Tierschutz

Keine Anerkennung von PETA

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Verwaltungsgericht Stuttgart (Bild: © dpa)

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage von PETA gegen das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ab und bestätigte somit die Auffassung des Ministeriums, dass die Organisation die Anerkennungsvoraussetzungen des Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes nicht erfülle.

Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitteilte, wurde die Klage von PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Damit hat das Gericht eindeutig klargestellt, dass PETA die Anerkennungsvoraussetzungen des Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes nicht erfüllt. Als Grund nannte das Gericht, dass PETA nicht jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermögliche, diese Auffassung teilen wir“, sagte die Sprecherin des Ministeriums, Isabel Kling.

PETA hat in Baden-Württemberg nur drei ordentliche Mitglieder mit vollem Stimmrecht. Bundesweit sind es neun ordentliche Mitglieder, davon zwei Vorstandsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland.

Im Mai 2015 hatte der baden-württembergische Landtag die Einführung von Mitwirkungsrechten und das Verbandsklagerecht beschlossen. Gesetzlich festgelegte Kriterien, die im Juli 2016 im Rahmen einer Durchführungsverordnung näher konkretisiert wurden, stellen dabei sicher, dass nur landesweit tätige und demokratisch strukturierte Organisationen anerkannt werden, die jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermöglichen. Darüber hinaus müssen diese jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat folgende drei Organisationen offiziell bestätigt:

  • Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V.,
  • Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V.,
  • Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Geschäftsstelle Baden-Württemberg.

Der Antrag von PETA erfüllte die gesetzlichen Voraussetzung nicht und wurde daher vom Ministerium abgelehnt. Hier gegen richtete sich die Klage von PETA.

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