Verwaltung

Landesreisekostenrecht wird neu geregelt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau unterwegs mit einem Elektrofahrrad (Foto: © dpa)

Dienstreisen in der Landesverwaltung werden künftig bürokratiearm geregelt, die Verfahren enorm vereinfacht. Das sieht die von der Landesregierung beschlossene Neuregelung des Landesreisekostengesetzes vor.

Die Landesregierung hat den Entwurf eines novellierten Landesreisekostengesetzes beschlossen. Er wird nun in den Landtag eingebracht. „Mit der Novelle des Landesreisekostenrechts erhält Baden-Württemberg eines der modernsten und einfachsten Reisekostengesetze bundesweit“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Dienstreisen in der Landesverwaltung werden künftig bürokratiearm geregelt, die Verfahren enorm vereinfacht. Vor allem für Auszubildende im öffentlichen Dienst wird das neue Reisekostenrecht erhebliche Verbesserungen bringen.“ Sie sollen Reisekosten und Trennungsgeld in vollem Umfang erstattet bekommen. Nach dem bislang geltenden Recht ist lediglich eine Erstattung von 50 Prozent möglich.

Novelle spart Zehntausende Arbeitsstunden ein

Darüber hinaus sieht der Regierungsentwurf eine angepasste Entschädigung für Wegstrecken vor. Bisher gelten drei Sätze für die Nutzung privater Autos für Dienstreisen, dazu kommt ein Satz von zwei Cent je Kilometer für Fahrten mit einem Fahrrad. Vorgaben zum Hubraum von Fahrzeugen und der Notwendigkeit der Dienstfahrten machen derzeit noch umfangreiche Prüfungen erforderlich. Künftig soll es insgesamt nur noch drei Sätze geben: Mit 35 Cent pro Kilometer werden Autofahrten bei erheblichem dienstlichem Interesse entschädigt. Das gilt beispielsweise für Außendienste etwa in der Steuerverwaltung. Für alle anderen Fahrten mit einem Personenkraftwagen (PKW) sind 30 Cent pro Kilometer vorgesehen. Wer ein Fahrrad oder ein E-Bike nutzt, kann 25 Cent je Kilometer anrechnen. „Damit schaffen wir einen Anreiz, künftig Wege mit dem Fahrrad oder E-Bike zurückzulegen. Das ist auch ein Beitrag zum Klimaschutz“, so Sitzmann.

Die Vereinfachungen im novellierten Landesreisekostengesetz sparen insgesamt Zehntausende Arbeitsstunden ein – sowohl bei den Beschäftigten, die eine Dienstreise unternehmen, als auch bei deren Dienststellen. So ist davon auszugehen, dass sich durch den Wegfall des Begründungsaufwands der gesamte Dienstreiseprozess (Antragstellung, Genehmigung, Abrechnung, Bearbeitung) pro Antrag um knapp fünf Minuten verkürzen wird. Bei landesweit circa eine Million Dienstreiseanträgen jährlich würde dies rund 80.000 Stunden Arbeitszeit einsparen. Die Kommunen sind dabei miteinberechnet.

Weitere Meldungen

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Klettgau-Grießen gewinnt Silber bei „Unser Dorf hat Zukunft“

Die Faxen
Landesjubiläum 2027

Jubiläumssong für Baden-Württemberg gewählt

Von links nach rechts im Bild: Ministerialdirektorin Gerda Windey, Präsident des Landgerichts Baden-Baden a.D. Dr. Frank Konrad Brede, Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt, Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe Jörg Müller.
Justiz

Präsident des Landgerichts Baden-Baden geht in Ruhestand

Verdienstkreuz für Volker Jobst
Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Volker Jobst

Alexander Föhr spricht im Deutschen Bundestag.
Regierungspräsidien

Wechsel an der Spitze des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Eine Frau und ein Mann bei der Weinlese.
Weinbau

Förderprogramm für den Weinbau gestartet

A 6 über das Kochertal. Quelle: Regionalverband Heilbronn-Franken
Mobilitätspakt

Verkehrsmanagement in der Region Heilbronn-Neckarsulm

Eine Straße führt unter einer Brücke durch
Stadtentwicklung

Grundstein für lebenswerte Ortsmitte in Eislingen gelegt

Menschen gehen auf einem Uferweg am Bodensee spazieren.
Tourismus

Tourismusinfrastruktur­programm 2027 startet

Ministerpräsident Cem Özdemir spricht während der Auftaktveranstaltung des Deutschen Bauerntags in Freiburg.
Bauerntag

Landwirtschaft als Zukunftsverantwortung

Euro-Banknoten und -Münzen
Haushalt

Ministerrat beschließt Eckpunkte für den Haushalt 2027

Die deutsche und französische Flagge. (Bild: picture alliance/Rainer Jensen/dpa)
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Land lädt Schulen und Kitas zur Fête de la Musique ein

Kränze am Gedenktag
Heimat

Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Ländlicher Raum

Kabinettsausschuss Ländlicher Raum 2026-2031 eingesetzt

Landestreffen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland in Baden-Württemberg
Heimat

Treffen und Tagung der Russlanddeutschen