Verwaltung

Landesreisekostenrecht wird neu geregelt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau unterwegs mit einem Elektrofahrrad (Foto: © dpa)

Dienstreisen in der Landesverwaltung werden künftig bürokratiearm geregelt, die Verfahren enorm vereinfacht. Das sieht die von der Landesregierung beschlossene Neuregelung des Landesreisekostengesetzes vor.

Die Landesregierung hat den Entwurf eines novellierten Landesreisekostengesetzes beschlossen. Er wird nun in den Landtag eingebracht. „Mit der Novelle des Landesreisekostenrechts erhält Baden-Württemberg eines der modernsten und einfachsten Reisekostengesetze bundesweit“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Dienstreisen in der Landesverwaltung werden künftig bürokratiearm geregelt, die Verfahren enorm vereinfacht. Vor allem für Auszubildende im öffentlichen Dienst wird das neue Reisekostenrecht erhebliche Verbesserungen bringen.“ Sie sollen Reisekosten und Trennungsgeld in vollem Umfang erstattet bekommen. Nach dem bislang geltenden Recht ist lediglich eine Erstattung von 50 Prozent möglich.

Novelle spart Zehntausende Arbeitsstunden ein

Darüber hinaus sieht der Regierungsentwurf eine angepasste Entschädigung für Wegstrecken vor. Bisher gelten drei Sätze für die Nutzung privater Autos für Dienstreisen, dazu kommt ein Satz von zwei Cent je Kilometer für Fahrten mit einem Fahrrad. Vorgaben zum Hubraum von Fahrzeugen und der Notwendigkeit der Dienstfahrten machen derzeit noch umfangreiche Prüfungen erforderlich. Künftig soll es insgesamt nur noch drei Sätze geben: Mit 35 Cent pro Kilometer werden Autofahrten bei erheblichem dienstlichem Interesse entschädigt. Das gilt beispielsweise für Außendienste etwa in der Steuerverwaltung. Für alle anderen Fahrten mit einem Personenkraftwagen (PKW) sind 30 Cent pro Kilometer vorgesehen. Wer ein Fahrrad oder ein E-Bike nutzt, kann 25 Cent je Kilometer anrechnen. „Damit schaffen wir einen Anreiz, künftig Wege mit dem Fahrrad oder E-Bike zurückzulegen. Das ist auch ein Beitrag zum Klimaschutz“, so Sitzmann.

Die Vereinfachungen im novellierten Landesreisekostengesetz sparen insgesamt Zehntausende Arbeitsstunden ein – sowohl bei den Beschäftigten, die eine Dienstreise unternehmen, als auch bei deren Dienststellen. So ist davon auszugehen, dass sich durch den Wegfall des Begründungsaufwands der gesamte Dienstreiseprozess (Antragstellung, Genehmigung, Abrechnung, Bearbeitung) pro Antrag um knapp fünf Minuten verkürzen wird. Bei landesweit circa eine Million Dienstreiseanträgen jährlich würde dies rund 80.000 Stunden Arbeitszeit einsparen. Die Kommunen sind dabei miteinberechnet.

Weitere Meldungen

Das Völkerkundemuseum Linden-Museum in Stuttgart. (Bild: picture alliance/Sina Schuldt/dpa)
Kunst und Kultur

Kultur kann sich auf Land verlassen

Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider beim Erfahrungsaustausch Gestaltungsbeirat
Baukultur

Erfahrungsaustausch zu kommunalen Gestaltungsbeiräten

Ein frischer Radweg mit Bausstellenfahrzeugen, inmitten von landwirtschaftlicher Fläche.
Radverkehr

Neuer Rad- und Gehweg zwischen Tettnang-Büchel und Schwanden

Forum Raumentwicklung
Raumentwicklung

Neue Veranstaltungsreihe zur sys­tematischen Raumbeobachtung

Eine ältere Dame lernt die Bedienung eines Computers.
Ländlicher Raum

Land fördert digitale Teilhabe im Alter mit „Klick & Klar“

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Dezember 2025

Ein Hinweisschild mit dem Schriftzug „Bundeswehr“ steht auf dem Gelände einer Bundesliegenschaft.
Landesverteidigung

Kabinett beschließt Bau-Turbo für die Bundeswehr

Der offene Streckenabschnitt für den Radschnellweg. Im Hintergrund ist eine Brücke zu erkennen.
Radverkehr

Radschnellweg 4 zwischen Reichenbach und Ebersbach erweitert

Carsten Höfler
Polizei

Carsten Höfler wird neuer Landespolizeidirektor

Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher (links), Präsident des Finanzgerichts Baden-Württemberg Prof. Dr. Manfred Muhler (Mitte), Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (rechts)
Justiz

Präsident des Finanzgerichts verabschiedet

Gruppenbild: Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, Dritter von rechts) mit den Ordensträgerinnen und -trägern
Tag des Ehrenamtes

Auszeichnung für besonderes ehrenamtliches Engagement

Blick in den Tagungsraum anlässlich der Sitzung der Europaministerkonferenz in der Landesvertretung in Brüssel
Europaministerkonferenz

Außenhandel der EU stärken und Regulierungen vereinfachen

Eine junge Frau mit gelbem Pullover hält ein Smartphone in der Hand.
Digitalisierung

Ausweis auf dem Handy ab 2. Januar 2027

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Ländliche Wege in zwölf Kommunen modernisiert

Die Schüler Johannes (l.) und Felix (r.), ein Junge mit Down-Syndrom, sitzen in der Gemeinschaftsschule Gebhardschule in Konstanz an einem Klassentisch beim Malen. (Foto: © dpa)
Inklusion

Land fördert Inklusionsprojekte für Kinder und Jugendliche