Frühkindliche Bildung

Förderung von Kita-Betreuungsplätzen

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Kinder einer Kindergartengruppe nehmen in einem Gruppenraum mit ihrern Erzieherinnen an einer Bewegungseinheit mit einem Tuch teil.

Das Land stellt 105 Millionen Euro für den Ausbau und Erhalt von Kita-Betreuungsplätzen zur Verfügung. Träger von Kindertageseinrichtungen können bis einschließlich 31. Juli 2024 Zuschussanträge bei den Regierungspräsidien stellen.

Das Land unterstützt die Träger von Kindertageseinrichtungen kontinuierlich beim Ausbau und der Sicherung der Kinderbetreuung. Dafür stehen auch Mittel für die einmalige Förderung investiver Maßnahmen zur Schaffung und zum Erhalt von Betreuungsplätzen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms (VwV LInvP) gilt ab sofort. Bis einschließlich 31. Juli 2024 können Zuschussanträge bei den Regierungspräsidien gestellt werden. Die Träger wurden bereits im Vorfeld über die vorgesehene Regelung informiert.

Gut ausgestattete Kindertageseinrichtungen sind ein wichtiger Standortfaktor. Die Schaffung von Plätzen der Kindertagesbetreuung ist in Baden-Württemberg Aufgabe der Kommunen. Die Förderung dient, auch soweit andere Träger und Kindertagespflegepersonen gefördert werden, der Unterstützung der Kommunen beim Erhalt der Leistungsfähigkeit, mithin der kommunalen Selbstverwaltung. „Das Programm zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Baustein, um die Träger beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze zu unterstützen“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta, der im Kultusministerium für die frühkindliche Bildung zuständig ist. Er ergänzt: „Die Balance vor Ort zwischen dem Bildungsanspruch unserer Kinder, dem Betreuungsbedarf der Eltern und den Belangen der pädagogischen Fachkräfte bleibt weiterhin unser gemeinsames Ziel.“

105 Millionen Euro zur Verfügung gestellt

Mit den vom Land einmalig zur Verfügung gestellten Mitteln von bis zu 105 Millionen Euro sollen vorrangig solche Vorhaben bedient werden, die aufgrund der Überzeichnung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 in Baden-Württemberg nicht oder nicht in der beantragten Höhe bedient werden konnten. Mit dem Landesinvestitionsprogramm wird ein wichtiger Beitrag zum Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geleistet.

Pressemitteilung vom 8. Dezember 2023: Erprobungsparagraf tritt in Kraft

Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Investitionsprogramme zur Kinderbetreuungsfinanzierung sowie Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung aus Landesmitteln

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