Erneuerbare Energien

Land fördert Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen

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Solar-Carport mit Ladeinfrastruktur in Rheinfelden der Fa. Energiedienst AG, Förderprojekt INPUT

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Land die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Dadurch werden versiegelte Flächen zu Sonnenkraftwerken.

Parkplätze mit Photovoltaik-Anlagen zu überdachen – das ist eine der vielen Maßnahmen in Baden-Württemberg, um die Extern: Energiewende (Öffnet in neuem Fenster) im Land voranzu­bringen und klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu verringern. Mit dem am 30. März 2023 gestarteten Extern: Förderprogramm (Öffnet in neuem Fenster) unterstützt das Land die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen.

„Wir überdachen bereits bestehende Parkplätze im Land mit Photovoltaik-Anlagen und verwandeln somit versiegelte Flächen in wahre Sonnenkraftwerke. Die Flächen bei uns im Land sind begrenzt – auf diese Art und Weise nutzen wir den Raum doppelt und bringen den Ausbau der Extern: Sonnenenergie (Öffnet in neuem Fenster) im Land weiter voran“, betonte Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker in Stuttgart.

Förderprogramm schafft Anreiz für bestehende Parkplatzflächen

Vor diesem Hintergrund schafft das Ministerium für Umwelt, Klima und Energie­wirtschaft mit seinem Förderprogramm einen Anreiz, Photovoltaik (PV) auf bestehen­den Parkplätzen auszubauen. Gefördert werden zum einen Investition in eine PV-Überdachung von bestehenden Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen, dies in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteil­netz angeschlossenen Anlage. Zum anderen wird die Erstellung von regionalen und vernetzenden Konzepten unterstützt.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, rechtsfähige Personenge­sellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Ge­meindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Ent­wicklungseinrichtungen.

In einem ersten Schritt stehen für das Förderprogramm 2,5 Millionen Euro bereit. Das Förderprogramm wird im Laufe des Jahres weiterentwickelt und um weitere Förderbereiche erweitert.

Anträge können bis zum 22. Mai 2023 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) gestellt werden:

Extern: Projektträger Karlsruhe (PTKA): Antrags- und Informationsunterlagen (Öffnet in neuem Fenster)

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