeitung der Einzelheiten des Berichtswesens werden die freien Schulträger frühzeitig einbezogen werden.

Kosten für den Landeshaushalt

Das Erreichen eines Kostendeckungsgrads von 80 Prozent für alle Schularten ist mit jährlichen Mehrkosten für das Land in einer Größenordnung von insgesamt etwa 15 Millionen Euro verbunden. Durch den Schulgeldausgleich entstehen weitere Mehrkosten von bis zu 50 Millionen Euro jährlich. Insgesamt entstehen voraussichtlich jährliche Mehrkosten bis zu 65 Millionen Euro. Damit erreichen die Zuschüsse, die an die Gesamtheit der Schulen in freier Trägerschaft fließen, insgesamt einen Betrag von knapp einer Milliarde Euro jährlich.

Rechtlicher Hintergrund

Ausgangspunkt für die Novelle des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft war das Urteil des VerfGH vom 6. Juli 2015, wonach die §§ 17 und 18 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft mit Art. 14, Abs. 2, S. 3 Landesverfassung unvereinbar sind. Der VerfGH hat entschieden, dass diese Vorschriften für die Zeit ab dem 1. August 2017 verfassungskonform gestaltet werden müssen. Diesem Auftrag kommt das Land nach.

Anspruchsberechtigte Schulen

Anspruchsberechtigt sind weiterführende allgemein bildende Schulen in freier Trägerschaft, die ganz oder teilweise auf Schulgeld verzichten. Berufliche Bildungsgänge sind vom Ausgleichsanspruch nicht erfasst.

Bilder der Pressekonferenz zum Herunterladen

Weitere Meldungen

Hände eines Kioksmitarbeiters legen Geld in eine Kasse.
Steuern

Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barber-, Tattoo- und Nagelstudios

Euro-Banknoten
Haushalt

Ratingagenturen bestätigen Spitzenbewertungen für das Land

Hand hält Smartphone mit geöffneter MeinELSTER+-App, die eine vorausgefüllte Steuererklärung und Abgabe per Klick zeigt, im hellen Bürohintergrund.
Steuern

Anmeldestart für Steuererklärung mit einem Klick

Gruppenbild mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, Mitte) und den Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten
Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an 27 verdiente Persönlichkeiten

Landtag, Plenarsaal von oben
Landtagswahl

Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl 2026

Icon eines Gesetzbuches mit aufgedrucktem Paragrafenzeichen.
Verkehr

Landesmobilitätsgesetz macht gute Mobilität einfacher

Ein Schüler mit Schutzbrille und Handschuhen in einer Autowerkstatt
Schule

Neues Portal zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen

Gruppenbild auf der Bühne: Sozialminister Manne Lucha mit allen Preisträgern des Präventionspreises 2026
Gesundheit

Zwölf Projekte zur Gesundheits­prävention ausgezeichnet

Eine Schülerin meldet sich in einer Schule in Stuttgart während des Unterrichts.
Schule

Zahlen zum Potenzialtest und zur Unterrichtsversorgung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Thomas Strobl am Grab des früheren Ministerpräsidenten Lothar Späth auf dem Waldfriedhof in Stuttgart-Degerloch
Gedenken

Zehnter Todestag von Lothar Späth

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht Prof. Dr. Hubert Klausmann (rechts) die Staufermedaille in Gold.
Auszeichnung

Staufermedaille in Gold an Prof. Dr. Hubert Klausmann

Eine Lehrerin in der Grundschule mit Schülerinnen und Schülern.
Schule

102 weitere Ganztagsschulen

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Vorläufiges amtliches Ergebnis der Landtagswahl 2026

Blick in den Saal bei der Eröffnung des 11. Donausalons in der Landesvertretung Baden Württemberg durch Verkehrsminister Winfried Hermann
11. Donausalon

Wirtschaftliche Resilienz und stärkerer Zusammenhalt im Donauraum

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Wahlaufruf der Landeswahlleiterin