Wasserwirtschaft

Land fördert Wasserwirtschaft mit über 180 Millionen Euro

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Die Außenaufnahme zeigt die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Raum Offenburg bei Griesheim

Im Rahmen des Förderprogramms „Wasserwirtschaft“ stellt das Land über 180 Millionen Euro für Hochwasserschutz, Gewässerökologie, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bereit. Die Investitionen tragen zum Schutz der Umwelt und der Infrastruktur bei.

Das Umweltministerium stellt den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg im Jahr 2022 im Rahmen des Förderprogramms „Wasserwirtschaft“ über 180 Millionen Euro zur Verfügung. „Auch in diesem Jahr können wir unsere Kommunen weiterhin auf hohem Niveau bei ihren Investitionen zur Verbesserung der Wasserqualität, der Gewässerökologie und des Hochwasserschutzes unterstützen“, teilte Umweltministerin Thekla Walker anlässlich der Bekanntgabe der Fördermittel für das Jahr 2022 mit.

Investitionen zum Schutz der Umwelt und der Infrastruktur

„Unsere Wasserversorgung und unsere Gewässer im Land stehen vor großen Herausforderungen – auch angesichts der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels. Starkregen gefolgt von Hochwasser aber auch zunehmende Trockenperioden sind Ereignisse, mit denen wir in unseren Breiten immer öfter umgehen müssen“, betonte Walker. Zum Schutz der Umwelt und der Infrastruktur seien deshalb Investitionen in die Wasserversorgung, moderne Kläranlagen, Hochwasserrückhaltebecken oder in den Gewässerschutz wichtiger denn je.

In diesem Jahr fließen fast 91 Millionen Euro in Maßnahmen im Abwasserbereich. Mit rund 48 Millionen Euro bezuschusst das Umweltministerium Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Für die Wasserversorgung sind rund 43 Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel verteilen sich über alle vier Regierungsbezirke.

Ausgewählte Vorhaben des Förderprogramms 2022

Die wichtigsten Maßnahmen des Förderprogramms sind in diesem Jahr unter anderem:

Die im „Förderprogramm 2022 gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft“ enthaltenen Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.

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