Justiz

Leitender Oberstaatsanwalt Jens Gruhl tritt in den Ruhestand

Der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hechingen Jens Gruhl tritt nach rund 39 Jahren im Dienst in den Ruhestand.

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von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hechingen a.D. Jens Gruhl und die Leitende Oberstaatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Sandra Bischoff
von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hechingen a.D. Jens Gruhl und die Leitende Oberstaatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Sandra Bischoff

Die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und der Amtschef des Ministeriums Elmar Steinbacher haben den Leiter der Staatsanwaltschaft Hechingen Jens Gruhl in den Ruhestand verabschiedet.

Nach rund 39 Jahren im Dienst der baden-württembergischen Justiz tritt der Leitende Oberstaatsanwalt in den Ruhestand ein. Seit 2016 leitete Jens Gruhl die Geschicke der Ermittlungsbehörde am Fuße der Zollernburg. Im Rahmen einer Feierstunde im Ministerium der Justiz und für Migration wurde er von Ministerin Marion Gentges und Amtschef Elmar Steinbacher verabschiedet.

Ministerin Gentges sagte: „Jens Gruhl hat als Führungskraft in ganz unterschiedlichen Bereichen ausgezeichnete Arbeit geleistet. Seine zahlreichen Verwendungen, seine ausgeprägte Neugier und Flexibilität sowie sein Streben, Dinge – mit besonderer Vorliebe IT-Themen – voranzubringen, haben ihm über die Jahre einen großen Erfahrungsschatz beschert. Diesen wusste Jens Gruhl in anspruchsvollen Leitungspositionen bei Staatsanwaltschaften, in der Verwaltung sowie bei Gericht gekonnt einzusetzen. Seine hohe juristische Kompetenz, seine überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und seine angenehme, eher zurückhaltende Art, verbunden mit einer natürlichen Autorität, machten ihn in jeder Verwendung zu einer anerkannten Führungskraft.“

Jens Gruhl

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen trat Jens Gruhl 1986 in den baden-württembergischen Justizdienst ein. Als Assessor war er am Amtsgericht Kirchheim und bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig. Anfang der 1990er-Jahre ging er für zwei Jahre nach Sachsen, um dort nach der Wiedervereinigung am Aufbau der Justiz mitzuwirken. Unter anderem übernahm er dort den Vorsitz einer Zivilkammer bei dem Landgericht Leipzig und brachte zudem seine große Affinität für Technik als EDV-Beauftragter ein. Parallel nahm er einen Lehrauftrag in der Leipziger Juristenfakultät wahr. Zurück bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart war Jens Gruhl in der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen als stellvertretender Abteilungsleiter tätig. Auch hier widmete er sich bei der Bearbeitung von Großverfahren im Bereich des Anlagebetruges und der Computerstrafsachen seiner Spezialmaterie. Im Januar 2000 folgte die Erprobungsabordnung bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und im Anschluss – im Jahr 2001 – eine Abordnung in das Justizministerium. Dort leitete er das Organisationsreferat und brachte neben anderen Themen wiederum EDV-geprägte Projekte voran wie das Elektronische Grundbuch und das Elektronische Handelsregister. Im Jahr 2004 wechselte Jens Gruhl als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts und Pressesprecher zur Staatsanwaltschaft Konstanz. Seine staatsanwaltschaftliche Laufbahn unterbrach er von 2007 bis 2013 für das Amt des Direktors des Amtsgerichts Nürtingen, um 2013 als Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mosbach in den staatsanwaltschaftlichen Dienst zurückzukehren. Rund drei Jahre später übernahm Jens Gruhl das Ruder bei der Staatsanwaltschaft Hechingen. Dort gestaltete er zuletzt insbesondere den Umzug der Behörde in ein neu saniertes Gebäude sowie die vorangegangenen Baumaßnahmen mit. Jens Gruhl ist Mitherausgeber eines renommierten Kommentarwerks zum Wirtschaftsstrafrecht.

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