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Gemeinsame Übungen von Bundeswehr und Polizei

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Innenminister Thomas Strobl (Foto: © dpa)

Polizei und Bundeswehr sollen gemeinsam für den Ernstfall üben. Innenminister Strobl hat schon früh angeboten, dass eine solche Übung in Baden-Württemberg stattfinden kann. Daher soll Baden-Württemberg eines von vier Ländern sein, in dem eine solche Übung stattfindet.

„Sehr früh habe ich angeboten, die erste Übung von Bundeswehr und Landespolizei auch in Baden-Württemberg durchzuführen. Deshalb wurde nun Baden-Württemberg eines der vier Bundesländer, in dem Bundeswehr und Landespolizei im Februar einen gemeinsamen Anti-Terror-Einsatz im Inland üben“, sagte der Innenminister und stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl und ergänzte, dass Baden-Württemberg bei diesen Übungen gerne das Saarland miteinbeziehen beziehungsweise beteiligen werde.

Dass diese Übungen sorgfältig vorbereitet werden müssten, liege auf der Hand. Schließlich gehe es darum, sich intensiv und umfassend auf denkbare Situationen einzustellen und Vorsorge zu treffen, um für den Ernstfall bestmöglich vorbereitet zu sein. Gründlichkeit gehe hier vor Schnelligkeit. „Ich begrüße es, dass es im kommenden Jahr zu gemeinsamen Übungen kommt. Wir müssen die Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Bundeswehr und Polizei verbessern und testen“, sagte Strobl.

Strobl betonte erneut, dass der Einsatz der Bundeswehr im Innern die absolute Ausnahme ist. Die Landespolizei sei sehr gut aufgestellt, aber es könne Ausnahmesituationen geben, in denen sie auch von der Bundeswehr Unterstützung braucht. Eine großflächige, lang andauernde und länderübergreifende Terrorlage mit zeitgleich stattfindenden Terroranschlägen könnte eine solche Situation sein. Hier käme ein Einsatz der Bundeswehr in Betracht, wenn und soweit dies nach Artikel 35 Absatz 1 und 2 Grundgesetz verfassungsrechtlich zulässig ist. Dies aber nur auf Anforderung und unter der Leitung der Landespolizei.

„Über diese Fragen bin ich in engem Kontakt mit unserem Koalitionspartner und mit den Regierungsfraktionen. Ich werde das Thema auch im Koalitionsausschuss erläutern. Ich halte es für wichtig, dass wir nicht übereilt, aber zielführend handeln, weil es um die Sicherheit unserer Bürger geht“, betonte der Innenminister. Deswegen würde er gemeinsam – auf seinen Vorschlag hin – mit Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bei der bevorstehenden Klausurtagung der CDU-Landtagsfraktion in Berlin den Abgeordneten das weitere Vorgehen erläutern.

Strobl abschließend: „Seit Jahren ist es mein politisches Anliegen, in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland im Falle einer absoluten Ausnahmesituation zum Schutz unserer Bevölkerung alle verfügbaren Kräfte aufzubieten.“

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