Landwirtschaft

Förderung von regionalen Schlachthöfen nach Tierwohlkriterien

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Limpurger Rinder stehen auf einer Weide. (Bild: dpa)

Ab sofort können Anträge zur Förderung von Investitionen in regionalen Schlachthöfen nach Tierwohl-Kriterien, die die Verbesserung des Tierschutzes zum Ziel haben, gestellt werden. Für das Landesprogramm steht ein Fördervolumen von insgesamt bis zu elf Millionen Euro bereit.

„Baden-Württemberg setzt auf die Erzeugung hochwertiger heimischer Lebensmittel durch unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe mit nachhaltiger Landbewirtschaftung. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Tierhaltung. Unser erklärtes Ziel und gesellschaftlicher Auftrag ist es, dass Nutztiere tierschutzgerecht gehalten und geschlachtet werden. Um den Tierschutz weiter zu stärken, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen Maßnahmenplan erarbeitet. Der Plan sieht verschiedene Maßnahmen vor, mit denen neben dem Tierschutz auch die regionalen Schlachthöfe gestärkt werden sollen. Anträge zur Förderung von Investitionen in regionalen Schlachthöfen nach Tierwohl-Kriterien, die die Verbesserung des Tierschutzes zum Ziel haben, können ab sofort gestellt werden“ sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Landesförderprogramm ist vorbereitet

Das Landesförderprogramm für mehr Tierwohl an regionalen Schlachthöfen und die Förderung von teilmobilen Anlagen für eine hofnahe Schlachtung ist vorbereitet und wird nach der beihilferechtlichen Freistellung durch die EU-Kommission in Kürze veröffentlicht. Um insbesondere die Investitionen in Videoüberwachungssysteme im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung zu fördern und voran zu treiben, muss vor dem Beginn der Investition ein Förderantrag gestellt werden. Das sei nun möglich.

„Mit dem Landesprogramm können regionale Schlachtbetriebe, Metzgereibetriebe mit eigener Schlachtung und Erzeugerzusammenschlüsse für ihre an Tierwohlkriterien ausgerichteten Investitionen mit einer Förderung von bis zu 40 Prozent unterstützt werden. Darunter fallen Modernisierungsmaßnahmen bei bestehenden Schlachteinrichtungen, Neubauten von regionalen Schlachtstätten nach Tierwohl-Kriterien sowie die Anschaffung mobiler Schlachtanlagen für Schlachtunternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse,“ so der Minister. Die Landesregierung hat für dieses Landesprogramm ein Fördervolumen von insgesamt bis zu elf Millionen Euro bereitgestellt.

Förderung Schlachtung nach Tierwohl-Kriterien

Investitionen im Rahmen dieses Landesprogramms können gefördert werden, wenn sie den vom Ministerium für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz festgelegten Tierwohl-Kriterien entsprechen. Diese betreffen die Bereiche der Anlieferung der Tiere, der Unterbringung und dem Treiben der Tiere am Schlachthof, der Betäubung, dem Entbluten und der Schlachtung.

Aufgrund der beihilferechtlichen Vorgaben ist die Förderung auf sogenannte KMU (Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro beziehungsweise eine Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro nicht überschreiten) begrenzt. Zu den förderfähigen Aufwendungen für Investitionen in eine tiergerechte Schlachtung bis einschließlich Kühlung der Schlachtkörper können Zuwendungen als Zuschüsse zur Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 40 Prozent gewährt werden.

Interessierte Unternehmen können sich mit Fragen zur Förderung beziehungsweise Antragstellung an die Referate 34 des zuständigen Regierungspräsidiums oder an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wenden.

Förderwegweiser des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Förderantrag (unter der Rubrik Marktstrukturförderung)

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