Artenschutz

Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald offiziell ausgewiesen

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Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)

Ab sofort gilt es, Schafe, Ziegen und Gehegewild im gesamten Naturraum Schwarzwald mit einem wolfabweisenden Grundschutz zu sichern.

Das Umweltministerium hat offiziell das neue Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald ausgewiesen. Das Gebiet umfasst den gesamten Naturraum Schwarzwald. Es hat eine Größe von etwa 8.800 Quadratkilometern. Die genaue Gebietsabgrenzung sowie die in dem Gebiet liegenden Städte und Gemeinden sind in der Übersichtskarte dargestellt.

Land übernimmt Kosten für wolfabweisende Materialien

Umweltminister Franz Untersteller appelliert an die Tierhaltenden insbesondere im neuen Bereich des Wolfspräventionsgebiets: „Es ist jetzt wichtig, Schafe, Ziegen und auch Gehegewild möglichst bald mit einem wolfsabweisenden Grundschutz zu sichern. Dabei übernehmen wir beispielsweise bis zu 100 Prozent der Kosten zur Anschaffung von entsprechendem Material.“ Auch die mit dem Bau eines wolfsabweisenden Zauns verbundenen Arbeitskosten und der Unterhalt von Herdenschutzhunden würden zum Teil erstattet, so der Minister.

Wie schon bei der Ausweisung des Fördergebiets im Nordschwarzwald gilt auch in den neu hinzugekommenen Bereichen des Fördergebietes Wolfsprävention Schwarzwald zunächst eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die betroffenen Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und landwirtschaftlich gehaltenem Gehegewild haben also bis Ende Juli 2021 Zeit, ihre Weiden ausreichend vor einem Wolfsübergriff zu sichern. Bis zum Ablauf dieser Frist werden im neuen Bereich des Präventionsgebiets von einem Wolf verursachte Schäden oder Risse an Nutztieren also auch dann entschädigt, wenn ein wolfsabweisender Grundschutz nicht vorhanden war.

Umweltministerium: Der Wolf in Baden-Württemberg

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