Gesundheit

Justiz schränkt Betrieb ein

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Richter im Landgericht Stuttgart

Die baden-württembergische Justiz wird angesichts steigender Zahlen am Coronavirus Infizierter den Betrieb einschränken.

Zur dringend erforderlichen Verlangsamung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) muss ab morgen der Betrieb in der Justiz auf den zwingend erforderlichen Dienstbetrieb und unaufschiebbare Verhandlungen beschränkt werden. Ein entsprechendes Schreiben des Ministeriums ist am vergangenen Wochenende an die Justizpraxis im Land versandt worden. Das gab Justizminister Guido Wolf am Montag, 16. März 2020, bekannt.

Minister Wolf sagte: „Die Verbreitung des Virus können wir nicht mehr stoppen. Es kommt aber entscheidend darauf an, dass wir die Verbreitung verlangsamen. Das verlangt uns allen einiges ab. Diese historische Situation erfordert auch für die Justiz Maßnahmen, wie sie in der Geschichte Baden-Württembergs bislang noch nicht notwendig waren: In Umsetzung der Beschlüsse des Ministerrats vom 13. März, wonach alle nicht notwendigen sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren sind, ist die Anwesenheit in den Dienstgebäuden der Justiz ab 17. März, vorläufig bis einschließlich 19. April, auf ein unabdingbar erforderliches Maß zu beschränken.“

Zwingend erforderlicher Dienstbetrieb ist sichergestellt

Wolf weiter: „Es muss sich niemand Sorgen machen. Der Rechtsstaat funktioniert auch in der Krise. Vorbehaltlich der richterlichen Unabhängigkeit wird jedoch nur der zwingend erforderliche Dienstbetrieb sichergestellt. Ich sage ausdrücklich: der Betrieb wird stark beschränkt, aber eingestellt wird er nicht. Alle dringenden und wichtigen Verhandlungen und Maßnahmen werden weiter stattfinden. Dazu gehören ermittlungsrichterliche Tätigkeiten, Haftsachen, eilige Familiensachen und generelle Eilentscheidungen sowie zum Beispiel langlaufende Strafverhandlungen. Die Verhandlungen, die stattfinden müssen, werden weiter öffentlich sein, so verlangt es das Gesetz. Ein Bereitschaftsdienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften besteht. Die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften ist sichergestellt. Wenn ein Täter auf frischer Tat festgenommen wird, kann er also weiterhin einem Haftrichter vorgeführt werden. Die Maßnahmen sind einschneidend, aber zum Schutze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Verfahrensbeteiligten und zur Verzögerung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus zwingend erforderlich.“ Minister Wolf warb um Verständnis, dass die erforderlichen Maßnahmen in der Folge dazu führen können, dass nicht besonders eilbedürftige Verfahren länger dauern könnten.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz bedeutet dies konkret, dass sie ab dem morgigen Dienstag soweit möglich von zuhause aus arbeiten. Soweit insbesondere im so genannten Servicebereich Heimarbeit noch nicht möglich ist, soll zur Dienstverrichtung lediglich das für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit erforderliche Personal im wechselnden Schichtbetrieb in den Dienstgebäuden anwesend sein. 42 Gerichtsstandorte sind bereits mit der elektronischen Akte ausgestattet, so dass für die dortigen Richterinnen und Richter vollwertiges mobiles Arbeiten im Homeoffice möglich ist.

Mitarbeiter können von Zuhause arbeiten

Um die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes – insbesondere in Eilfällen – weiter zu stärken, werden in den nächsten Tagen 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Fernzugängen in das Landesverwaltungsnetz ausgestattet, darunter auch 200 Arbeitsplätze von Serviceeinheiten.

Im Justizvollzug wurden bereits Ende Januar 2020 die Justizvollzugsanstalten des Landes über das Coronavirus informiert und erste Maßnahmen in Abstimmung mit der zentralen Hygienekommission des Vollzugs eingeleitet. Bereits mit Erlass vom 3. März 2020 hat das Justizministerium zum Schutz vor möglichen Ansteckungen veranlasst, dass der Besuch in den Justizvollzugsanstalten auf das gesetzlich vorgesehene Mindestmaß von einer Stunde pro Monat bei erwachsenen Häftlingen beschränkt wird. Zuvor betrug dies aus Gründen der Resozialisierung in den meisten Anstalten das drei- oder vierfache.

Schutz der Gefangenen und der Bediensteten

Nunmehr sind jedoch auch im Bereich des Justizvollzugs weitere Maßnahmen zwingend erforderlich: „Wir wissen, dass dies für die Gefangenen eine einschneidende Maßnahme ist, wir kommen aber in der jetzigen Situation nicht umhin, zum Schutz der Gefangenen und der Bediensteten Gefangenenbesuche vorerst vollständig auszusetzen. Über dringend erforderliche Ausnahmen entscheiden die Anstaltsleitungen im Einzelfall. Als Ausgleich werden Telefonzeiten der Gefangenen ausgeweitet.“

Minister Wolf stellte zudem klar: „Jeder, der zu einer Freiheitsstrafe verurteilt ist, hat diese abzusitzen, vorzeitige Entlassungen gibt es nicht.“ In einem speziellen Bereich, dem Bereich der Ersatzfreiheitsstrafen, würden jedoch Strafantritte zunächst um drei Monate verschoben: „Wer eine Ersatzfreiheitsstrafe antritt, wurde lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt, hat diese bislang aber nicht bezahlt und muss daher ersatzweise eine Haftstrafe absitzen. Die jetzige Lage erfordert, um Kapazitäten in den Anstalten freizuhalten und um das Personal zu entlasten, dass wir aktuell anstehende Ersatzfreiheitsstrafen zunächst um drei Monate verschieben. Auch hier handelt es sich jedoch lediglich um eine Verschiebung, nicht um einen Erlass. Wer seine Geldstrafe nicht zahlt, dem droht in den kommenden Monaten weiterhin die Ersatzfreiheitstrafe.

Im Personal einer Vollzugseinrichtung, konkret im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg, hat sich inzwischen bei drei Bediensteten ein erster COVID-19-Verdacht bestätigt. Entsprechend der allgemeinen Empfehlungen befinden sich die zehn Kontaktpersonen in Quarantäne. Die betroffene Station wurde isoliert. Dort gibt es bisher jedoch keine weiteren Anzeichen für eine Infektion. Bei weiteren Verdachtsfällen werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Aktuelle Infos zu Corona in Baden-Württemberg

Sozialministerium: Einschätzung der aktuellen Lage für Baden-Württemberg, Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger, Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und mehr

Kultusministerium: Informationen für Schulen und Kindergärten

Bundesgesundheitsministerium: Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Verkehrsunfallbilanz 2025
Verkehrsunfallbilanz 2025

Straßenverkehr in Baden-Württemberg wird immer sicherer

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Lucha kritisiert Zulassungsstopp bei Integrationskursen

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

Justizministerin Marion Gentges (Vierte von links) mit dem Team des Projekts „DIE MUTMACHER“
Justiz

Begleithunde unterstützen in Strafprozessen

Flur in einem Krankenhaus
Gesundheit

248 Millionen Euro für Investitionen an 20 Kliniken

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Land mit vielfältiger Bio-Qualität auf BIOFACH präsent

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt

Wirtschaftsministerin Dr, Nicole Hoffmeister-Kraut (Zweite von rechts) überreicht Adolf Klek (Mitte) die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Adolf Klek mit Staufermedaille geehrt

von links nach rechts: Justizministerin Marion Gentges, Sabine Gwarys, Adam Michel (Vorstand AMSEL) und der Bürgermeister der Stadt Ettenheim, Bruno Metz
Justiz

Bundesverdienstkreuz für Sabine Gwarys

Symbolbild: Schatten von Händen einer erwachsenen Person und dem Kopf eines Kindes sind an einer Wand eines Zimmers zu sehen. (Bild: dpa)
Polizei

Pädokrimineller Täter festgenommen

Auszubildende in einer Berufsschule (Foto: © dpa)
Ausbildung

Duale Ausbildungsvorbereitung erhöht Karrierechancen