Wohnen

Land fördert weiterhin Mietspiegel-Kooperationen

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Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Symbolbild

Das Land verlängert die Förderung von Kooperationsprojekten zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel bis Ende 2024. Qualifizierte Mietspiegel machen den Wohnungsmarkt transparenter und sorgen für Rechtssicherheit bei Fragen zur zulässigen Miethöhe.

Das Land fördert weiterhin Extern: kommunale Kooperationen zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel (Öffnet in neuem Fenster). Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen verlängert die Förderung um weitere zwei Jahre bis Ende 2024 und stellt dafür Landesmittel in Höhe von 100.000 Euro jährlich zu Verfügung.

Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, sagte: „Qualifizierte Mietspiegel sind für Vermieter und Mieter gleichermaßen wertvoll. Sie machen den Wohnungsmarkt transparenter und sorgen für Rechtssicherheit bei Fragen zur zulässigen Miethöhe. Das beugt unnötigen Konflikten zwischen den Mietparteien vor.“

Förderung bietet Kommunen Anreiz für Kooperationen

Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt werden. Die Förderung des Landes bietet Städten und Gemeinden einen Anreiz, um in Kooperation mit anderen großräumig und möglichst flächendeckend qualifizierte Mietspiegel zu erstellen. Für die kooperierenden Kommunen ergeben sich dadurch wichtige Synergieeffekte. Sie übernehmen die Projektsteuerung gemeinsam, die anfallenden Kosten verteilen sich auf alle Kooperationspartner und sie können die finanzielle Unterstützung des Landes in Anspruch nehmen.

Mietspiegelpflicht in Baden-Württemberg übererfüllt

Die Extern: Mietspiegelreform auf Bundesebene von 2021 (Öffnet in neuem Fenster) betont die Bedeutung von Mietspiegeln als verlässliche Quelle der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie hat die Transparenz und Rechtssicherheit insbesondere von qualifizierten Mietspiegeln weiter gestärkt und eine Mietspiegelpflicht für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern eingeführt. Diese Mietspiegelpflicht wurde in Baden-Württemberg bereits zum Inkrafttreten am 1. Juli 2022 übererfüllt: Alle 25 Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern hatten bereits vorher nicht nur einen einfachen, sondern sogar einen qualifizierten Mietspiegel erstellt. Von diesen 25 Städten erhielten zehn Städte die Landesförderung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels.

Rund 20 Prozent der Bevölkerung im Land bislang erreicht

Seit 2018 fördert das Land Baden-Württemberg kommunale Kooperationen zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel. Die Einrichtung des Förderprogramms ging auf eine Empfehlung der Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg zurück. Sie war damals die bundesweit erste Landesförderung qualifizierter Mietspiegel. Seit 2018 wurden bisher 35 Projekte gefördert, in denen 173 Kommunen miteinander kooperierten. Die Kooperationsprojekte wurden mit Fördermitteln in Höhe von rund 935.000 Euro unterstützt. Durch die Förderung konnten bereits rund 16 Prozent aller Gemeinden in Baden-Württemberg sowie 2,17 Millionen Einwohner des Landes, somit rund 20 Prozent der Gesamteinwohnerzahl von Baden-Württemberg, erreicht werden.

Gefördert werden Kooperationsprojekte von mindestens zwei Kommunen zur gemeinsamen Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels, wenn die kooperierenden Gemeinden zusammen eine Einwohnerzahl von mindestens 10.000 Einwohnern erreichen.

Anträge können jeweils bis 31. Oktober gestellt werden

Aufgrund der besonderen Bedeutung qualifizierter Mietspiegel in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten werden Kooperationsprojekte, bei denen sich mindestens eine Gemeinde in der Gebietskulisse der Landesverordnung zur Mietpreisbremse befindet, mit einem erhöhten Fördersatz von 0,50 Euro pro Einwohner unterstützt. Außerhalb der Gebietskulisse liegt die Förderung bei 0,25 Euro je Einwohner. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von maximal 40.000 Euro je Kooperationsprojekt begrenzt. Anträge für das Förderjahr 2023 können bis 31. Oktober 2023 und für das Förderjahr 2024 bis 31. Oktober 2024 beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gestellt werden.

Extern: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Förderung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels (Öffnet in neuem Fenster)

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