Inklusion

„Leipziger Erklärung“ verabschiedet

Die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben die „Leipziger Erklärung“ verabschiedet. Die Erklärung formuliert dringende Handlungsbedarfe, um die Inklusion behinderter Menschen weiter zu stärken.

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Mitglieder der Jahreskonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Beauftragten der Länder und des Bundes für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Gruppenbild in Leipzig. Im Hintergrund sieht man die Landesflaggen aller Bundesländer.
Mitglieder der Jahreskonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Beauftragten der Länder und des Bundes für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Gruppenbild in Leipzig.

Die Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen (KBB) begrüßt den unter Tagesordnungspunkt 1 der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) am 25. Oktober 2024 gefassten Beschluss zur Inklusion der Menschen mit Behinderungen (PDF).

Anlässlich der Jahreskonferenz der MPK in Leipzig, am 24. und 25. Oktober 2024 haben sich die Mitglieder der KBB und Vertreter der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen auf Einladung des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer mit den Spitzenvertretern der Länder über inklusionspolitische Themen ausgetauscht. Auf der Tagesordnung stand dabei insbesondere die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in den Bereichen Bildung, Arbeit, Fachkräfte, Wohnen und Gesundheit. Eine zum Abschluss übergebene „Leipziger Erklärung“ (PDF) der KBB formulierte dringende Handlungsbedarfe. Diese wurden sodann von der MPK mit dem genannten Beschluss aufgegriffen.

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorantreiben

Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg und Sprecherin der KBB, fasste den Beschluss der MPK als Ergebnis der Tage in Leipzig wie folgt zusammen: „Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben einen zentralen Beschluss gefasst. Er macht deutlich, dass es nicht nur unser gemeinsames Interesse ist, die selbstbestimmte, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Es ist essenziell, damit alle Menschen gerechte Lebensbedingungen vorfinden. Dafür müssen die Voraussetzungen geschaffen werden. Der Beschluss ist in jeder Hinsicht ein wichtiges Signal.“

Mit dem Einsatz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder für die Förderung einer selbstbestimmten, gleichberechtigten und wirksamen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen unter Einbeziehung dieser Menschen selbst und der Beachtung des individuellen Wunsch- und Wahlrechts werden Impulse auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft erwartet. Im Rahmen der Fachministerkonferenzen sollen nun weitere politikfeldbezogene Erfordernisse besprochen werden. Diese Vereinbarung sei „ein ermutigendes Zeichen für die Bedeutung von Inklusion auch auf Landesebene“, so Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Die Forderung der MPK nach einem uneingeschränkten Zugang für Menschen mit Behinderungen zu den Leistungen der Pflegeversicherung greift ein bereits mehrfach von der KBB formuliertes Erfordernis auf.

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