Ländlicher Raum

Mehr Förderung für Kleinprojekte im Ländlichen Raum

Das Regionalbudget zur Förderung von Projekten bis 20.000 Euro wird für 2026 erhöht. Damit soll die Regionalentwicklung und das bürgerschaftliche Engagement weiter gestärkt werden.

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Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.

„Das Land Baden-Württemberg wird das sogenannte Regionalbudget zur Förderung von Kleinprojekten bis 20.000 Euro nicht nur weiterführen, sondern auch die Mittel hierfür aufstocken. Damit stärken wir direkt die Handlungsfähigkeit unserer ländlichen Regionen und bürgerschaftlichen Initiativen. Gerade im Ländlichen Raum sind passgenaue, lokal verankerte Projekte der Motor für Lebensqualität, bürgerschaftliches Engagement und wirtschaftliche Entwicklung. Die Erhöhung des Regionalbudgets ist ein klares Signal: Wir investieren in die Zukunft unserer Regionen und schaffen die Grundlage, um gute Ideen umzusetzen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Erhöhung der Fördersumme auf 150.000 Euro pro Region

„Die Stärke des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg ist seine Vielfalt und die regionalen Besonderheiten. Mit dem Regionalbudget geben wir den Regionen ein wirkungsvolles Förderinstrument an die Hand, um lokale, kleinere Projekte passgenau und vor allem unbürokratisch umzusetzen. Die Erhöhung des Budgets ist auch ein klares Bekenntnis zur Stärkung der regionalen Eigenverantwortung und zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort“, betonte der Minister.

Die bisherige Fördersumme pro Region in Höhe von 125.000 Euro wird im Jahr 2026 auf 150.000 Euro erhöht, um lokale Initiativen, Dorfentwicklungen und regionale Zusammenarbeit stärker zu unterstützen.

Stärkung des Ländlichen Raums

Das Regionalbudget des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist ein Förderinstrument für Kleinprojekte (Gesamtkosten unter 20.000 Euro) innerhalb des LEADER-Programms, das die Entwicklung des ländlichen Raums stärkt. Neben den 20 LEADER-Aktionsgruppen profitieren auch drei ILE-Gebiete von der Unterstützung. Gefördert wird mit einem Fördersatz von 80 Prozent. Die Entscheidung über die Förderung trifft die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG) eigenverantwortlich. Mit dem Regionalbudget können kleine Projekte in Bereichen wie zum Beispiel nachhaltige Mobilität und Tourismus, Sicherung der Nahversorgung oder Dorfentwicklung gefördert werden. Auch Vereine können profitieren. Entscheidend ist, dass das Projekt eine strukturelle Wirkung für die Region hat und einem der von der jeweiligen LEADER-Aktionsgruppe beziehungsweise ILE-Gebieten (Integrierte Ländliche Entwicklung) definierten Ziele entspricht. Die Zuwendungen werden direkt von der LAG an die Projektträger ausgezahlt.

Minister Peter Hauk betonte, dass im Rahmen der Erstellung des Förderprogramms insbesondere ein Augenmerk daraufgelegt wurde, dass das Programm einfach und unbürokratisch ausgestaltet ist. So wurde bei der Architektur des Programms berücksichtigt, dass es sich um kleine und schnell umsetzbare Projekte handeln soll. Deshalb stand an allererster Stelle, dass das Programm einfach für die Verwaltung und die Zuwendungsempfänger umgesetzt werden kann. „Das Programm zeigt, wie man einerseits wirkungsvoll und andererseits mit sehr einfachen Regeln sehr gut Prozesse unterstützen kann. Das Regionalbudget kann so auch ein Modell für andere Förderprogramme sein“, so Minister Hauk.

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