Klimaschutz

Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ wird aufgestockt

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Das Umweltministerium nutzt zusätzliche Mittel des EU-Corona-Pakets, um das erfolgreiche Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ um 20,2 Millionen Euro aufzustocken und damit Kommunen bei ihren Bemühungen für den Klimaschutz zu unterstützen.

Die Europäische Union (EU) stellt mit ihrem „Aufbaufonds für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas“ (REACT-EU) insgesamt 47,5 Milliarden Euro für die europäischen Regionen bereit, um vor Ort die Folgen der Coronakrise rasch und effektiv abmildern zu können. Über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) entfallen auf Baden-Württemberg insgesamt fast 220 Millionen Euro. Das Umweltministerium nutzt diese zusätzlichen Mittel, um das erfolgreiche Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ um 20,2 Millionen Euro aufzustocken.

„Die Corona-Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf das Leben von jedem von uns. Konjunktur- und Investitionspakete der EU, des Bundes und Landes sollen diese Folgen abfedern. Wir werden diese Gelder nutzen, damit wir nachhaltiger aus der Krise kommen. Mit dem Förderprogramm ‚Klimaschutz mit System‘ setzen wir die Mittel der EU dafür ein, um Kommunen bei ihren Bemühungen für den Klimaschutz zu unterstützen“, betonte der Umweltminister Untersteller.

Aufruf zur Teilnahme am Förderprogramm „Klimaschutz mit System“

Förderfähig sind grundsätzlich alle investiven und nichtinvestiven Vorhaben aus dem Bereich des kommunalen Klimaschutzes, die den Ausstoß der Kohlenstoffdioxid-Emissionen der Kommunen reduzieren. Dazu gehören unter anderem energetische Sanierung, die Einbindung eigener Liegenschaften in Wärmenetze, Maßnahmen für einen klimafreundlicheren Fuhrpark, Auf- und Ausbau eines kommunalen Carsharing-Projekts sowie Schaffung energieeffiziente Wärmenetze einschließlich der Erzeugungsanlagen.

Gefördert werden Maßnahmen, deren zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 160.000 Euro betragen. Der Höchstbetrag der Förderung aus EU-Mitteln kann bis zu 3.000.000 Euro je Maßnahme beziehungsweise Maßnahmenkombination betragen. Im Einzelfall kann die Zuwendung mit Zustimmung des Umweltministeriums erhöht werden. Projektskizzen müssen bis zum 15. Februar 2021 eingereicht werden. Die Frist für die eigentliche Antragstellung wird voraussichtlich im Mai 2021 sein. Die Mittel müssen innerhalb der laufenden EU-Förderperiode ausgegeben werden.

Förderprogramm „Klimaschutz mit System“

Die Landesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ Gemeinden und Landkreise, die systematisch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Programm fördert die Umsetzung von Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes, die auf vorhandenen, in den Gemeinden und Landkreisen erarbeiteten Klimaschutzkonzepten oder auf der Teilnahme der Kommune am European Energy Award beruhen. Im Hinblick auf die kommunale Vorbildfunktion soll mit dem Programm eine Flächenwirkung erzielt werden.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtscahft: Klimaschutz mit System

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