Coronavirus

Land unterstützt gemeinnützige Vereine mit 15 Millionen Euro

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau bringt ihrer Nachbarin Einkäufe. (Bild: © picture alliance/Roland Weihrauch/dpa)

Mit einem Hilfspaket unterstützt das Ministerium für Soziales und Integration Vereine und Organisationen aus seinem Zuständigkeitsbereich, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen. Die Fördermittel können ab sofort beantragt werden.
 
Durch die Corona-Pandemie fallen für viele Vereine und Organisationen in diesem Jahr Feste, Veranstaltungen und Kurse aus. Finanzielle Engpässe sind vielerorts die Folge. Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt deshalb mit einem Hilfspaket Vereine und Organisationen aus seinem Zuständigkeitsbereich, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen. Die Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein erfolgt einmalig und muss nicht zurückbezahlt werden. Die Mittel sollen zur Deckung unabweisbarer zwangsläufiger Kosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 Corona-bedingt entgangener Einnahmen (Eintrittsgelder, Einnahmen aus Veranstaltungen, teils auch Mitgliedsbeiträge et cetera) und zur Deckung zusätzlicher Kosten für durch die Pandemie bedingte Schutzmaßnahmen dienen. Die Fördermittel können ab sofort beantragt werden.

„Mit der Unterstützung durch das Land wollen wir gemeinnützigen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen helfen, ihre wertvolle Arbeit trotz der Corona-Krise fortzuführen“, betonte Sozialminister Manne Lucha. „Bürgerschaftliches Engagement ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Die Corona-Pandemie hat an vielen Orten in Baden-Württemberg gezeigt, was es bedeutet, füreinander da zu sein und sich einzubringen. Deshalb müssen wir alles daransetzen zu vermeiden, dass Vereine und Organisationen auf breiter Front durch die Krise zahlungsunfähig werden.“  

Online-Anträge beim Regierungspräsidium Tübingen ab sofort möglich

Die Fördermittel können bis spätestens 31. Oktober 2020 über das Service-Portal Baden-Württemberg beim zuständigen Regierungspräsidium Tübingen beantragt werden. Bei der Antragstellung der Fördermittel muss zunächst ein Servicekonto angelegt werden. Sowohl die Voraussetzungen als auch das Verfahren werden bei der Antragstellung im Einzelnen erläutert.

Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Not geraten sind. Dazu zählen beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren sowie Migrantenvereine und -organisationen. Auch Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung, Frauen- und Kinderschutzhäuser, gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung, Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie solche im Bereich der Wohnungslosenhilfe können einen Förderantrag stellen. Die antragstellenden Vereine und Organisationen müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und gemäß § 52 Absatz 1 Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sein.

Service Portal Baden-Württemberg: Fördermittel beantragen

Weitere Meldungen

Eine Gruppe von Studierenden nutzt VR-Simulatoren während des Unterrichts.
Hochschulen

71,6 Millionen Euro für zukunftsweisende Lehrprojekte

Zahlreiche Menschen sind auf einem Radweg bei Sonnenschein auf ihren Fahrrädern und E-Roller unterwegs.
Radverkehr

STADTRADELN 2025 startet am 1. Mai

Schülerinnen und Schüler melden sich in einer Klasse.
Integration

Land macht Druck beim Thema Integration

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Startup BW

Acht neue Unternehmen im Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed

Frau mit KI Brille
Digitalisierung

Vielfältiges Beratungsangebot beim Metaverse-Kongress

Visualisierung Heidelberg, Universitätsklinikum INF 220/221, ehem. Pathologie, Sanierung und Nachnutzung RM/HeiCINN, 1.BA
Vermögen und Bau

Sanierung am Universitätsklinikum Heidelberg beginnt

Eine Studentin der Hebammenwissenschaft hat während einer Übung in einer Vorlesung im Ausbildungszentrum DocLab des Universitätsklinikums Tübingen ein Kleidungsstück unter ihr Oberteil gestopft, um eine schwangere Frau darzustellen, damit eine Kommilitonin eine Betreuungsssituation mit ihr üben kann. (Bild: © dpa)
Studium

Erste Absolvierende der Hebammenwissenschaft feiern Abschluss

Garten- und Weinbau
Landwirtschaft

Auszahlung der EU-Frostbeihilfen

Mittelalterspielplatz in Neuenburg am Rhein
Städtebau

Städtebauförderprogramm 2026 startet

Motorhaube eines Polizeiautos, auf welcher ein Förderbescheid des Verkehrsministeriums für Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Höhe von 787.500 Euro liegt.
Elektromobilität

225 neue Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge der Polizei

Ein breiter Radweg führt getrennt an einer Straße entlang und geht in eine Brücke über.
Radwege

Mehr sichere Radwege im ganzen Land

Städtebauliche Erneuerung Ühlingen
Städtebau

Ortsmitte in Ühlingen-Birkendorf erfolgreich saniert

Fertiggestellter Neubau Besigheimer Straße 14 / Gartenstraße 23-25 in Hessigheim
Städtebau

Ortsmitte in Hessigheim erfolgreich saniert

Städtebauliche Erneuerung Geigersbühl: Forum der Generationen
Städtebau

Städtebaumaßnahme in Großbettlingen abgeschlossen

Ministerin Nicole Razavi besucht den Tabakschopf in Neuried-Schutterzell
Denkmalpflege

Erfolgsprogramm „Wohnen im Denkmal“ wird neu aufgelegt