Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2024 ausgeschrieben

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)

Das Land hat die Ausschreibung des Jahresprogramms 2024 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gestartet. In diesem Programm verbindet das Land Strukturentwicklung mit klimafreundlichem Bauen. Städte und Gemeinden können bis zum 29. September 2023 Anträge stellen.

„Lokale und regionale Strukturen müssen intakt sein, um die teilweise gravierenden Auswirkungen des Klimawandels sowie auch soziale und wirtschaftlichen Herausforderungen bestmöglich abfedern zu können. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt die ländlich geprägten Gemeinden des Landes mit seiner integrierten Herangehensweise dabei bestmöglich. Klimaschutz und Strukturentwicklung sind bedeutende und zukunftsrelevante Querschnittsaufgaben. Beide Ziele lassen sich im ELR ideal miteinander verbinden. Die für das Programmjahr 2024 getroffenen Neuregelungen machen die Schnittmenge nun noch deutlicher“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 26. Mai 2023 anlässlich der Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2024 (PDF).

Strukturentwicklung ist oft mit Gebäudenutzung und -umbau verbunden, die Bezüge zum Klimaschutz sind somit offensichtlich. Das ELR fördert Umnutzungen, Modernisierungen oder auch Reaktivierungen bestehender Bausubstanz bereits seit Jahrzehnten, immer auch mit Blick auf verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder ressourcenschonende Bauweise.

„Das ELR zeigt, wie zukunftsweisende Projekte im Bestand realisiert werden können. Und wenn Neubauten den Bestand erweitern oder ergänzen, so ist der Holzbau der Goldstandard: Hochwertige Bauten, die während ihrer gesamten Nutzungsdauer Kohlenstoffdioxid speichern – das ist eine unschlagbare Kombination“, betonte Minister  Peter Hauk. Aus diesem Grund sind im ELR ab dem Programmjahr 2024 Neubauten in den Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch dann förderfähig, wenn Sie Kohlenstoffdioxid-speichernd errichtet werden.

Fördersummen in vielen Förderkategorien erhöht

„Es ist mir sehr bewusst, dass die Umsetzung von Klimaschutz finanziell umfassend unterstützt werden muss – gerade vor dem Hintergrund von Inflation und steigender Baukosten. Daher haben wir die maximalen Fördersummen in vielen Förderkategorien angepasst. Ab dem Programmjahr 2024 werden wir auch Wohnbaumaßnahmen in ortskernverbundenen Baugebieten der 70er-Jahre unterstützen, da der hier vorliegende Modernisierungsstau ein massives Energiesparpotential bietet, das genutzt werden muss. Gemeinden, die angesichts der jüngsten Regenschäden in unserem Land oder auch der Überschwemmungen in Italien und Kroatien erkennen, dass sie Nachholbedarf im Umgang mit den negativen Folgen des Klimawandels haben, bieten wir mit einem neuen Förderansatz die Möglichkeit, ihre Ortsmitten durch modellhafte Wohnumfeldmaßnahmen klimaresilient zu gestalten,“ erläuterte Minister Peter Hauk .

Neue Konzepte wie das der Schwammstadt zeigen ein weites Feld an Maßnahmen auf, was im Siedlungsbereich getan werden kann, um Starkregenereignisse abzupuffern und gleichzeitig besser durch Trockenzeiten zu kommen. „Ich freue mich, wenn das ELR für viele Gemeinden auf dem Land den Weg in eine gute Zukunft bahnen kann, getreu dem Motto ‚Wir lassen die Zukunft im Dorf‘“, so Minister Peter Hauk abschließend.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume.

In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2024 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort). Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 29. September 2023 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2024 (PDF)

Informationen für Antragsteller zu modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen (PDF)

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