Coronavirus

Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im Nahverkehr

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Polizeibeamte stehen an einer Haltestelle der Stuttgarter Straßenbahnen hinter einer Frau mit Mundschutz. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Die ersten gezielten Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr durch die Polizei haben begonnen. Zum Auftakt fand eine Kontrollaktion des Polizeipräsidiums Aalen statt, bei der 976 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt wurden.

„Die ersten gezielten Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) durch die Polizei haben gezeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger den Ernst der Corona-Lage erkannt haben und sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Der Großteil der Fahrgäste im Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und im Landkreis Schwäbisch Hall hat am Donnerstag, 13. August 2020 vorschriftsmäßig einen Mund- und Nasenschutz getragen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Kontrollen im Bereich des Polizeipräsidiums Aalen.

100 Polizeibeamte bei Kontrollen im Einsatz

Insgesamt 100 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Aalen und des Polizeipräsidiums Einsatz führten mobile und stationäre Kontrollen durch, unter anderem auf den S-Bahn-Linien S2, S3 und an den Busbahnhöfen Aalen, Crailsheim, Schwäbisch Hall, Waiblingen, Backnang und Schwäbisch Gmünd. Bei den rund 3.650 Kontrollen zeigte sich, dass sich der Großteil der Fahrgäste und der Personen, die an den kontrollierten Orten angetroffen wurden, an die Maskentragepflicht hielt.

„Insgesamt wurden 976 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. In nahezu allen Fällen zeigten sich diejenigen, die aufgrund nicht oder falsch getragener Masken von den Einsatzkräften angesprochen wurden, einsichtig und korrigierten ihr Fehlverhalten. In sieben Fällen mussten die Einsatzkräfte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen. In einem Fall wurde eine weitere Person beleidigend gegenüber einem Busfahrer – eine Strafanzeige folgt nun. Es geht übrigens nicht darum Kasse zu machen, es geht schlicht darum, das Notwendige zu tun um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, letztlich um die Rettung von Menschenleben“, so Minister Thomas Strobl.

Bußgeld von bis zu 250 Euro

Aufgrund der weiterhin bestehenden Gefahr der Ansteckung mit SARS-CoV-2 ist es Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bushaltestellen und Bahnsteigen sowie in Bahnhofsgebäuden eine nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einen vergleichbaren Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann seit dem 1. Juli 2020 mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Polizeipräsidien im Land damit beauftragt, mit einzelnen Kontrollaktionen die Einhaltung der Maskentragepflicht im ÖPNV gezielt zu überwachen. Den Anfang machte das Polizeipräsidium Aalen, unterstützt von Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz.

„Dort, wo es notwendig ist, werden wir weiterhin – mit Augenmaß, freilich mit aller Konsequenz – durch punktuelle, eng abgestimmte Kontrollaktionen dazu beitragen, die Pflicht zum Tragen einer Alltagsschutzmaske wieder verstärkt in das Bewusstsein der Menschen zu rücken. Natürlich können wir ein Ansteigen der Infektionsfälle nicht oder nicht nur durch Kontrollen verhindern. Wir brauchen vor allem vernünftige Bürgerinnen und Bürger, die nicht sorglos handeln oder die Ansteckungsgefahr im Alltag unterschätzen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann Leben retten. Es gilt: Einsicht, Rücksicht und Vorsicht“, so Innenminister Thomas Strobl.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)
Kernkraft

Offene Rohrdurchführungen im Kernkraftwerk Philippsburg

Renato Gigliotti
Polizei

Neue Leitung für das Polizeipräsidium Ravensburg

Ein Mitarbeiter von Kawasaki führt bei der Industriemesse Hannover Messe am Messestand von Microsoft die Überwachung und Steuerung einer Maschine mit einer AR-Brille (Augmented Reality) vor.
Industrielle Innovation

Baden-Württemberg auf der Hannover Messe 2026

Minister Hermann und die Bine von bwegt klatschen sich ab
Nahverkehr

bwegt-Wanderweg Tübingen-Rottenburg eröffnet

Projektteam, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (Dritte von links), Direktorin des Amtsgerichts Nürtingen Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (Vierte von links), Dr. Markus Volz Vizepräsident des Landgerichts Stuttgart (5. v. l.)
Justiz

Pilotprojekt „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ gestartet

Landessieger von „Jugend debattiert“ stehen fest (Bild: Kultusministerium Baden-Württemberg)
Schule

Siegerinnen und Sieger von „Jugend debattiert“ gekürt

Streuobstwiese
Streuobst

20. landesweiter Streuobsttag in Hohenheim

Neuer Rettungshubschrauber Christoph Ortenau
Rettungsdienst

Rettungshubschrauber Christoph Ortenau startet in Lahr

Ein Mann wird geimpft.
Gesundheit

Impfen zeigt positive Auswirkungen

Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen.
Ländlicher Raum

Jugendliche fürs Ehrenamt begeistern

Drohne mit Auslegearm zum Einölen der Eier beim Anflug an einen Baum mit Kormorannestern
Fischerei

Drohnen-Testflug zum Kormoranmanagement am Bodensee

links: Behältnis, das am Ostersonntag (5. April 2026) in einem Garten gefunden wurde; rechts: Laboranalyse
Strahlenschutz

Fundstück enthielt zu keinem Zeitpunkt Polonium-210

Grafik mit Überschrift „Die Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch lädt ein zur Kundgebung“, darunter Schild einer Demonstration mit der Aufschrift „Inklusion ist kein Sparmodell!“ und den Informationen „5. Mai 2026, 14 Uhr, Stuttgart Zentrum“.
Menschen mit Behinderungen

Kundgebung zum Recht auf Inklusion am 5. Mai 2026

Euro-Banknoten
Krankenversicherung

Versicherungsfremde Leistungen endlich aus Bundeshaushalt finanzieren

Polizeistreife bei Verkehrsunfall
Polizei

Bilanz des europaweiten Speedmarathons 2026