Artenschutz

Gesetzentwurf zur Stärkung von Naturschutz und Landwirtschaft beschlossen

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Ein Traktor mäht  in Stuttgart eine Wiese, im Hintergrund sieht man den Fernsehturm. (Bild: dpa)

Um das Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft zu stärken, hat die Landesregierung eine Gesetzesnovelle beschlossen. Der Entwurf geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück.

Mit der Freigabe einer Gesetzesnovelle hat das Kabinett in seiner Sitzung am Dienstag, 17. März 2020, den Weg für einen ausgewogenen Artenschutz in Baden-Württemberg geebnet. Der Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück, die in einem breiten Beteiligungsprozess von Politik, Naturschutz und Landwirtschaft erarbeitet worden waren.

„Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung der Menschen mit hochwertigen Lebensmitteln heimischen Ursprungs bei gleichzeitiger Pflege unserer einmaligen Kulturlandschaften auf lange Sicht sicherzustellen. Gerade in der aktuellen Lage zeigt sich, wie wichtig die Arbeit der Landwirtschaft für die tägliche Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln ist. Mit unserem Gesetzesvorschlag setzen wir die mit den Verbänden vereinbarten Eckpunkte zur Stärkung der Biodiversität um und schaffen einen Weg, der die Belange einer zukunftsfähigen Landwirtschaft mit den Ansprüchen eines zeitgemäßen Artenschutzes vereint“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Neues Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft

„Wir müssen zu einem neuen Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft kommen“, ergänzte Umweltminister Franz Untersteller. „Die biologische Vielfalt von Pflanzen und Tieren ist unser aller Lebensgrundlage. Wir müssen sie schützen und erhalten. Die Bäuerinnen und Bauern sind die natürlichen Partner dabei.“ Die vorliegenden Gesetzesnovellen seien ein gutes Beispiel dafür, wie unterschiedliche Interessen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft ausgeglichen werden könnten und eine Partnerschaft aussehen könne, so Untersteller. „Ich finde, uns ist etwas sehr Gutes gelungen – Politik, Naturschutz und Landwirtschaft gemeinsam.“

„Durch unseren Gesetzesvorschlag sollen nun in den bestehenden Gesetzen notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen werden. Grundlage unseres Vorschlags sind die in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeiteten Eckpunkte zur Stärkung der Biodiversität, die wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren als wichtige Leitplanken betrachten“, sagte Landwirtschaftsminister Hauk. Der Vorschlag beschränke sich nicht nur auf die Landwirtschaft selbst, sondern nehme die gesamt Gesellschaft in die Pflicht. Kommunen, Privatpersonen und auch das Land selbst habe seinen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten.

Anreize, Förderungen und Unterstützung für mehr Artenschutz

„Unser Gesetzesvorschlag arbeitet vor allem mit Anreizen, Förderungen und Unterstützungen, weniger mit Einschränkungen und Verboten. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Gesellschaft die betroffenen Bäuerinnen und Bauern mit den wirtschaftlichen Folgen des Vorhabens nicht alleine lassen kann“, betonten Hauk und Untersteller. So seien alleine im Doppelhaushalt 2020/21 rund 62 Millionen Euro für ein breit aufgestelltes und ausgewogenes Bündel an Maßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus würden im Bereich der Beratung zum Pflanzenschutz und zum Ökolandbau zusätzliche 20 Stellen geschaffen. Artenschutz koste Geld. Der erhöhte Aufwand sei aber in Anbetracht der dringenden Erforderlichkeit mehr als gerechtfertigt. Die Kosten, die beispielsweise durch einen dauerhaften Verlust der Bestäubungsleistung von Insekten entstehen würden, wären um ein Vielfaches höher. Die bereitgestellten Mittel seien Investitionen in die langfristige Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen.

Der gesamte Entstehungsprozess des Gesetzesvorschlags ausgehend vom geplanten Volksbegehren ‚Rettet die Bienen‘ bis heute zeige, dass sich die Landwirtschaft auf sich ändernde gesellschaftliche Anforderungen einstellen und diese aktiv mitgestalten könne. „Unsere über 40.000 Bauern im Land sind nicht nur Nahrungsmittelerzeuger und Landschaftspfleger. Sie sind auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und ein identitätsstiftendes Rückgrat unserer Gesellschaft, nicht nur im Ländlichen Raum“, sagte Landwirtschaftsminister Hauk. „Der Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetztes geht jetzt in die Verbändeanhörung. Die Interessenvertreter haben drei Wochen Zeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause abzuschließen“, erklärte Umweltminister Untersteller.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes:

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