Steuern

Gesetzentwurf zur Eindämmung von Share Deals nimmt wichtige Hürde

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Steuern Gesetzentwurf zur Eindämmung von Share Deals nimmt wichtige Hürde

Der Gesetzentwurf zur Eindämmung sogenannter Share Deals hat den Finanzausschuss des Bundestages passiert. Das Land hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich für die Eindämmung von Steuervermeidung bei der Grunderwerbsteuer und damit für mehr Steuergerechtigkeit stark gemacht.

Der Gesetzentwurf zur Eindämmung sogenannter Share Deals hat heute den Finanzausschuss des Bundestages passiert. Damit nimmt das Gesetzgebungsverfahren, das Steuergestaltungsmodelle beim indirekten Erwerb von Grundstücken möglichst unattraktiv machen soll, eine wichtige Hürde. Mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat könnte es zum 1. Juli 2021 in Kraft treten.

„Es ist höchste Zeit, dass die große Koalition in Berlin ihren Widerstand aufgibt“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Endlich ist die Eindämmung von Steuervermeidung bei der Grunderwerbsteuer greifbar, für die sich Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren stark gemacht hat.“ Kern der geplanten Regelungen ist, dass bei einem indirekten Erwerb von Grundstücken über eine Beteiligung an einer grundstückshaltenden Gesellschaft nur dann keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, wenn weniger als 90 Prozent der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden. Zusätzliche Bedingung ist, dass mindestens zehn Jahre keine weiteren Anteile dazu erworben werden. Derzeit gilt eine Frist von fünf Jahren.

Regelungen machen Share Deals deutlich unattraktiver

„Ich bin überzeugt davon, dass die strengeren Regelungen Share Deals deutlich unattraktiver machen“, so Sitzmann. „Das alles hätten wir schon viel früher haben können. Die Länder hatten ihren Teil getan.“ Baden-Württemberg hatte sich immer wieder über den Bundesrat für eine gesetzliche Regelung zur Eindämmung von Share Deals eingesetzt. „Im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit ist leider viel Zeit verloren gegangen“, sagte Sitzmann. „Doch jetzt scheint sich unser kontinuierlicher Einsatz doch zu lohnen. Die Prognosen der Fachleute geben Anlass für Optimismus, dass Share Deals damit deutlich an Attraktivität verlieren.“

Von einem Share Deal ist die Rede, wenn nicht ein Grundstück selbst, sondern eine Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft auf einen oder mehrere Gesellschafter übergeht. Bleibt die Beteiligung unter 95 Prozent und wird diese Beteiligungsgrenze für mindestens fünf Jahre nicht überschritten, fällt nach aktueller Gesetzeslage keine Grunderwerbsteuer an. Erst bei einem Übergang von 95 Prozent und mehr wird ein Grundstückserwerb fingiert und es fällt Grunderwerbsteuer in Höhe des gesamten Grundstückswerts an.

Gesetzentwurf geht weiter an Bundestag und Bundesrat

2016 hat die Finanzministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die gesetzliche Änderungsvorschläge erarbeiten sollte. Ziel war es, Steuervermeidungsmodelle durch Share Deals unattraktiv zu machen. Nach einem Beschluss der Finanzministerkonferenz im November 2018 waren die Vorschläge von der Bundesregierung zunächst nicht weiterverfolgt worden. Erst im Juli 2019 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der im Wesentlichen auf den Formulierungsvorschlägen der Finanzministerkonferenz beruht. Trotz positiver Stellungnahme des Bundesrates im September 2019 hatte sich der Finanzausschuss des Bundestages bis heute nicht abschließend mit dem Gesetzentwurf befasst. Nach der Befassung im Finanzausschuss des Bundestages wird der Gesetzentwurf im Plenum des Bundestages behandelt. Im Anschluss werden sich der Finanzausschuss und das Plenum des Bundesrates damit befassen. Mit deren Zustimmung kann das Gesetz zum 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Weitere Meldungen

Ein Wanderer geht beim Naturschutzzentrum Kaltenbronn im Schwarzwald einen Weg entlang. (Bild: © Uli Deck / dpa)
Forst

Appell zur Stärkung des Waldumbaus

Grüne Woche 2026
Landwirtschaft

Baden-Württemberg bei der Grünen Woche 2026 erleben

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Bürgergeld

Hoffmeister-Kraut unterstützt geplante Bürgergeld-Reform

Tasten einer beleuchteten Tastatur. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Digitalisierung

Erster erfolgreicher Datenabruf über nationales Datensystem

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Breitbandausbau

Land unterstützt Breitbandförderung mit über 231 Millionen Euro

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht den Sternsingerinnen und Sternsingern eine Geldspende.
Aktion Dreikönigssingen

Kretschmann empfängt Sternsingergruppen

von links nach rechts: Abteilungsleiter „Landwirtschaft" Dr. Konrad Rühl, Ministerialdirektorin Isabel Kling, Minister Peter Hauk und Abteilungsleiterin „Markt und Ernährung“ Petra Mock
Landwirtschaft

Spitzengespräch zu Erzeugerpreisen

Eine Frau bedient die Smartphone-App eines Onlinehändlers. (Foto: © dpa)
Marktüberwachung

Mehr Schutz bei Online-Einkäufen

Eine Sozialarbeiterin führt in der Landeserstaufnahme für Asylbewerber in Karlsruhe eine Beratung mit einem Flüchtling durch.
Migration

Landkreis Karlsruhe erfolgreich bei Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Landeswahlausschuss lässt 21 Landeslisten zu

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Modernisierung der Wahlverfahren in der Justiz

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Baurecht

Bauen mit Holz wird erleichtert

Eine Frau bedient das Portal ELSTER der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Steuern

Sieben Wochen Bearbeitungszeit für Steuererklärungen

Ein Logo des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT).
Forschung

Baden-Württemberg tritt Allianz zur Fusionsforschung bei

Ein Prüfstandshandwerker begutachtet am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt ein Raketen-Triebwerk
Wirtschaftsnahe Forschung

9,7 Millionen Euro für Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt