Windenergie

Internetportal ersetzt Windenergieerlass

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Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (Bild: © dpa)

Das Regierungspräsidium Tübingen hat ein Themenportal zur Windenergie mit Vorschriften, Hinweisen und sonstigen nützlichen Hilfestellungen für Planungsträger, Projektierer und Genehmigungsbehörden freigeschaltet. Die neue digitale Plattform informiert Interessierte umfassend über die aktuellen Anforderungen an Windkraftprojekte.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat ein zentrales „Themenportal Windenergie“ freigeschaltet. Das Portal enthält die beim Ausbau der Windkraft im Land zu beachtenden Vorschriften, Hinweise und sonstige nützliche Hilfestellungen. Es ersetzt den „Windenergieerlass“ aus dem Jahr 2012, der bestimmungsgemäß am 9. Mai 2019 außer Kraft treten wird.

„Das neue Internetportal informiert Planungsträger, Projektierer und Genehmigungsbehörden umfassend über die aktuellen Anforderungen, die Windkraftprojekte erfüllen müssen“, sagte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller. Es übernehme damit eine wesentliche Funktion des bald auslaufenden Windenergieerlasses und könne als digitale Plattform zudem darüber hinaus – anders als ein förmlicher Erlass – bei Bedarf jederzeit und rasch aktualisiert werden.

„Wir haben unser Ziel erreicht, mit dem Windenergieerlass den betroffenen Akteuren in Baden-Württemberg in kompakter Form alle relevanten Entscheidungsgrundlagen zu vermitteln und so den Ausbau der Windkraft im Land erfolgreich voranzubringen“, betonte der Minister. „Inhaltlich wird sich mit dem planmäßigen Außerkrafttreten des Erlasses im Mai nichts ändern“, sagte der Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Als rein verwaltungsinternes Instrument habe der Erlass ohnehin keine eigenständige rechtliche Außenwirkung entfalten können. „Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelten natürlich unverändert weiter“, betonte Untersteller. „Daher gilt beispielsweise auch der auf dem Bundesimmissionsschutzgesetz beruhende Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von regelmäßig 700 Metern unverändert fort.“

Extern: Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg: „Themenportal Windenergie“ (Öffnet in neuem Fenster)

Zentrale Stelle für Vollzugsunterstützung

Die „Zentrale Stelle für Vollzugsunterstützung“ (ZSV) im Regierungspräsidium Tübingen betreibt das „Themenportal Windenergie“. Die ZSV plant, die digitale Plattform kontinuierlich auszubauen und zu aktualisieren. Das nun für die Öffentlichkeit freigegebene Portal ist insofern als „Basisversion“ zu verstehen, die künftig auch entsprechend der Wünsche der Nutzerinnen und Nutzer des Portals fortentwickelt werden wird.

Extern: Umweltministerium: Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster)

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