Menschen mit Behinderungen

Land fördert „Toiletten für Alle“ erneut mit bis zu 200.000 Euro

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Mann im Rollstuhl testet die höhenverstellbare Wandklappliege für Erwachsene in einer „Toilette für alle“

Das Land fördert die Ausstattung geeigneter Räume als „Toiletten für Alle“ für Menschen mit schweren Behinderungen erneut mit bis zu 200.000 Euro. Geeignete Toiletten für alle Menschen sind ein wichtiger Baustein der Barrierefreiheit.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration stellt erneut bis zu 200.000 Euro für die Einrichtung von öffentlichen Toiletten bereit, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit besonders schweren Behinderungen ausgerichtet sind. Baden-Württemberg ist bislang das einzige Bundesland, das die Ausstattung der für die Betroffenen so wichtigen „Toiletten für Alle“ fördert. Inzwischen gibt es hier bereits 85 solcher vom Land geförderten Toilettenanlagen, sechs weitere sind derzeit in Planung beziehungsweise Umsetzung.

„Barrierefreiheit hat viele Facetten, geeignete Toiletten für alle Menschen gehören als wichtiger Baustein dazu,“ sagte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig am 21. August 2024 in Stuttgart. „Vor wenigen Jahren gab es in Baden-Württemberg noch kaum öffentlich zugängliche Toiletten, in denen beispielsweise Inkontinenzmaterial gewechselt werden konnte. Hierfür musste man unterwegs etwa auf den Boden einer Rollstuhltoilette oder die Rückbank eines Autos ausweichen. Viele Betroffene verzichteten daher ganz darauf, das Haus für längere Zeit zu verlassen“, so Leidig weiter.

Neuer Förderaufruf

Um die Situation zu verbessern und damit eine Teilhabe von Menschen mit besonders schweren Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen, fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration seit einigen Jahren die Ausstattung geeigneter Räume als „Toilette für Alle“. Dazu gehören auch mobile Varianten, die beispielsweise in einem entsprechend ausgestatteten Container bei Veranstaltungen im Freien aufgestellt werden können.

Die Planung zur Ausstattung wird vor Antragstellung mit dem Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e. V. abgestimmt und von diesem geprüft.

Förderanträge für eine „Toilette für Alle“ können von Gemeinden und Kreisen, öffentlich-rechtlichen oder privaten Organisationen, Vereinen und Trägern von öffentlich zugänglichen Einrichtungen gestellt werden.

Mittlerweile gibt es „Toiletten für Alle“ beispielsweise im Erlebnispark Tripsdrill, im Europa-Park Rust, in den Stadien des VfB Stuttgart und des SC Freiburg, auf der Messe Stuttgart und der Messe Karlsruhe, im Zoologischen Garten in Karlsruhe, auf der Insel Mainau und seit Kurzem im Pfahlbauten Museum in Unteruhldingen.

„Toilette für Alle“

Zu einer „Toilette für Alle“ gehören eine höhenverstellbare Liege für Erwachsene und ein elektrischer Personen-Lifter, der Personen sicher vom Rollstuhl auf das WC oder die Liege hebt. Dort liegen sie bequem und hygienisch, während die Begleitperson die Inkontinenzeinlage wechseln kann. Komplettiert wird die „Toilette für Alle“ durch einen luftdicht verschließbaren Mülleimer.

Zu den Betroffenen zählen vor allem Menschen mit angeborenen schweren und mehrfachen Behinderungen, Menschen mit Schädel-Hirn-Trauma, Menschen, die an Multipler Sklerose erkrankt sind, Menschen mit Querschnittlähmung sowie ältere Menschen, die schwer pflegebedürftig und/oder dement sind. Angesichts der steigenden Zahl der hochbetagten Menschen kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Betroffenen in Zukunft weiter zunehmen wird.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Förderaufruf „Toiletten für Alle“ 2024

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