Lebensmittelüberwachung

Ergebnisse zu Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder veröffentlicht

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Nahrungsergänzungsmittel mit Auslobungen für Kinder

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe hat Ergebnisse eines Untersuchungsprogramms zu Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder – speziell Säuglinge und Kleinkinder – veröffentlicht. Dabei wurden diverse Nahrungsergänzungsmittel als nicht verkehrsfähig beurteilt.

„Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe untersuchte zwischen 2021 und 2023 insgesamt 31 Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder. Die Produkte wurden überwiegend über das Internet beschafft. 19 Produkte (61 Prozent) waren dabei explizit für den Verzehr durch Säuglinge und Kleinkinder bestimmt. Alle 31 Produkte waren nicht verkehrsfähig, da sie nicht zugelassene Stoffe enthielten und irreführende Aufmachungen trugen. Zudem sind die hohen Nährstoffmengen problematisch, die mit diesen Produkten zugeführt werden. Aufgrund dieser Ergebnisse rate ich von Nahrungsergänzungsmitteln für Säuglinge und Kleinkinder grundsätzlich ab. Auch älteren Kindern sollten Eltern ohne ärztliche Empfehlung keine Nahrungsergänzungsmittel verabreichen,“ sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Peter Hauk am 29. August 2023.

Mit bunten Aufmachungen und entsprechenden Auslobungen zielen viele dieser Produkte speziell auf die Zielgruppe Säuglinge (unter zwölf Monaten) und Kleinkinder (ein bis drei Jahre).

Die Aufmachungen suggerieren den Eltern, dass Kinder einen spezifischen Bedarf an diesen Produkten hätten. Dies haben wissenschaftliche Studien aber bereits widerlegt.

Produkte enthalten nicht erlaubte Zusatzstoffe

Zudem enthalten diese Produkte nicht nur Vitamine und Mineralstoffe, sondern auch darin nicht erlaubte Zusatzstoffe. In den Proben problematisch waren vor allem die festgestellten Überschreitungen der Tageshöchstmengen vieler Nährstoffe, insbesondere bei Folsäure. Eine überhöhte Nährstoffzufuhr wird vor allem bei jungen Kindern als kritisch betrachtet, da sie zumindest den Organismus unnötig belastet.

Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kinder sind nicht explizit geregelt, sie sind dadurch aber auch nicht ausdrücklich verboten. „Aus unserer Sicht müssen auf Ebene der Europäischen Union (EU) möglichst zeitnah klarstellende konkrete Regelungen zu Nahrungs­ergänzungsmitteln, die für Kinder – insbesondere Säuglinge und Kleinkinder – bestimmt sind, festgelegt werden mit dem Ziel, einen möglichst hohen Gesundheitsschutz für diese empfindliche Verbrauchergruppe zu schaffen. Daher hat Baden-Württemberg dieses Thema auch in die Verbraucherschutzministerkonferenz eingebracht“, betonte Verbraucherschutzminister Peter Hauk.

„Ich empfehle Eltern, auf natürliche Nährstoffquellen aus herkömmlichen Lebensmitteln und auf eine ausgewogene Ernährung zu setzen. Sollte eine Unterversorgung mit einem Nährstoff befürchtet werden, holen Sie erst ärztlichen Rat ein“, appelliert Verbraucherschutzminister Hauk.

Ausgewogene Ernährung ist ausreichend

Der Nährstoffbedarf von Kleinkindern kann mit einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Familienernährung gedeckt werden. Kleinkinder können daher an den Mahlzeiten der Familie teilnehmen, die Vielfalt der Lebensmittel kennenlernen und so ihren Geschmack ausbilden. Das Netzwerk „Gesund ins Leben“ hat bundesweite Empfehlungen für die Ernährung und Bewegung von Kindern von ein bis drei Jahren entwickelt. Die empfohlene Kleinkindernährung enthält reichlich pflanzliche Lebensmittel, wie Obst, Gemüse, Getreide- und Getreideprodukte, Kartoffeln, Hülsenfrüchte und (gemahlene) Nüsse.

Tierische Lebensmittel, wie Milch- und Milchprodukte, Fleisch, Fisch und Eier, ergänzen die Familienernährung. Kleinkinder sollten am besten Wasser oder andere ungesüßte beziehungsweise zuckerfreien Getränke zu sich nehmen.

Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Sie werden als Konzentrate von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung hergestellt und in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht.

Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel

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