Coronavirus

Landesregierung weitet Bürgertestung deutlich aus

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Hand in Schutzhandschuh hält einen Corona-Schnelltest vor ein Smartphone

Bürgerinnen und Bürger sollen künftig auch außerhalb der Arztpraxen, Apotheken und kommunalen Strukturen die Möglichkeit haben, Schnelltests vornehmen zu lassen. Das Ministerium für Soziales und Integration hat dazu Regeln für Anbieter von Bürgertests in Baden-Württemberg festgelegt.

Die Landesregierung weitet die Möglichkeit der Bürgertestung deutlich aus und bringt sie in die Fläche. Niedrigschwellig sollen Bürgerinnen und Bürger künftig auch außerhalb der Arztpraxen, Apotheken und kommunalen Strukturen die Möglichkeit haben, Schnelltests vornehmen zu lassen. Das Ministerium für Soziales und Integration hat hierzu am 12. März eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, in der die Regeln für Anbieter von Bürgertests in Baden-Württemberg festgelegt sind.

„Damit können nun ohne weitere umfassende Antragsformalitäten Anbieter für Schnelltests unkompliziert tätig werden“, so Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag in Stuttgart. Klar ist: Die Anbieter müssen bestimmte Qualitätsstandards zwingend einhalten. Lucha: „Es darf zum Beispiel nur geschultes Personal eingesetzt werden. Das Angebot soll auf Dauer angelegt sein und selbstverständlich müssen sämtliche Schutzvorschriften im Bereich Hygiene in den Teststellen eingehalten werden.“

Weitere Testangebote für Bürgerinnen und Bürger

Jeder Anbieter von Bürgertests ist verpflichtet, sich zunächst beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Dieses kann die Testungen untersagen, insbesondere wenn die oben genannten Qualitätsvoraussetzungen nicht vorliegen.

Die Abrechnung der Testungen erfolgt entsprechend der Testverordnung des Bundes über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Angebotserbringer können sich hier registrieren registrieren

Die Teststellen sollen ein bedarfsgerechtes Angebot anbieten, auch nachmittags und an den Wochenenden. Kooperationen mit anderen Teststellen sind ebenfalls möglich, außerdem können so genannte „Drive-ins“ aufgebaut werden. 

„Ich freue mich, dass die zahlreichen bereits bestehenden Angebote nun in der nationalen Teststrategie aufgehen und jetzt noch viele weitere Testangebote im ganzen Land entstehen können“, so Lucha abschließend.

Allgemeinverfügung des Sozialministeriums zur Beauftragung von Bürgertestungen vom 12. März 2021 (PDF)

Anlage zur Allgemeinverfügung des Sozialministeriums zur Beauftragung von Bürgertestungen vom 12. März 2021 (PDF)

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