Justiz

Karlsruher Generalstaatsanwalt Uwe Schlosser tritt in Ruhestand

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V.l.n.r.: Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Ministerialrätin Gertrud Siegfried, Personalreferentin für den badischen Landesteil, Generalstaatsanwalt Dr. Uwe Schlosser und Justizminister Guido Wolf bei der Übergabe der Ruhestandsurkunde im Justizministerium (Bild: Justizministerium Baden-Württemberg)
V.l.n.r.: Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Ministerialrätin Gertrud Siegfried, Personalreferentin für den badischen Landesteil, Generalstaatsanwalt Dr. Uwe Schlosser und Justizminister Guido Wolf bei der Übergabe der Ruhestandsurkunde im Justizministerium

Justizminister Guido Wolf hat den Karlsruher Generalstaatsanwalt Uwe Schlosser zum 1. Juli in den Ruhestand verabschiedet.

Generalstaatsanwalt Dr. Uwe Schlosser hat am morgigen Dienstag, 30. Juni 2020, nach rund 36 Jahren in der baden-württembergischen Justiz seinen letzten Arbeitstag als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Er hatte die Behörde seit Dezember 2009 geleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe übt für den badischen Landesteil die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften und deren Zweigstellen aus, sie ist Mittelbehörde zwischen den Staatsanwaltschaften und dem Justizministerium. Über die Nachfolge von Dr. Uwe Schlosser wird zeitnah entschieden.

Justizminister Guido Wolf sagte: „Wenn sich Dr. Uwe Schlosser am morgigen Dienstag in Karlsruhe von den Kolleginnen und Kollegen der Generalstaatsanwaltschaft verabschiedet, verlieren diese einen Behördenleiter, wie man ihn sich nur wünschen kann: fachlich ausgezeichnet, stets verbindlich, aber immer auch menschlich, freundlich und nahbar. Er hat in den vielen Jahren seiner Tätigkeit für die baden-württembergische Justiz Herausragendes geleistet.“

Opferschutz als besonderes Anliegen

Mit seiner Amtszeit eng verbunden bleiben wird die Einrichtung der Zentralstelle für Vermögensabschöpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Diese unterstützt alle Strafverfolgungsbehörden in Baden-Württemberg bei der wichtigen Aufgabe, den Straftätern die Tatbeute wieder zu entziehen, um sie den Opfern der Straftat zurückgeben zu können. Ganz allgemein war ihm der Schutz der Opfer von Straftaten immer ein besonderes Anliegen, dem er als Vorsitzender der Opferschutzkommission wichtige Impulse geben konnte. Konsequent hat er sich für das Instrument des Täter-Opfer-Ausgleichs stark gemacht, um insbesondere bei Straftaten im sozialen Nahbereich nicht nur jugendlichen Straftätern die Folgen ihres Tuns vor Augen zu führen, sondern auch den Opfern eine aktive Rolle in der Aufarbeitung zu verleihen.

Dr. Uwe Schlosser sagte: „Auf meine Tätigkeit für die baden-württembergische Justiz blicke ich dankbar zurück. Sie war abwechslungsreich und ich habe sie immer gerne gemacht. Von meinem Dienstherrn wurde ich stets respektvoll behandelt. Daher würde ich mich auch heute wieder für den Landesdienst entscheiden“.

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