Kommunaler Straßenbau

Land unterstützt Kommunen mit 120 Millionen Euro

Das Land Baden-Württemberg fördert neue Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus. Die Förderungen belaufen sich auf voraussichtlich mehr als 120 Millionen Euro. Im Fokus stehen Brücken.

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Ein Baufahrzeug hobelt auf einer Brücke den Asphalt ab.
Symbolbild

61 neue Maßnahmen angemeldet

Mehr Verkehrssicherheit und bessere Straßenverhältnisse in den Städten und Gemeinden: Darauf zielt die Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) für den Aus-, Um- und Neubau von Straßeninfrastruktur in den Kommunen. Die Kommunen haben für das Programm „Kommunaler Straßenbau“ (KStB) von 2025 bis 2029 insgesamt 61 neue Maßnahmen mit Gesamtinvestitionen von über 210 Millionen Euro gemeldet. Das Land Baden-Württemberg hat die angemeldeten Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Fördervolumen von insgesamt mehr als 120 Millionen Euro ins LGVFG-Förderprogramm aufgenommen. In einem zweiten Schritt können nun auf Basis von konkreten Förderanträgen entsprechende Bewilligungen erteilt werden.

Brückenmodernisierungen und lebendige Ortsmitten

Besonders im Fokus stehen wie bereits in den Vorjahren die Modernisierung von Brücken und die Aufwertung von Ortsmitten. Minister Winfried Hermann betonte: „Auch in diesem Jahr machen sich viele Kommunen mit Unterstützung des Landes auf den Weg. So werden die Straßeninfrastruktur und besonders die Brücken fit gemacht für die Zukunft. Die Ortskerne und Durchfahrtsstraßen werden umgestaltet zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten mit Aufenthaltsqualität. Kommunen und Land stärken damit gemeinsam die Infrastruktur und Lebensqualität in Baden-Württemberg.“

Hälfte der Maßnahmen betrifft Brückenbau

Insgesamt wurden 32 Maßnahmen und damit mehr als Hälfte der Maßnahmen im Bereich des Brückenbaus angemeldet. Ein weiterer Schwerpunkt im Programm liegt auf verkehrsberuhigten und lebendigen Ortsmitten: Hier haben zehn Kommunen Förderungen beantragt. Minister Hermann sagte: „Der Einsturz der Carolabrücke in Dresden hat uns eindrücklich gezeigt, wie wichtig es ist, in den Erhalt von Verkehrsinfrastruktur und die Modernisierung von Brücken zu investieren. Unser Ziel ist es, allen eine sichere, komfortable und lebenswerte Mobilität zu ermöglichen – heute und in der Zukunft. Dazu gehört es auch, mehr Ortsmitten in unserem Land so umzugestalten, dass man sich dort gerne aufhält. Die Verkehrsberuhigung in den Ortzentren ist weit mehr als ein Schritt in Richtung Klimaschutz. Sie stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und macht unsere Städte und Gemeinden lebenswerter für alle.“

Zwei Ortsumfahrungen und drei Radschnellwege

Zwei große Vorhaben liegen im Ortenaukreis, die Ortsumfahrungen kommen auf eine Förderhöhe von zusammen rund 55 Millionen Euro. Besondere Vorhaben im Programm sind auch drei Radschnellverbindungen (RS) auf den Strecken Freiburg–Waldkirch/Emmendingen (RS 6, innerhalb der Stadt Freiburg), Emmendingen–Lahr (Abschnitt Ringsheim–Lahr entlang K 5344neu) und auf der Gemarkung Stuttgart der Teilabschnitt Pischek-, Jahn- und Mittleren Filderstraße (Verlängerung RS 24). Damit können auch diese längeren Strecken in Zukunft zügig und sicher mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Das Land fördert diese Vorhaben mit insgesamt rund 25 Millionen Euro.

Förderprogramm für kommunalen Straßenbau

Die Förderung erfolgt über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und die zugehörige Verwaltungsvorschrift. Mit den Förderungen im Rahmen des LGVFG unterstützt das Land Baden-Württemberg Landkreise, Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen beim Um- und Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Regelfördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei besonders klimafreundlichen Maßnahmen kann ein Klimabonus gewährt werden und der Fördersatz bis zu 75 Prozent betragen.

Das LGVFG-KStB-Programm umfasst eine große Bandbreite an Maßnahmen. Neben der Förderung von Brückenmodernisierungen und Ortsmitten können Kommunen beispielsweise Mittel für Straßenneu- und -ausbau, die Errichtung von Radschnellverbindungen, Verkehrsleitsysteme, Lärmschutz- und Luftreinhaltungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen beantragen.

Das LGVFG-Programm wird jährlich vom Verkehrsministerium auf Grundlage der Vorschläge der Regierungspräsidien fortgeschrieben. Um die Förderbedingungen zu vereinfachen, hat das Land kürzlich eine neue Verwaltungsvorschrift zum LGVFG veröffentlicht.

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