Ländlicher Raum

Minister Hauk trifft Vorsitzende der 18 LEADER-Aktionsgruppen

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Treffen der Vorsitzenden der 18 baden-württembergischen LEADER-Aktionsgruppen mit dem Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk (M.) (Quelle: MLR/Jan Potente)

Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, hat sich mit den Vorsitzenden der 18 baden-württembergischen LEADER-Aktionsgruppen getroffen. Das Regionalentwicklungsprogramm LEADER ermögliche es den Bürgerinnen und Bürgern, aktiv die Zukunft ihrer Heimat mitzugestalten, so Hauk.

Der Ländliche Raum in Baden-Württemberg steht für eine hohe Lebensqualität und eine starke Wirtschaft. Gezielte Entwicklungsstrategien, die die lokalen und regionalen Bedürfnisse in den Blick nehmen, sind wichtig, damit der Ländliche Raum auch künftig attraktiv und stark bleibt. Mit dem Regionalentwicklungsprogramm LEADER soll die Region konsequent weiterentwickelt, die regionale Wirtschaft gestärkt sowie Arbeitsplätze im Ländlichen Raum erhalten und geschaffen werden.

„Ähnlich wie ein Wirtschaftsunternehmen müssen auch unsere ländlichen Regionen ihre Strukturentwicklung ständig neu ausrichten und an gesellschaftlichen Veränderungen anpassen. Mit dem Förderprogramm LEADER lassen sich interessante Ideen und Konzepte im Ländlichen Raum entwickeln und realisieren. Lokale Akteurinnen und Akteure entscheiden über die Verwendung der LEADER-Fördermittel. Mit diesem Ansatz können wir die Ortskenntnisse der Bürgerinnen und Bürger nutzen und eine gezielte Regionalentwicklung vor Ort fördern“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, bei einem Treffen mit den Vorsitzenden der 18 LEADER-Aktionsgruppen in Baden-Württemberg.

„Die 18 LEADER-Aktionsgruppen haben in der Förderperiode 2014 bis 2020 die Möglichkeit, über die Vergabe der Fördermittel in ihrer Region selbst zu entscheiden. Die Idee dahinter ist, dass die Menschen vor Ort am besten beurteilen können, welche strukturellen Maßnahmen in ihrer Region besonders wichtig sind. Jede LEADER-Aktionsgruppe kann bis 2020 jeweils bis zu vier Millionen Euro zur Umsetzung ihrer regionalen Entwicklungskonzepte abrufen“, sagte Hauk.

LEADER diene als Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) der Strukturentwicklung im Ländlichen Raum. „Das Förderspektrum in LEADER reicht von Kulturfestivals über Projekte zur Stärkung des Gemeinschaftslebens, der Bildung, des Tourismus, der Unternehmensförderung bis hin zu Wohnbauprojekten. Wann immer öffentliches Geld fließt, gilt es Regeln einzuhalten. Gerade die EU macht hier strenge Vorgaben. Ich will dort, wo es möglich ist, bürokratische Hürden abbauen und bestehende Spielräume verantwortungsvoll nutzen. Wichtig ist, dass einerseits die Förderung möglichst flexibel erfolgt, andererseits die sachgemäße und rechtskonforme Verwendung der Steuermittel von Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist“, betonte der Minister.

Das Regionalentwicklungsprogramm LEADER

LEADER ist ein Regionalentwicklungsprogramm der EU. Die Abkürzung steht für „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale” – auf Deutsch „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft”. LEADER zeichnet sich aus durch den Bottom-Up-Ansatz, also einem Projektansatz von unten nach oben. Das bedeutet, dass ausschließlich die örtliche LEADER-Aktionsgruppe über die zu fördernden Projekte entscheidet. LEADER ist nur in festgelegten Programmgebieten möglich. Das Land verfügt in der Förderperiode 2014-2020 über 18 LEADER-Aktionsgruppen. Im Mittelpunkt steht dort eine gezielte Förderung strukturverbessernder und innovativer Maßnahmen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: LEADER

LEADER Baden-Württemberg

Die LEADER-Aktionsgruppen (PDF)

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