Wald

Gemeinsam für eine zukunftsfähige Forstwirtschaft

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Douglasien-Holzstämme liegen im Wald. (Foto: dpa)

Das Kartellverfahren zum Rundholzverkauf stellt die Forstwirtschaft im Land vor eine schwierige Situation. Auf der Mitgliederversammlung der Forstkammer Baden-Württemberg hat Forstminister Peter Hauk dazu aufgerufen, gemeinsam eine Lösung bei der Verantwortung für den Wald und die Waldbesitzenden in Baden-Württemberg zu finden.

„Jetzt kommt es darauf an, dass wir gemeinsam eine Lösung bei der Verantwortung für den Wald und die Waldbesitzenden in Baden-Württemberg finden. Es gilt verlässliche Grundlagen zu schaffen, damit auch in Zukunft der Wald wirtschaftlich erfolgreich und nachhaltig multifunktional bewirtschaftet werden kann“, sagte Forstminister Peter Hauk auf der Mitgliederversammlung der Forstkammer Baden-Württemberg in Schorndorf (Rems-Murr-Kreis).

„Die Umsetzung des Kartellamtsbeschlusses wird weitreichende Folgen für die Forst- und Holzwirtschaft in Baden-Württemberg haben. Jetzt gilt es bewährte Strukturen und Kooperationen zwischen den Waldbesitzarten zu bewahren und kartellrechtskonform weiterzuentwickeln. Ich fordere alle Beteiligten auf, sich verantwortungsbewusst und solidarisch in den Gestaltungsprozess mit einzubringen. Es geht um die Zukunft der Waldbewirtschaftung in Baden-Württemberg – und um sinnvolle Lösungen, die Wald und Waldbesitz gerecht werden“, betonte Hauk.

Forstwirtschaft ist wesentlicher Wirtschaftsfaktor im Ländlichen Raum

Die Forstwirtschaft ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor im Ländlichen Raum. Fast 40 Prozent Baden-Württembergs sind bewaldet. „An diesen Wald stellt unsere heutige Gesellschaft hohe Ansprüche. Er soll Holz liefern, Tieren und Pflanzen einen Lebensraum bieten, zu Spaziergängen einladen, für saubere Luft, ein ausgeglichenes Klima und frisches Wasser sorgen und den Boden schützen. Diejenigen, denen der Wald gehört, erwarten zudem, dass sie ihren Wald wirtschaftlich nutzen können, nicht zuletzt, um mit den Erträgen die notwendige Waldpflege finanzieren zu können. Die Landesregierung wird die Waldbesitzenden bei den aktuellen Herausforderungen unterstützen“, sagte der Forstminister. Hierfür steht ein leistungsfähiger Mix von Beratung, Betreuung bis zur finanziellen Unterstützung zur Verfügung. Im Zuge des Kartellverfahrens werde dieser Bereich partiell angepasst. „Davon unberührt ist die direkte Förderung einer multifunktionalen Forstwirtschaft. Jährlich werden 7,5 Millionen EU-, Bundes- und Landesmittel dafür aufgewendet“, sagte Hauk.

„Die Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur und des Testbetriebsnetzes bestätigen: den Waldbesitzenden im Land geht es gut. Der körperschaftliche Durchschnittsforstbetrieb schreibt seit zwölf Jahren schwarze Zahlen. Größere Privatforstbetriebe erzielen Reinerträge von über 200 Euro pro Hektar“, betonte der Minister. Dazu habe wesentlich die Renaissance der Holzverwendung im stofflichen und energetischen Bereich beigetragen.

Wald ist in guter Verfassung

Der Wald in Baden-Württemberg sei in einer guten Verfassung. „Holzzuwachs und Holzvorrat sind im bundesweiten Vergleich in der Spitzengruppe, ebenso der Anteil naturnaher Wälder. Der Totholzvorrat von fast 30 Kubikmeter pro Hektar ist bundesweit unschlagbar gut“, erklärte Hauk. Mit naturnah gemischten und gepflegten Mischwäldern sei man gut gerüstet, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen.

Die Bioökonomie werde die Nachfrage nach Holz weiter steigern. „Mit der Landesstrategie ‚Nachhaltige Bioökonomie‘ wollen wir Aktivitäten bündeln, die mit nachwachsenden Rohstoffen neue Verfahren, Produkte und neue Wertschöpfung generiert“, erläuterte Hauk.

Baden-Württemberg hat bundesweit die höchste Holzbauquote. Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes und Ressourcenknappheit kommt dem Bauen mit Holz und einer klimafreundlichen Gebäudesanierung eine besondere Bedeutung zu. „Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Holzbau-Hemmnisse abgebaut werden“, sagte der Minister. Mit der Forschungsinitiative zur stofflichen Verwendung von Laubholz, wolle man neue Felder für die hochwertige Holzverwendung erschließen. 

Kartellverfahren zum Rundholzverkauf

Das jetzige Kartellverfahren geht zurück auf eine Beschwerde der Sägeindustrie aus dem Jahre 2002, das 2008 mit einer Verpflichtungszusage des Landes abgeschlossen wurde. Die verordneten Maßnahmen wurden zwischenzeitlich umgesetzt, haben jedoch nicht die Erfolge gebracht, die das Kartellamt erwartet hatte. Deshalb hat dieses 2012 unter anderem auf Veranlassung der Säge- und Holzindustrie ein neues Verfahren gegen das Land eröffnet. Entsprechende Verfahren gegen weitere Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen) sind angekündigt. Mitte Juli 2015 erhielt das Land die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts, gegen die das Land Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hat. In Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts hat das Land mit Erlass vom 27. Juli 2015 den gebündelten Nadelstammholzverkauf für nichtstaatlichen Waldbesitz mit einer forstlichen Betriebsfläche über 100 Hektar durch ForstBW zum 1. September 2015 untersagt. Das Land reagierte mit dieser Maßnahme auf die Kernforderungen des Bundeskartellamtes. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am 4. Mai 2016 im Wesentlichen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts. Ein abschließende Urteil wird im Herbst 2016 erwartet. Die Umsetzung des Kartellamtsbeschlusses wird zu einer tiefgreifenden Organisationsänderung der Forstverwaltung in Baden-Württemberg führen mit Auswirkungen auf alle Waldbesitzenden in Baden-Württemberg.

Die Forstkammer ist Sprachrohr, Interessensvertretung und Dienstleister der privaten und kommunalen Waldbesitzenden Baden-Württembergs. 240.000 Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen sind Mitglied der Forstkammer – ländliche Gemeinden, Großstädte, Waldbauern und große private Familienbetriebe. Ihnen gehören dreiviertel des Waldes in Baden-Württemberg, über eine Million Hektar. Wichtigstes Organ der Forstkammer ist die Mitgliederversammlung, die sich aus den drei Gruppen Kommunalwald bzw. öffentlich-rechtliche Körperschaften, Großprivatwald (über 200 Hektar) und Kleinprivatwald (bis 200 Hektar) zusammensetzt. Die Mitgliederversammlung beschließt den Haushalt sowie die Satzung und wählt den Ausschuss.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald in Baden-Württemberg 

ForstBW

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