Landwirtschaft

FIONA-Antragssaison 2023 beginnt

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Ein Traktor mäht  in Stuttgart eine Wiese, im Hintergrund sieht man den Fernsehturm. (Bild: dpa)

Das Land startet mit der Antragssaison 2023 zum Programm Flächeninformation und Online-Antrag „FIONA“ Ende März. Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag ist der 15. Mai 2023.

Das Antragssystem Flächeninformation und Online-Antrag (FIONA) startet im Laufe der 13. Kalenderwoche vom Montag, 27. März 2023 bis 2. April 2023 für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2023. Auf Grund der langen Abstimmungsphase sowie zahlreicher zu klärenden Umsetzungsfragen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf europäischer und nationaler Ebene und den damit verbundenen umfangreichen Anpassungen im Antragsverfahren ist die FIONA-Öffnung nicht früher möglich.

Informationspaket für Landwirte

Ein Informationspaket wurde für die Landwirtinnen und Landwirten zusammengestellt. Darin sind folgende Unterlagen enthalten:

  • das Merkblatt „Wichtige Informationen zum Gemeinsamen Antrag – GA 2023“
  • die Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag
  • die Nutzcodeliste
  • der Wegweiser durch FIONA
  • die Informationsbroschüre zur Konditionalität
  • das Infoblatt FFH-Mähwiesen
  • die Broschüre Artenreiches Grünland
  • die Information zur Online-Befragung „Potenziale landwirtschaftlicher Nebenprodukte für die Bioökonomie in Baden-Württemberg“ (Faltblatt)

Hinweise zur Möglichkeit einer kostenlosen Betriebsanalyse und Beratungsangebote liegen ebenfalls bei.

Zusätzlich erhalten die Landwirtinnen und Landwirte ein Schreiben des Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, mit Informationen zu aktuellen agrarpolitischen Themen.

Das Infopaket geht allen Antragstellerinnen und Antragsstellern des Gemeinsamen Antrags 2022 und den inzwischen neu registrierten Antragstellerinnen und Antragsstellern bis Ende März 2023 per Postauslieferung zu. Die Unterlagen für den Gemeinsamen Antrag 2023 sind auch online abrufbar.

Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag ist der 15. Mai 2023

Direkt nach der Einreichung des Antrags wird mittels Eingangsbestätigung über den erfolgreichen Eingang des Antrags in der Verwaltung informiert. Die Eingangsbestätigung ist auch in der FIONA-Dokumentenablage hinterlegt. Zusätzlich wird der Eingang des Antrags bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde auch auf der FIONA-Statusseite angezeigt.

Nach dem elektronischen Einreichen eines Antrags ist eine weitere Bearbeitung unmittelbar möglich. Der zuletzt eingereichte Antrag ist für die Auszahlung maßgeblich.

Für bestimmte Fördermaßnahmen sind Nachweise erforderlich. Die erforderlichen Nachweise und das jeweilige Einreichungsfristende sind in der Eingangsbestätigung unter Ziffer 6 aufgelistet.

Die Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag ist der 15. Mai 2023.

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: FIONA

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