Tiergesundheit

Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest

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Ein Wildschwein steht auf einem Plateau im Wald und beobachtet die Umgebung.

Baden-Württemberg ist mit einem 2018 aufgestellten umfangreichen Maßnahmenpaket gut auf eine mögliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorbereitet. Mit einem Früherkennungsprogramm werden die Kontrolluntersuchungen des betriebsbezogenen Genehmigungsverfahrens vorverlegt.

„Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben ist weiterhin ganz entscheidend, um Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hausschweinebeständen zu verhindern“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Der ASP-Ausbruch bei einem Wildschwein in Brandenburg mahne zu einem besonders sorgfältigen Vorgehen bei Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen.

Broschüre zur Schweinepest

Jeder Schweinehaltungsbetrieb sowie der Viehhandel und das Transportgewerbe seien gefordert, die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu prüfen und Mängel unverzüglich zu beseitigen. Eine neue Broschüre des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz liefere dabei wertvolle Informationen rund um das Thema ASP. Diese Broschüre ist beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz abrufbar. Die Behörden vor Ort werden die Landwirte durch eine entsprechende Beratung unterstützen.

„Neben den Biosicherheitsmaßnahmen ist es wichtig, dass ein möglicher Seuchenausbruch frühzeitig erkannt und bekämpft wird. Insbesondere bei fieberhaften Erkrankungen oder gehäuften Todesfällen unklarer Ursache muss durch die Schweinehaltungsbetriebe eine diagnostische Abklärung auf Schweinepest durch die betreuende Tierarztpraxis veranlasst werden. Hier ist größte Wachsamkeit vonnöten“, betonte der Minister.

Früherkennung ab Oktober

„Ein Ausbruch der ASP bei Wildschweinen hat erhebliche Konsequenzen für die in den betroffenen Restriktionsgebieten gelegenen Schweinehaltungen“, sagte Minister Hauk. Das Verbringen lebender Schweine einschließlich Schlachtschweinen aus diesen Gebieten sei nur noch mit behördlicher Ausnahmegenehmigung möglich und mit hohen Auflagen verbunden.

„Beim freiwilligen Früherkennungsprogramm werden die Kontrolluntersuchungen des betriebsbezogenen Genehmigungsverfahrens vorverlegt. Die erzielten Ergebnisse können als spätere Genehmigungsvoraussetzungen anerkannt werden“, erklärte der Minister.

Land übernimmt Kosten

Das Land übernimmt die Kosten für die wöchentlichen virologischen Untersuchungen der ersten beiden verendeten Hausschweine pro Betrieb im Alter von mindestens 60 Tagen in den Landesuntersuchungsämtern befristet bis zum Jahresende 2021. Die Kosten für die Probenahme bei den verendeten Schweinen durch einen praktizierenden Tierarzt, die amtlichen Betriebskontrollen auf Einhaltung der Biosicherheit und der Dokumentationspflichten sowie die klinischen Untersuchungen der gehaltenen Schweine hat der Tierhalter zu tragen.

Die Antragstellung auf Teilnahme am freiwilligen Kontrollverfahren hat bei der für den Haltungsbetrieb zuständigen unteren Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt) zu erfolgen.

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine nach den Kriterien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche (Asfivirus).

Nach Tierseuchenrecht sind bei einem ASP-Ausbruch bei Wildschweinen alle Verbringungen von Hausschweinen aus dem gefährdeten Gebiet bzw. aus der Pufferzone (aus letzterer nur innergemeinschaftlich und in Drittländer) genehmigungspflichtig und an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Die erforderliche virologische Untersuchung der Schweine der jeweiligen Sendung (Nutzschweine vollumfänglich, Schlachtschweine nach Stichprobenschlüssel) und die klinische Untersuchung aus dem anlassbezogenen Genehmigungsverfahren können alternativ durch ein betriebsbezogenes Kontrollprogramm ersetzt werden. Dafür sind pro Jahr mindestens zwei veterinärbehördliche Betriebskontrollen im Abstand von mindestens vier Monaten und die kontinuierliche virologische Untersuchung auf ASP von mindestens den ersten beiden in jeder Kalenderwoche verendeten Schweinen im Alter von mindestens 60 Tagen erforderlich.

In Abhängigkeit von der Bestandgröße, der Häufigkeit der Tierverbringungen und der Größe der jeweiligen Tiersendungen kann sich durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für die Betriebe eine Kostenersparnis ergeben. Je nach zeitlichem Abstand der ersten amtlichen Betriebskontrolle zum Zeitpunkt des Seuchenausbruchs bei Wildschweinen wird auch eine Zeitersparnis von bis zu vier Monaten erreicht.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Broschüre zur Afrikanischen Schweinepest(PDF)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Früherkennungsprogramm zur Afrikanischen Schweinepest

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Afrikanische Schweinepest

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